Das ist an und für sich nichts Neues...jedoch eher in den Ländern östlich von uns, in Österreich wohl eher nicht (was aber auch nicht ausgeschlossen werden kann...
Des is in an Rechtsstaat so...
Tut er auch nicht! Wenn ein auch in Österreich vollziehbarer Haftbefehl vorliegt, wird die Person zuerst wegen dem Haftbefehl in Haft genommen. Wenn sie auch einen Asylantrag gestellt hat, läuft die Prüfung dieses Antrages parallel dazu...gleichzeitig werden die Gründe, die dem Haftbefehl zu Grunde liegen geprüft (ob das Delikt auch in Österreich strafbar bzw. haftfähig ist)