Hostessen Ohne-Service privat!

Es gilt folgendes:
Ausweispflicht gibt es nicht in Österreich, aber....


Da werde einer schlau daraus.

jahreskarte der wiener linien ;-) nur der micky-maus-detektiv-ausweis zählt ned.....
wenn du außerhalt ö. bist brauchst einen pass oder personalausweis im schengenraum, das ist klar.
 
hallo gemeinde, war die tage in der penzinger (lusy) mit ihr hatte ich in der stolberggasse schon das vergnügen! ein traum dieses weib! ihre brüste sind leider nicht echt, aber gut gemacht!!! … zuerst einen blowjob, schluckt schön brav restlos alles runter! Dann wird das gute stück ausgiebig sauber geleckt! Dusche, rauchpause und auf zur zweiten runde! Man:down: kann die große (170cm) wirklich iun allen stellungen vorne und hinten! Anal geht wirklich gut mit ihr und wenn man:down: brav mit den fingern in der fut spielt geht sie ab wie…
vollendung in der muschi, gerade noch heheheh… bleibt brav liegen und sonderwünsche werden gerne berücksichtigt! Alles in allem immer ein guter fick! Aber mind eine stunde sollte man sie buchen damit man auf seine kosten kommt, wie gesagt sie macht wirklich alles brav mit 

grüße und ein frohes stechen 

analfan
 
Eben darum geht es eigentlich um den Nachweis dass man österreichischer Staatsbürger ist bzw. Staatsangehöriger eines EU Staates, das die Bürger eines EU-Staates den inländern gleich gestellt sind.

So und nun kommen wir zum österreichischen Paradoxon. Ansich besteht keine Ausweispflicht, aber man muss Nachweisen können dass man Staatsbürger ist, so wie macht man dies dann ohne einen Ausweis?

Weiters gilt aber im Gebiet der EU allegemeine Ausweispflicht für alle. Österreich ist nun Mitglied der Europäischen Union und EU-Recht steht über nationalem Recht.

So, nun könnte ein gefinkelter Polizeijurist die trotzdem eine Strafe aufbrummen, wenn er sich auf das EU-Recht, welches über nationalem Recht steht, also stärker ist, beruft.

Dass wird in der Praxis nicht gemacht. Denn noch kann dich die Polizei zur Identitätsfestellung auf den Posten mitnehmen, das Recht hat sie dazu, das würde man sich ersparen, wenn man einen Personalausweis oder auch Führerschein (nur in Österreich) immer bei sich führt.





Und wie kann man nachweisen dass man Österreichischer Staatsbürger ist ?

Unterwäsche vom Palmers ?
Sprechen sie Wienerisch ?
Erklärung des Begriffes "Mistelbacher" ?
 
Die Polizei kann jederzeit eine allegemeine Personenkontrolle durchführen und dabei Ausweise kontrollieren. Nicht nur bei einer Straftat nach StGB sondern auch bei Verwaltungsübertretungen (zB Schwarzfahren etc..).

wir laufen hier in die falsche richtung- falscher thread.
ausweis kann die polizei verlangen bei einer straftat nach dem strafgesetz bzw. nach dem sicherheitspolizeigesetz: wem es interessiert siehe § 35 SPG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005792
 
Prinzipiell muß man immer einen Personalausweis bei sich tragen um sich zu legitimieren. Auch OHNE Grund muß eine Identität einer Person möglich sein!
 
Die Polizei kann jederzeit eine allegemeine Personenkontrolle durchführen und dabei Ausweise kontrollieren. Nicht nur bei einer Straftat nach StGB sondern auch bei Verwaltungsübertretungen (zB Schwarzfahren etc..).

nö, kann sie nicht. übrigens ist schwarzfahren als erschleichung (genauen paragraphen such ich nicht raus) auch nach dem strafgesetzbuch strafbar. die verwaltungsübertretung richtet sich nach dem verwaltungsstrafgesetz.
 
hallo leibe EF gemeinde,
gestern ist mir was ganz liebes vor die linse gehüpft.
vanessa ist erst seit 2 tagen in wien und läuft wohl noch, aber nicht mehr lange unter AO-privat geheimtip.
HIER einige bilder von ihr. 19 jahre, tolle figur, noch etwas schüchtern (hat sich nach 15 minuten gelegt und ging schließlich voll mit), AO auch Gr kein problem, spricht nicht deutsch, was sich bei ihrer einfühlsamen art nicht als problem herausstellte (obwohl ich das sonst gar nicht mag)
wird wohl nicht lange unter privat laufen und bald in einem studio zu finden sein.
tel. gerne per PN
 
hallo leibe EF gemeinde,
gestern ist mir was ganz liebes vor die linse gehüpft.
vanessa ist erst seit 2 tagen in wien und läuft wohl noch, aber nicht mehr lange unter AO-privat geheimtip.
HIER einige bilder von ihr. 19 jahre, tolle figur, noch etwas schüchtern (hat sich nach 15 minuten gelegt und ging schließlich voll mit), AO auch Gr kein problem, spricht nicht deutsch, was sich bei ihrer einfühlsamen art nicht als problem herausstellte (obwohl ich das sonst gar nicht mag)
wird wohl nicht lange unter privat laufen und bald in einem studio zu finden sein.
tel. gerne per PN

ah jetzt macht der zuhälter werbung?
 
Ok, dann anderes Beispiel: Schnellfahren oder auch falsch Parken sind Verwaltungsübertretungen, bei Schnellfahren richtet es sich eben immer wie viel man drüber ist. Da kann und darf auch die Polizei Personenkontrollen durchführen...

nö, kann sie nicht. übrigens ist schwarzfahren als erschleichung (genauen paragraphen such ich nicht raus) auch nach dem strafgesetzbuch strafbar. die verwaltungsübertretung richtet sich nach dem verwaltungsstrafgesetz.
 
gut themenwechsel. ich hab den bericht von planeten gelesen bezüglich nicky markgraf rüdiger gasse 29 - hab aber blöderweise nikol gelesen.
hab das mädl nach hause kommen lassen. http://www.kontaktbazar.at/kbaz-details.php?id=1739
hab mich a bissl gewundert, eher zaghafte zungenküsse, kein algierfranzösisch und sie ist auch nicht 23. das hat sie abgestritten. sie ist 18,5 - lt ihrem ausweis.

na ja....service war so la la....so wirklich 100%ige freude ist bei mir nicht aufgekommen. CIP ist möglich.

lg GP
 
Prinzipiell muß man immer einen Personalausweis bei sich tragen um sich zu legitimieren. Auch OHNE Grund muß eine Identität einer Person möglich sein!
Das glaube ich nicht.
Es gilt die Ausweispflicht, das heißt aber nicht, dass man immer einen Ausweis dabei haben muss.
Das heißt nur, dass man verpflichtet ist, einen Ausweis zu haben.
 
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