Am Slip riechen?

Wer steht auf den Geruch?

  • Macht mich auch geil

    Stimmen: 418 88,9%
  • Noch nie versucht

    Stimmen: 17 3,6%
  • Nicht meins

    Stimmen: 26 5,5%
  • Ekelhaft

    Stimmen: 9 1,9%

  • Umfrageteilnehmer
    470
Hab heute auch wieder einen getragenen String im der schnutzwäsche entdeckt wer lust drauf..
Man sollte Dinge, die einem nicht gehören, nicht anderen protzig anbieten.

Derartiges Verhalten hat mehr Gschmäckle als die vierwöchig getragene Unterhosn des Sandlerkönigs Eberhard (EAV)

O.t. Kulturgut, keine Beleidigung gegenüber Obdachlosen.
 
Angewidert

Es gibt Paare die im Einvernehmen vergeben.
Frauen, die es tun.

Und solche wie Dich.
Man muss differenzieren.
Sonst werden ja alle Männer mit Dir in einen Topf geworfen.

Wer will schon mit grausigen Partnern und heldenhaften Höschenstibitzern, die sich mit Partnerinnenunterwäsche wichtig fühlen, in eine Gruppe gehören!

Paare, die gemeinsam damit Spaß haben, da sind die Männer halt eine andere Nummer. Alles o.k.
 
Habe jetzt nur die hälfte mit bekommen

ich selber stehe auch total auf getragene Höschen
würde aber nie das Höschen meiner Partnerinn weiter geben oder zeigen
auch sonst von wen nie
wen ich mich hier selber zeige ist das was ganz anderes
 
Habe jetzt nur die hälfte mit bekommen

ich selber stehe auch total auf getragene Höschen
würde aber nie das Höschen meiner Partnerinn weiter geben oder zeigen
auch sonst von wen nie
wen ich mich hier selber zeige ist das was ganz anderes
OH, das muss ich zitieren.
:up:
Da könnten viele Herren sich mal abgucken, wie selbstbewusst und partnerschaftlich integer man einem Fetisch frönen kann.
Da bleiben alle Grenzen intakt.

Wer will schon gern als pubertärer Höschenfladerant, der mit den anderen Jungs damit Spaß hat, gelten?
Das ist ja wie heimlich und hinterhältig kichernd vor Weihnachten die Keksdose fladern und im Kindergarten dann mit den anderen Kids futtern, was die Mutti Gutes gebacken hat. :D
Scho peinlich für erwachsene Männer?
(Anderen Jungs gibt die Mama die Kekserln gerne mit und fragt ob die Buben a Freud ghabt haben.)

(Wobei der Vergleich von köstlich duftenden Kekserl und Schmutzwäsch für mich persönlich nicht nachvollziehbar ist - aber sei es wie es sein, jeder darf etwas andere gerne riechen oder schmecken.)
 
Das find ich aber anständig das die Mühe gemacht und in der Schmutzwäsche gewühlt hast um uns die Trophäe zu zeigen :cool:
Eh, im wienerischen sagt man, "Das ist zum in Ar.. rein genieren."
Damit angeben wie "10 nackerte Neger" mehr als peinlich.

Schade, dass viele Männer keine Beziehung auf Augenhöhe hinkriegen und in ihren Partnerinnen eine Mama sehen.
So ähnlich wie verklemmte 13jährige, die andere Jungs mitnehmen um durchs Fenster zuzuschauen, wie die Mama/Schwester sich abends umzieht.
Da fehlen einfach ein paar Meter Lebensfilm (von Selbstbewusstsein und Souveränität brauchen wir eh nicht reden, von Partnerschaft auch nicht.)
 
Ohne Zustimmung und Wissen:

Für alle, die denken sie prahlen ja nur herum - ich habe es mir diesmal auch einfach gemacht - lustig ist es net, strafrechtlich relevant.
Würde ich meinen Partner dabei erwischen, ich würde ihn nach dem Rausschmiss auch hier durchziehen, langwierig, peinlich und kostenintensiv - beinhart. Mit größtem Vergnügung und ohne mit der Wimper zu zucken:


Ja, dieses Verhalten ist in Österreich strafbar. Auch wenn es sich um die eigene Ehefrau handelt, greifen hier verschiedene Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). [1]
Das Weitergeben oder Zeigen intimer Gegenstände ohne Einwilligung verletzt die Privatsphäre und Ehre der betroffenen Person massiv.

Cyber-Mobbing und Bloßstellung (§ 107c StGB) [1]
Das Zeigen oder Weitergeben der Schmutzwäsche an Fremde kann unter den Tatbestand der fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) fallen. [1]
  • Das Gesetz schützt Personen davor, durch die Veröffentlichung von Tatsachen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich bloßgestellt zu werden.
  • Das gilt besonders dann, wenn die Aktion im Internet (z. B. in Foren oder Chats) stattfindet.
  • Dies ist ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. [1, 2]

Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Sollten bei der Aktion zusätzlich Fotos oder Videos der Frau (auch im Zusammenhang mit der Wäsche) ohne ihre Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden, liegt eine strafbare Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches vor. [1, 2]

Diebstahl (§ 127 StGB) und die "Begehung im Familienkreis" (§ 166 StGB) [1, 2]
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei der Wäsche um eine fremde bewegliche Sache. Die heimliche Wegnahme erfüllt den Tatbestand des Diebstahls. [1, 2]
  • Da die Tat an der eigenen Ehefrau verübt wird, greift die gesetzliche Privilegierung der Begehung im Familienkreis (§ 166 StGB).
  • Das bedeutet: Der Diebstahl wird nicht automatisch von der Polizei verfolgt.
  • Die Ehefrau muss in diesem Fall selbst eine Privatanklage beim Strafgericht einbringen, damit der Diebstahl geahndet wird. [1, 2, 3, 4]

Beleidigung und Ehrverletzung (§ 115 StGB)
Das Vorzeigen von getragener Schmutzwäsche vor Dritten, um die Person lächerlich zu machen oder bloßzustellen, stellt eine erhebliche Beleidigung und Herabwürdigung in der Öffentlichkeit dar. Auch dies kann von der Ehefrau mittels Privatanklage rechtlich verfolgt werden. [1, 2]
 
Ohne Zustimmung und Wissen:

Für alle, die denken sie prahlen ja nur herum - ich habe es mir diesmal auch einfach gemacht - lustig ist es net, strafrechtlich relevant.
Würde ich meinen Partner dabei erwischen, ich würde ihn nach dem Rausschmiss auch hier durchziehen, langwierig, peinlich und kostenintensiv - beinhart. Mit größtem Vergnügung und ohne mit der Wimper zu zucken:


Ja, dieses Verhalten ist in Österreich strafbar. Auch wenn es sich um die eigene Ehefrau handelt, greifen hier verschiedene Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). [1]
Das Weitergeben oder Zeigen intimer Gegenstände ohne Einwilligung verletzt die Privatsphäre und Ehre der betroffenen Person massiv.

Cyber-Mobbing und Bloßstellung (§ 107c StGB) [1]
Das Zeigen oder Weitergeben der Schmutzwäsche an Fremde kann unter den Tatbestand der fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) fallen. [1]
  • Das Gesetz schützt Personen davor, durch die Veröffentlichung von Tatsachen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich bloßgestellt zu werden.
  • Das gilt besonders dann, wenn die Aktion im Internet (z. B. in Foren oder Chats) stattfindet.
  • Dies ist ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird. [1, 2]

Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Sollten bei der Aktion zusätzlich Fotos oder Videos der Frau (auch im Zusammenhang mit der Wäsche) ohne ihre Zustimmung angefertigt oder weitergegeben werden, liegt eine strafbare Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches vor. [1, 2]

Diebstahl (§ 127 StGB) und die "Begehung im Familienkreis" (§ 166 StGB) [1, 2]
Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei der Wäsche um eine fremde bewegliche Sache. Die heimliche Wegnahme erfüllt den Tatbestand des Diebstahls. [1, 2]
  • Da die Tat an der eigenen Ehefrau verübt wird, greift die gesetzliche Privilegierung der Begehung im Familienkreis (§ 166 StGB).
  • Das bedeutet: Der Diebstahl wird nicht automatisch von der Polizei verfolgt.
  • Die Ehefrau muss in diesem Fall selbst eine Privatanklage beim Strafgericht einbringen, damit der Diebstahl geahndet wird. [1, 2, 3, 4]

Beleidigung und Ehrverletzung (§ 115 StGB)
Das Vorzeigen von getragener Schmutzwäsche vor Dritten, um die Person lächerlich zu machen oder bloßzustellen, stellt eine erhebliche Beleidigung und Herabwürdigung in der Öffentlichkeit dar. Auch dies kann von der Ehefrau mittels Privatanklage rechtlich verfolgt werden. [1
Herkunft?

Zwar gehe ich mit dem Inhalt vollkommen dakor, doch frage ich mich ob es tatsächlich noch konjunktiver als konjunktiv geht.:hmm:
 
Herkunft?

Zwar gehe ich mit dem Inhalt vollkommen dakor, doch frage ich mich ob es tatsächlich noch konjunktiver als konjunktiv geht.:hmm:
Teilweise ist sie erkenntlich, ansisch ist das sogar bekannt, raussuchen darf man selbst.
Ich arbeite nicht für Forenmitglieder, kann aber durchaus einen Gedankenanstoß zur weiteren Recherche geben.
Es kann auch jeder Höschendieb, so er eine Rechtschutzversicherung besitz, sich das in einfacher Sprache kostenfrei erklären lassen.
 
Teilweise ist sie erkenntlich, ansisch ist das sogar bekannt, raussuchen darf man selbst.
Ich arbeite nicht für Forenmitglieder, kann aber durchaus einen Gedankenanstoß zur weiteren Recherche geben.
Es kann auch jeder Höschendieb, so er eine Rechtschutzversicherung besitz, sich das in einfacher Sprache kostenfrei erklären lassen.
Natürlich gelten hier nicht ganz so strenge "Zitat" Reglements wie an Universitäten...
:hahaha:
 
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