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Hi,
aber eben nur unter der irrealen Voraussetzung, dass es keine Abtreibung gäbe.
Sieh es anders: Zwei Menschen, die nicht verhütent haben. Alles, was der Kindesmutter zusteht, sind die halben Abtreibungskosten. Von mir aus auch noch die Aufwandsentschädigung.
Wenn sie das Kind auf die Welt bringt, ist es alleine ihre Entscheidung. Das Recht des Kindes ist der Mutter doch eh egal.
LG Tom
Edit: Kein ernstzunehmender Beitrag, sondern bis auf den letzten zwei Zeilen, als Alternative zu betrachten, wenn man die Sache mit "Verantwortung für den Verhütungsversager oder Verhütungsversagerin - trotz Versprechen/Zusicherung" ernstnehmen würde.
aber eben nur unter der irrealen Voraussetzung, dass es keine Abtreibung gäbe.
Sieh es anders: Zwei Menschen, die nicht verhütent haben. Alles, was der Kindesmutter zusteht, sind die halben Abtreibungskosten. Von mir aus auch noch die Aufwandsentschädigung.
Wenn sie das Kind auf die Welt bringt, ist es alleine ihre Entscheidung. Das Recht des Kindes ist der Mutter doch eh egal.
LG Tom