Ich frage mich gerade welche Firma die Eier haben wird, diesen Upload- Filter zu verbreiten? Die haften dann ja falls doch etwas durch rutscht (Zitate, Ironie, Fotos, Videos, Musik, Mode (zur Info: der
beleuchtete Eifeltum ist geschützt d.h. nur tagsüber fotografieren!)).
Auszug von der beschlossenen EU- Richtlinie, Absatz 64:
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf
"Daher sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten die Erlaubnis der einschlägigen Rechteinhaber einholen, etwa durch den Abschluss einer Lizenzvereinbarung."
Absatz 66 auch ganz spannend:
Wenn bestimmte nicht genehmigte Werke oder sonstige Schutzgegenstände über die Dienste für das Teilen von Online-Inhalten verfügbar geworden sind, sollten die Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten – auch unabhängig davon, ob alle Anstrengungen unternommen wurden und ob die Rechteinhaber die einschlägigen und notwendigen Informationen vorab bereitgestellt haben – für nicht erlaubte Handlungen der öffentlichen Wiedergabe von Werken oder sonstigen Schutzgegenständen verantwortlich sein, wenn sie nach Erhalt eines hinreichend begründeten Hinweises nicht schnell gehandelt haben, um den Zugang zu diesen Werken und sonstigen Schutzgegenständen zu sperren oder die betreffenden Werke und sonstigen Schutzgegenstände von ihren Internetseiten zu entfernen. Darüber hinaus sollten Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten auch verantwortlich sein, wenn sie nicht den Nachweis erbringen, dass sie auf der Grundlage der von den Rechteinhabern zu diesem Zweck bereitgestellten einschlägigen und notwendigen Informationen alle Anstrengungen unternommen haben, um das künftige Hochladen bestimmter nicht genehmigter Werke zu verhindern
Klingt erstmal so, als müsste der Forumsbetreiber sich um die Entfernung der geschützten Inhalte kümmern, aaaaabbbbeeeerrrrr, es betrifft tatsächlich nicht die Foren - Absatz 6.:
"Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien, Entwicklungsund Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972, Online-Marktplätze, zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen, sind keine Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie."
Und hier der Auszug aus der Richtlinie 2018/1972, Absatz 17
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972 :
"Interpersonelle Kommunikationsdienste sind Dienste, die einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch ermöglichen; dazu zählen Dienste wie herkömmliche Sprachanrufe zwischen zwei Personen, aber auch alle Arten von E-Mails, Mitteilungsdiensten oder Gruppenchats. Interpersonelle Kommunikationsdienste decken ausschließlich die Kommunikation zwischen einer endlichen — also nicht potenziell unbegrenzten — Zahl von natürlichen Personen ab, die vom Sender der Kommunikation bestimmt werden."
Ich würde mal behaupten, ein Forum ist ein interpersoneller Kommunikationsdienst d.h. kein Grund zur Panik und abwarten, was echte Juristen dazu sagen.