Dienstleistungen Diverses 15 Illegale Bordelle in Linz geschlossen!!!

@Manon1 Ja da hat der "hubmax" schon recht, in Oberösterreich kann man den Abstrich auch bei Normalärzten (Frauenarzt zum Beispiel) machen, sofern dieser das anbietet. Und der fragt in der Regel nicht viel nach.

Nur kann eine illegale SW dann nicht zum Magistrat oder BH gehen und dann ihr Buch abstempeln lassen. Weil das Buch bekommt sie ja nur wenn sie registriert ist. Sie hat halt dann den "Wisch" in der Hand der bei einer Kontrolle genau gar nichts hilft. Ohne Stempel im Buch gibts kein legales Arbeiten. Ich glaub bei Euch in Wien wird das bisschen anders gehandhabt?? Hab da keine sehr genauen Erfahrungswerte für Wien.

Ob die illegale SW auch wirklich dann untersuchen geht oder nicht will ich mal dahingestellt lassen. Aber in der Theorie könnte sie das machen. Zumindest in Oberösterreich.
 
in Oberösterreich kann man den Abstrich auch bei Normalärzten (Frauenarzt zum Beispiel) machen, sofern dieser das anbietet. Und der fragt in der Regel nicht viel nach.
Ja sicher, einen Abstrich kannst machen lassen, aber der Arzt kann Dir keinen notwendigen Stempel fürs Buch machen, der ist aber unbedingt notwendig, bleibt also illegal, die Gute.
 
Mich wundert es, dass es noch so viele gibt die ihre dienste in wohnungen anbieten. Erlaubt ist ja das ja auch nicht oder.

Lg big
 
Ja sicher, einen Abstrich kannst machen lassen, aber der Arzt kann Dir keinen notwendigen Stempel fürs Buch machen, der ist aber unbedingt notwendig, bleibt also illegal, die Gute.

Ja natürlich Manon bleibt sie illegal und bei uns dürfen die Ärzte sowieso nicht mehr abstempeln, gabs früher mal. In Oberösterreich machen das nur mehr das Magistrat (Amtsärztin) oder die Bezirkshauptmannschaft.
Aber ich glaub der hubmax hat das ein bisserl anders gemeint (nehm ich mal an). Mit sauber arbeiten hat er gemeint dass ihm schon wohl bewusst ist das das Mädl illegal ist, sie aber zumindest des öfteren wenigstens den Arzt besucht. Ich glaub das Wort "sauber" war hier bisschen falsch ausgedrückt oder missverstanden.
Oder ich habs missverstanden. Kann auch sein. :oops:


@BigBoy Ja, Wohnungsprostitution in "privaten" Wohnungen der SWs ist verboten. Österreichweit. Kann leicht passieren dass dir die "Beamten" dann beim anziehen helfen ;)
 
@BigBoy Ja, Wohnungsprostitution in "privaten" Wohnungen der SWs ist verboten. Österreichweit. Kann leicht passieren dass dir die "Beamten" dann beim anziehn helfen.

Kann passieren muss aber ned
 
@BigBoy Ja, Wohnungsprostitution in "privaten" Wohnungen der SWs ist verboten. Österreichweit. Kann leicht passieren dass dir die "Beamten" dann beim anziehn helfen.

Kann passieren muss aber ned

Tja... dann darf man sich aba auch ned echauffieren, wenns mal passiert, bzw wenn solche Puffs zudreht werden. .. :mrgreen:
 
Echauffieren tu i mi e ned das weiss ma wer verstand hat das so was passiern kann
No risk no fun

lg
 
Es ist immerwieder lustig Dich und Deine Null-Ahnung zu lesen. :daumen:

Liebe MANON1!


Ich bin schon etwas irritiert über Deine Ausführung. Dennoch habe ich mir nichts anderes von Dir erwartet.

Es scheint so als hättest Du Dich nicht ausführlich mit dem Oö. SDLG. 2012 i.d.g.F. beschäftigt. Es scheint auch so das Du Dich über das Leid der Anderen ergötzt und nicht über Deinen eigenen Tellerrand hinaus denkst. Deine Bekannte hat sich wegen dem Gesetz ja auch schon ein passendes Quartier suchen müssen.

Mein Ansatzpunkt ist ein Anderer: Leben und Leben lassen solange es nicht um § 105, § 106, § 201, § 202, § 216 des StGB sowie seelischer und / oder körperlicher Gewalt geht.


In diesem Sinne
Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Peter, wie schliesst du darauf dass legal oder illegal etwas mit selbstbestimmten Arbeiten zu tun hat ? Es gibt jede Menge legale Bordelle wo Sexworkerinnen auch nicht selbstbestimmt arbeiten können und so einfach gestaltet sich das illegal in legal umwandeln auch nicht wie du dir das vorstellst, einfach eine Genehmigung anfordern reicht hier nicht, man muss schon einige Anforderungen erfüllen um eine Genehmigung zu erhalten...;)

Ich sag nur zB Magdalena: sie hatte den Deckel! Bei der Untersuchung musst du ja nicht angeben wo du arbeitest!

Man muss ja nicht zur Untersuchung aufs Gesundheitsamt gehen! Es gibt im Großraum Linz einige Ärzte die das machen und denen ist es vollkommen egal wo die Dame ihre Dienste anbietet.

CU

MAX :anspritzen:


Liebe Lilly_X!
Lieber Max!
Liebe EF - Freunde!


Ehrlich gesagt finde ich das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. schon diskriminierend, heuchlerisch sowie schwammig.

1) Persönlich meine ich das ein SDLG nicht vom Land aus geregelt werden sollte sondern vom Bund. Die StVO wird ja auch von Bundesseite geregelt. Die Prostitution macht ja nicht bei der Landesgrenze halt. Somit gäbe es keine Diskriminierung einer Oö. zu einer etwa Nö. bzw. Sbg. SW.

2) Generell darf weder ein Landes- oder Bundesgesetz noch ein LH - Betreiber durch Verbote bzw. Regeln und Vorschriften die Sex - Praktiken von Prostituierten bestimmen weil dadurch § 216 des StGB vorliegt. Durch das derzeitige Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. sowie durch einige wenige LH- Betreiber in Oö. wird das Leistungsbild einer Prostituierten bestimmt bzw. beeinflusst wodurch die Vermutung nahe liegt das § 216 StGB vorliegt.

3) Sehr schwammig ist auch § 3 (3) 4. des Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. wo das Bewerben von Sexualdienstleistungen verboten ist aber die reale Ausübung von Sexualdienstleistungen ja erlaubt ist. Dies ist ein Eingriff in das Leistungsbild einer Prostituierten.

4) Des weiteren finde ich es eine echte Zumutung legale Wohnungsprostitution nicht zu gestatten aber im Gegenzug Hotel- und Hausbesuche sowie Escort zu erlauben.

5) Solange es das Internet gibt wird es immer wieder Grauzonen wie www.gesext.de, www.kaufmich.com, Zeitungsinserate usw. geben.

6) Resümee: Solange alles legal verläuft (Gesundheit, Bewilligung,..) sehe ich keine Veranlassung etwas zu ändern. § 216 StGB gehört sich nicht in Oö. (§ 216 StGB hat nichts in Oö. verloren) und eine Diskriminierung einer Oö. SW gegenüber anderen Bundesländern der Republik Österreich sollte nicht stattfinden. Es sollte jedoch auch möglich sein eine illegale Prostitution in eine legale Prostitution umzuwandeln solange kein § 105, § 106, § 201, § 202 als auch § 216 StGB vorliegt. Die Prostituierte soll selbstbestimmt sein und es auch bleiben. Man sollte ja auch die Prostituierten arbeiten lassen welche es wirklich wollen und Ihnen keine Knüppel vor die Füße schmeißen. Von den Abgaben jeder Prostituierten profitiert auch das Land bzw. der Bund.


In diesem Sinne
Liebe Grüße
Peter
 
Da kennt sich aber einer richtig aus

Die meisten sw haben immer einen der hinter allen steht

das war schon immer so und bleibt so

da helfen deine gesetze au nix

lg
 
Die Prostituierte soll selbstbestimmt sein und es auch bleiben

A so a schmarrn 95% der prostituierten haben jemand der hinter ihnen steht
So wie soll sie da selbstbestimmt arbeiten??
 
Zurück
Oben