Straßenstrich Brunnerstraße? Wien 1230

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Die "abgefahrenen Pirellis" sollte man auch nicht im eigenen Auto vergessen. Könnte "Breseln" mit der "Alten" geben...
 
Lassen sich die Damen auf der Brunner/Perfekter für einen kleinen aufpreis auf den Mund Küssen?
 
sodala,hätte jetzt ein paar Fragen und bitte euch um ehrliche,vernünftige Antworten
Wer von den Ladies ist jetzt wirklich empfehlenswert? Vorteile / Nachteile bezüglich GV,Anal,NF,COF,CIM
Wo kann man das Auto abstellen?
Muss ich mit Schäden an meinem Auto rechnen während meines Frönens?
Oder gar mit einer Anzeige seitens der Polizei?
Ich weiß,es steht in diesem Forum schon geschrieben,wer,wie,was,aber mir fehlt leider die Zeit,darum bitte ich die Profis um eine ehrliche Meinung-danke

serenade_50, Vor 41 Minuten Bearbeiten Verstoß Melden
 
Oder gar mit einer Anzeige seitens der Polizei?
Zum Thema Parken: Im 23. Bezirk ist keine Kurzparkzone, und in der Nacht schon gar nicht.
Zum Thema Anzeige: Im definierten Gebiet (Par. 2) ist die Straßenprostitution (i.e. das Anbahnen) jahreszeitunabhängig (das war früher anders!) von 22 h bis 6 h erlaubt. Die Verrichtung ist in der Öffentlichkeit generell verboten. Auf Privatgrund (Firmenparkplatz) bedarf sie der Zustimmung des Grundeigentümers.
Das Auto (mit Fenstern) des Freiers gilt grundsätzlich als "öffentlich". Geschlossene Kastenwagen werden als "nicht öffentlich" toleriert.
Ein telefonisch vereinbartes Date darf vor 22 h stattfinden, weil telefonische/elektronische Vereinbarungen nicht als Straßenanbahnung gelten.
In Gebäuden ist die Verrichtung mit einer Prostituierten nur in genehmigten Prost-Lokalen (Studios, Bars, ...) gestattet sowie im Haus, der Wohnung, dem Hotelzimmer des Herrn.
Du hast Dich (theoretisch) davon zu überzeugen, dass das Mädchen die erforderlichen Dokumente (grüne und ggf blaue Karte) hat.
Wenn Du das alles beachtest, hast nach dem WPG nichts zu befürchten (wenn's Dich beruhigt: Ersttäter kommen meist mit einer Verwarnung davon).
 
Zum Thema Parken: Im 23. Bezirk ist keine Kurzparkzone, und in der Nacht schon gar nicht.
Zum Thema Anzeige: Im definierten Gebiet (Par. 2) ist die Straßenprostitution (i.e. das Anbahnen) jahreszeitunabhängig (das war früher anders!) von 22 h bis 6 h erlaubt. Die Verrichtung ist in der Öffentlichkeit generell verboten. Auf Privatgrund (Firmenparkplatz) bedarf sie der Zustimmung des Grundeigentümers.
Das Auto (mit Fenstern) des Freiers gilt grundsätzlich als "öffentlich". Geschlossene Kastenwagen werden als "nicht öffentlich" toleriert.
Ein telefonisch vereinbartes Date darf vor 22 h stattfinden, weil telefonische/elektronische Vereinbarungen nicht als Straßenanbahnung gelten.
In Gebäuden ist die Verrichtung mit einer Prostituierten nur in genehmigten Prost-Lokalen (Studios, Bars, ...) gestattet sowie im Haus, der Wohnung, dem Hotelzimmer des Herrn.
Du hast Dich (theoretisch) davon zu überzeugen, dass das Mädchen die erforderlichen Dokumente (grüne und ggf blaue Karte) hat.
Wenn Du das alles beachtest, hast nach dem WPG nichts zu befürchten (wenn's Dich beruhigt: Ersttäter kommen meist mit einer Verwarnung davon).
Vielen Dank für die Ausführlichkeit
 
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