Dienstleistungen Diverses Backgrounddiskussionen über das Gewerbe

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hm, das wäre ja ganz nahe am Laufhaus Vienna mit Adresse Triester Straße 41-43. Ich war schon länger nicht in der Gegend - gibt's tatsächlich gleich angrenzend zum LH ein Studio?
Von der berichteten Anzahl der "befreiten" SWs - nämlich 15 - hätte ich sowieso eher auf das LH getippt als auf ein Studio.


Ja, gibt es, ein Blick auf google street view hilft (bevor du da irgendwelche wilden Theorien aufstellst)

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hm, das wäre ja ganz nahe am Laufhaus Vienna mit Adresse Triester Straße 41-43. Ich war schon länger nicht in der Gegend - gibt's tatsächlich gleich angrenzend zum LH ein Studio?
Von der berichteten Anzahl der "befreiten" SWs - nämlich 15 - hätte ich sowieso eher auf das LH getippt als auf ein Studio.
Dabei geht man ja gerade im Laufhaus noch eher von "echter Selbstständigkeit" der Mädels aus... 🤔
 
Ich konnte es nicht mehr editieren, also nochmal die Korrektur:
41-43: Laufhaus Wien
45: Die im Beitrag gezeigte Fassade, geschlossenes Studio
47: Wäre der Kindergarten (Eingang aber Hardtmuthgasse um's Eck)
49: Anderes Studio (lt. Google Maps geschlossen, dürfte aber noch im Betrieb sein, inseriert aktiv auf BS)
 
Ich konnte es nicht mehr editieren, also nochmal die Korrektur:
41-43: Laufhaus Wien
45: Die im Beitrag gezeigte Fassade, geschlossenes Studio
47: Wäre der Kindergarten (Eingang aber Hardtmuthgasse um's Eck)
49: Anderes Studio (lt. Google Maps geschlossen, dürfte aber noch im Betrieb sein, inseriert aktiv auf BS)


Du meinst das Studio?

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Wer sollte denn sonst schuld sein, wenn nicht der Täter höchstpersönlich? 🤔
Eigentlich eine klare Sache! :lehrer:


StGB § 11

Wer zur Zeit der Tat wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft.

Es wird kein Urteil gesprochen, daher auch keine Strafe verhängt, aber es kommt zu einer Strafrechtlichen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum (StGB §21), "Aufenthaltsdauer" im Regelfall lange bis sehr lang, durchaus auch tatsächlich lebenslang.
 
na sicher. Das müssten die Steuerzahler*innen aber auch, wenn er im Häfen säße.
Das ist richtig, denn so sind nunmal die Gesetze! Irgendwer muss ja letztendlich dafür aufkommen... 🤪
Um uns das nun ersparen zu können, hätte er die armen Frauen nicht niedermetzeln dürfen... :kopfklatsch:
Jeder Femizid ist einer zuviel - egal in welchem Zusammenhang und aus welchen "fadenscheinigen" Gründen auch immer! :lehrer:
 
na sicher. Das müssten die Steuerzahler*innen aber auch, wenn er im Häfen säße.
was vielleicht so nicht ganz stimmt; denn im Podcast war die Rede davon, daß er bei einer Haftstrafe eventuell (aber eben nur: eventuell) abgeschoben hätte werden können. Was im Maßnahmenvollzug offenbar nicht vorgesehen ist.
 
was vielleicht so nicht ganz stimmt; denn im Podcast war die Rede davon, daß er bei einer Haftstrafe eventuell (aber eben nur: eventuell) abgeschoben hätte werden können. Was im Maßnahmenvollzug offenbar nicht vorgesehen ist.

Bei dieser Tat wäre eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wahrscheinlich gewesen, da gibt es keine "Halbstrafe", der frühestmögliche Zeitpunkt einer vorzeitigen Abschiebung wäre nach 15 Jahren gewesen, in Anbetracht der Schwere der Tat eher später bis wesentlich später.

Im Maßnahmenvollzug erfolgt u.U. irgendwann die Einstufung als nicht mehr gefährlich, dann kann abgeschoben werden.

Voraussetzung dafür ist allerdings die grundsätzliche Abschiebbarkeit des Täters, ob die gegeben ist kann ich nicht beurteilen.
 
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