Dienstleistungen Diverses 15 Illegale Bordelle in Linz geschlossen!!!

Mein Ansatzpunkt ist ein Anderer: Leben und Leben lassen solange es nicht um § 105, § 106, § 201, § 202, § 216 des StGB sowie seelischer und / oder körperlicher Gewalt geht.

Aha... Und wie schaut dein Ansatz bei der StVO, beim KFG und sonst noch iwelchen, deiner Ansicht anscheinend unnötigen, Gesetzen aus?
 
Hallo zusammen, ich hab mal eine ganz "blöde Frage" zu dem ganzen Thema. Was ist eigentlich wenn du mit einer Dame erwischt wirst beim Sex, der du vl. an 50er Körberlgeld gegeben hast - die aber keine SWerin ist?
Fällt dass dann auch in eine Straftat? Ich meine, das ganze ist doch eine Grauzone oder? Wahrscheinlich bist selbst nicht der Einzige der Sie vögelt und Ihr den 50er gibt, aber Profi ists ja auch net....
 
Wahrscheinlich bist selbst nicht der Einzige der Sie vögelt und Ihr den 50er gibt, aber Profi ists ja auch net....
sondern ? Jeder der Geld für Sex nimmt ist eine Prostituierte, die Höhe des Betrages, oder die Häufigkeit spielt keine Rolle, es bleibt illegale Prosti und jaaaaaaaaaaaaaa, strafbar. ;)
 
Hallo zusammen, ich hab mal eine ganz "blöde Frage" zu dem ganzen Thema. Was ist eigentlich wenn du mit einer Dame erwischt wirst beim Sex, der du vl. an 50er Körberlgeld gegeben hast - die aber keine SWerin ist?
Fällt dass dann auch in eine Straftat? Ich meine, das ganze ist doch eine Grauzone oder? Wahrscheinlich bist selbst nicht der Einzige der Sie vögelt und Ihr den 50er gibt, aber Profi ists ja auch net....

Lieber ThomS6!

Jede Person welche für Sex Geld verlangt gilt als Prostituierte. Da ist es unwesentlich wie das Honorar (Körberlgeld, TG, ...) bezeichnet wird. Entweder ist es legale oder illegale Prostitution. Im ehrlichen Fall müsste die Prostituierte, wie von Dir bezeichnet die Dame, Steuern abführen. Wenn nicht, kommen hier drei Straftatbestände ans Tageslicht.

Liebe Grüße
Peter
 
Hallo zusammen, ich hab mal eine ganz "blöde Frage" zu dem ganzen Thema. Was ist eigentlich wenn du mit einer Dame erwischt wirst beim Sex, der du vl. an 50er Körberlgeld gegeben hast - die aber keine SWerin ist?
Fällt dass dann auch in eine Straftat? Ich meine, das ganze ist doch eine Grauzone oder? Wahrscheinlich bist selbst nicht der Einzige der Sie vögelt und Ihr den 50er gibt, aber Profi ists ja auch net....

Du machst dich nicht strafbar, solange du nicht die Dame dazu "überzeugt" hast, dass sie Geld für Sex nehmen soll. Wenn sich jedoch die Dame in Inseraten in Printmedien, im Internet etc oder gar am Straßenstrich anbietet, dann brauchst du keine Angst zu haben. Du bist nicht verpflichtet zu überprüfen ob die Dame das legal oder illegal macht!

Solltest du wirklich von den Damen und Herren der Behörde dabei "gestört" werden, so sind deine Daten aufzunehmen. Du bekommst dann einige Zeit später einen schönen RSa Brief nach Hause geschickt wo du zu einer Zeugeneinvernahme geladen wirst. Du hast also höchstens zu Hause einen Erklärungsbedarf warum du Vorgeladen wirst.

Bei der Einvernahme musst halt dann die Wahrheit sagen. Wie die dann immer auch ausschaut. Aber es ist zu empfehlen die RICHTIGE Wahrheit zu sagen. Das ganze wird niedergeschrieben und die Sache ist zu 99% erledigt.

CU

MAX :anspritzen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Jede Person welche für Sex Geld verlangt gilt als Prostituierte.
Damit beginnt das Problem .... steuerlich gesehen haben auch Geschenke als Sachbezug Geldeswert, also gibt es wohl nirgendwo eine Frau, die sich umsonst ficken lässt, auch nicht daheim ... ;)
 
Du machst dich nicht strafbar,
aha :hmm:

Solltest du wirklich von den Damen und Herren der Behörde dabei "gestört" werden, so sind deine Daten aufzunehmen. Du bekommst dann einige Zeit später einen schönen RSa Brief nach Hause geschickt wo du zu einer Zeugeneinvernahme geladen wirst
warum dann das ? :hmm: Die Geldstrafe hast übrigens vergessen :mrgreen:
 
Es ist nicht strafbar und somit gibt es auch keine Strafe!!!
Und wofür bekommt er dann den Brief, indem übrigens die Höhe der Verwaltungs-Übertretungsstrafe steht und muss auf s Polizei ? :mrgreen:
Natürlich ist es mit Strafe verbunden, einen illegalen Puff aufzusuchen.
 
Damit beginnt das Problem .... steuerlich gesehen haben auch Geschenke als Sachbezug Geldeswert, also gibt es wohl nirgendwo eine Frau, die sich umsonst ficken lässt, auch nicht daheim ... ;)

musst du deiner frau geschenke machen wenn du rann willst?????????????
ich denke mal bei partnern sollte es ein geben und nehmen sein wenn da mal jemand im gedanken hat was geben zu müssen oder es wird was verlangt happerts doch schon gewaltig,..:mauer:
 
Nur so ein Statement am Rande !
Der Freier sollte die Frau seiner Begierde mit Bedacht auswählen.
Sollte der Freier nochdazu bei Sinnen sein, so schließt sich illegales von selbst aus.
 
Natürlich ist es mit Strafe verbunden, einen illegalen Puff aufzusuchen.
Und das erklärst uns jetzt bitte auch, Süße !
Du mietest Dich in Linz ein.
In einem Hotel, wo Du zwecks sex für Geld besuchbar bist !
(also, illegales Puff)
Ist das legal ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbst wenn du während einer heissen Nummer mit einer illegalen erwischt wirst, bist du nicht direkt straffällig.
Es werden deine Daten aufgenommen für den Fall der Fälle, aber du wirst wahrscheinlich nicht mal Post bekommen.
Der Freier ist nicht schuldig, er muss sich nicht davon überzeugen ob die Dame Gewerblich ist oder nicht.
 
...Natürlich ist es mit Strafe verbunden, einen illegalen Puff aufzusuchen.
..bist du dir da pukto Oö sicher, oder verwechselt da was mit Wien bzw der diesbezüglichen wiener regelung/gesetz? ;)
..also mir ist in Oö diesbezügliches punkto freier nichts bekannt! 8-)
 
Der Freier sollte die Frau seiner Begierde mit Bedacht auswählen.
Sollte der Freier nochdazu bei Sinnen sein, so schließt sich illegales von selbst aus.

Richtig - leider passiert aufgrund mangelnder Blutzufuhr zur Denkzentrale immer ein
Fauxpas, daß ich einmal mit einer Hochschwangeren überhaupt aufs Zimmer gegangen bin,
(sie hatte einen weiten Mantel an, darum nicht sichtbar), dafür schäme ich mich jetzt noch ....:mauer:
 
Und das erklärst uns jetzt bitte auch, Süße !
Du mietest Dich in Linz ein.
In einem Hotel, wo Du zwecks sex für Geld besuchbar bist !
(also, illegales Puff)
Ist das legal ?

Ich bin zwar nicht die Manon1 ;), aber ja im Hotel ist es erlaubt, darum heisst es ja HAUS und HOTELbesuche. Die SW muss natürlich ein Gesundheitsbuch haben und registriert sein.



  • § 13
    Hausbesuche
    Die Ausübung von Sexualdienstleistungen ist in Wohnungen (Zimmern) von Personen zulässig, welche die Sexualdienstleistung ausschließlich für sich in Anspruch nehmen, sofern sich in solchen Wohnungen (Zimmern) keine Minderjährigen aufhalten.


    Darunter fallen Hausbesuche, Hotelbesuche und Besuche in Alters und Behindertenheimen. Natürlich gilt dort überall das Hausrecht des Besitzers, der es trotzdem verbieten kann. Aber der Gesetzgeber hat es erlaubt (vorerst). IN OBERÖSTERREICH wohlgemerkt, das gilt nicht für alle Bundesländer, da das Prostitutionsgesetz ja in jedem Bundesland verschieden ist.

    In Oberösterreich darfst du die SW zu dir holen, aber du darfst nicht zur SW nach Hause gehen (und nein Sex im Auto oder Freien gehört da auch nicht dazu) :winke:

Edit sagt: Als Dame darfst du dich nicht im Hotel einmieten, aber der Gast darf und kann die SW zu sich holen
 
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