Nachtclubs Achtung-Männerregistrierung durch Polizei

Das ist so eine österreichisch Lösung musst kein Ausweisdokument mitführen wenn man aber von der Polizei aufgefordert wird muss man sich ausweisen können!!

Wenn Deine Ausweisdokumente innerhalb einer Stunde beschaffbar sind (weil sie zu Hause um die Ecke sind), dann begebt ihr Euch dort hin. Alternativ können 1-2 Personen, die Ausweisdokumente mitführen, Deine Identität bestätigen. Für eine Personenkontrolle ist das in der Regel ausreichend.
 
Warum sind einige so naiv?
Natürlich werden mitunter die Freier kontrolliert, um ihnen auf die Eier zu gehen.

Du lässt Dir also bei der Personenkontrolle auf die Eier greifen? :undweg:

...und die Verkehrskontrollen zielen demnach darauf ab, den Verkehrsteilnehmer_innen "auf die Eier zu gehen".
 
Wenn der Beamte tatsächlich eine EKIS Anfrage mit deinen Daten gemacht hat, muss er das dokumentieren. Das heißt: Ort, Zeit und Grund der Abfrage werden im EKIS vermerkt und sind dann für alle Berechtigten einsehbar. In die Schlagzeilen kommt EKIS vor allem, wenn Beamte aus Langeweile oder in schädigender Absicht nach bestimmten Personen suchen.

Es kann nicht schaden, das Recht in Anspruch zu nehmen, 1x / Jahr abzufragen, welche Daten von einem gespeichert werden - in diesem Fall beim BMI samt nachgelagerten Behörden. Formulare dafür finden sich im Internet.
 
Ganz so locker kann Mann das nicht sehen. Angenommen einem Girl von diesem Lokal stößt etwas zu (was wir natürlich nicht hoffen wollen), da könnte es schon passieren, das Männer die dieses Girl kannten, auf ein Kommisariat bestellt werden, um eine Aussage zu machen. Wie Mann das der geliebten Ehefrau erklärt, sei dahingestellt.

Das soll auch schon Personen passiert sein, deren Nummer im Handy eines Opfer zu finden war.
 
Ich sag dir, deine Daten sind auf Ewig gespeichert. Besonders jetzt bei der neuen Regierung, würd ich mir Sorgen machen. Die Blauen nehmen es nicht so genau mit Datenschutz und so.

Es gibt Menschen, die das behaupten. Ich schließe mich der Behauptung nicht an, kümmere mich jedoch schon darum, wer meine Daten speichert - und dass diese auch fristkonform wieder gelöscht werden.
 
Also, im SPG ist die Identitätsfeststellung geregelt. (Mit dem Prostitutionsgesetz kommt man nicht weit wegen der Zuständigkeit) Da braucht die Polizei konkrete Gründe. Die Sicherheitsdion ist aber der Meinung, da ist nur eine 'förmliche' Identitätsfeststellung gemeint. Eine formlose Identitätsprüfung dürfe die Polizei immer durchführen. Darüber kann man sich schon auch wundern, aber bitte nicht laut oder erst im Nachhinein. Zunächst heißt es aber kooperieren. Weil das ist so bei der Polizei. Wer es genau wissen will, verlangt die Dienstnummer des Organs und beauftragt seinen Anwalt mit einer Maßnahmenbeschwerde. Das hat den Vorteil, dass der dann das Geld ins Puff trägt und man nicht selber gehen muss.
 
Und wir sind alle sicher, dass es sich in diesem Fall um eine Identitätsfeststellung durch die Kriminalpolizeit nach §188 StPO handelt? :lalala:

...oder war's eine Personenkontrolle? :lalala:
Dann schau mal was 188 StPO aussagt
§ 188 StPO Verkehr mit der Außenwelt
StPO - Strafprozeßordnung
(1) Angehaltene Beschuldigte dürfen Besuche innerhalb der festgesetzten Besuchszeiten so oft und in dem zeitlichen Ausmaß empfangen, als die Abwicklung ohne unvertretbaren Aufwand gewährleistet werden kann. Im Übrigen gelten für den Empfang von Besuchen die §§ 85 bis 87 und 93 bis 96 StVG sinngemäß mit folgenden Maßgaben:

1.

Beschuldigten darf nicht verwehrt werden, wenigstens zweimal in jeder Woche einen Besuch in der Dauer von mindestens einer halben Stunde zu empfangen,

2.

auf den Inhalt des zwischen einem Beschuldigten und einem Besucher geführten Gesprächs hat sich die Überwachung nur zu erstrecken, wenn dies die Staatsanwaltschaft zur Sicherung des Haftzwecks oder der Anstaltsleiter zur Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Anstalt anordnet,

3.

der Besuch bestimmter Personen, von denen eine Gefährdung des Zweckes der Untersuchungshaft oder der Sicherheit der Anstalt zu befürchten ist, kann untersagt oder abgebrochen werden.

(2) Angehaltene Beschuldigte sind berechtigt, auf eigene Kosten mit anderen Personen und Stellen schriftlich zu verkehren und zu telefonieren, es sei denn, dass durch den außerordentlichen Umfang des Brief- oder Telefonverkehrs die Überwachung beeinträchtigt wird. In diesem Fall sind diejenigen Beschränkungen anzuordnen, die für eine einwandfreie Überwachung notwendig sind. Schreiben, von denen eine Beeinträchtigung des Haftzweckes zu befürchten ist, sind zurückzuhalten, soweit sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 90a bis 90b und 96a des Strafvollzugsgesetzes über den schriftlichen Verkehr mit Behörden und Rechtsbeiständen etwas anderes ergibt. Schreiben angehaltener Beschuldigter an einen inländischen allgemeinen Vertretungskörper, ein inländisches Gericht, eine andere inländische Behörde oder an Organe der Europäischen Union sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dürfen in keinem Fall zurückgehalten werden. Für die Überwachung des Inhalts von Telefongesprächen gilt Abs. 1 Z 2.

(3) Für die Überwachung des mündlichen und schriftlichen Verkehrs des angehaltenen Beschuldigten mit seinem Verteidiger gilt § 59 Abs. 3.
 
Was habt´s denn für eine Panik ? tut ja eh net weh wennst kontrolliert wirst und kosten tut´s auch nix :hurra:
 
Ich sag dir, deine Daten sind auf Ewig gespeichert. Besonders jetzt bei der neuen Regierung, würd ich mir Sorgen machen. Die Blauen nehmen es nicht so genau mit Datenschutz und so.

Lol
Deine, meine und etc Daten sind schon lange gespeichert egal welche Regierung!!!!!!!!

Nur topfen was du schreibst

Stell dir vor du machst einen Reisepass dann haben sie nicht nur deine Daten sondern deinen Fingerabdruck auch!
Hat des auch die neue Regierung gemacht?
Lol
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wenn man aber von der Polizei aufgefordert wird muss man sich ausweisen können!!

Das ist so nicht korrekt.

Bei der Identitätsfeststellung kann dich der Polizist um deinen Namen, Geburtsdatum und Wohnhaft fragen.
Gibst du ihm diese 3 Dinge, dann kann er diese Abfragen und damit deine Identität feststellen.
Nur wenn er dann noch dringende Zweifel hat, dann kann er dich mitnehmen auf die Wache für weitere Massnahmen.

Heute wirst ohnehin überall von der Polizei verarscht.
Ich hab mal in der Nacht eine Brandstiftung gemeldet inkl. Angabe einer flüchtigen Gruppe von Verdächtigen mit Ort/Fluchtrichtung.

Mal abgesehen davon, dass es fast 20 Minuten gedauert hat bis bei der Polizei wer abgehoben hat (Wien!), ist dann 1 (EIN!) Streifenwagen gekommen und anstatt gleich die vermutlichen Täter zu verfolgen wurden ich und ein zweiter Zeuge (der bis zum Eintreffen der Polizei den Brand gelöscht hat) ausgefragt wer wir sind, was wir um die Zeit hier tun, was wir beruflich machen, etc... als wären WIR die Brandstifter.

Nachdem ich danach nie befragt wurde, wurden offensichtlich keine Verdächtigen festgenommen.
Schwer, wenn man sie gar nicht haben will.
Super Polizeiarbeit.
 
ich würde die Kirche im Dorf lassen. Grundsätzlich würde sich diese Republik natürlich sehr gerne in Richtung eines Überwachungsstaates bewegen, der Anspruch scheitert aber meist am Unwillen und er Unfähigkeit des Beamtenapparates. Außerdem hat die Polizei an den Freiern als Person keinerlei Interesse. Es ist wohl eher so, dass in diesen Etablisements einschlägig kriminelles Publikum verkehrt und das nimmt man halt mit im Vorbeigehen. Das kann dir aber bei einem Planquadrat zur Alkokontrolle auch passieren, dass einer in den Computer schaut und wenn dann Geldstrafen offen sind, kann das unangenehm sein.
 
Das ist so eine österreichisch Lösung musst kein Ausweisdokument mitführen wenn man aber von der Polizei aufgefordert wird muss man sich ausweisen können!!
ich interpretiere das so
Du musst dich nicht Ausweisen. Deine Identität muß irgendwie feststellbar sein. Geht halt mit Ausweis wesentlich schneller.
Anders: du wirst nicht bestraft wennst keinen Ausweis dabei hast.
 
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