Straßenstrich Hallo Liebe Wiener, gibts im/um den Prater was ?

Mitglied #304764

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Grüß euch !

Ich freu mich schon auf die tollen Kommentare von euch :)

Bin a Steirer und hab das Vergnügen im Nov. Nähe Prater zu nächtigen.

Wär natürlich fein dort Mädels zu finden und auch ins Zimmer mitzunehmen.
Jetzt hab ich massig gegoogelt, und finde Aussage gegen Aussage....

Der Prater ist tot, es gibt dort doch einen Strich etc.
Hab sogar eine Karte vom Magistrat gefunden wonach dort der Strich erlaubt ist.

Was ist jetzt Sache bei euch da draussen ? Gibts dort was oder muss ich vorsorglich noch in der Steiermark Druck abbauen :)

lg
 
Rein zum Rechtlichen:
Der Wurschtelprater ist, obwohl nicht Wohngebiet, explizit Verbotszone. Der restliche, südliche Teil (Volksprater) ist weder Wohngebiet noch Verbots Zone, also im Prinzip ist dort die StrPr erlaubt. Sie findet nur nicht statt.
Ob sich im Stuwerviertel was tut, entnimmt dem Stuwerthread.
Auf der anderen Seite des Pratersterns gibt es ein paar eher gruftige Studios.
Rembrandt Straße ist nicht allzu weit und ok.
 
strassenstrich ist nahezu tot, hin-, und wieder findest du einige, wenige illegale, siehe > Straßenstrich - Stuwerviertel 2019 - Stuwergschichten und andere Episoden

wirst du bei der anbahnung von der polizei erwischt - meines wissens genügt dabei schon wenn du dich nur mit einer gewerblichen unterhältst - kannst du mit einer anzeige rechnen die sich angeblich mit € 500 zu buche schlägt! und nicht nur auf polizeiautos achten, es wird auch in zivil kontrolliert!

am max winterplatz der mitten im stuweviertel liegt findest du günstige studios!
 
meines wissens genügt dabei schon wenn du dich nur mit einer gewerblichen unterhältst - kannst du mit einer anzeige rechnen die sich angeblich mit € 500 zu buche schlägt!
und genau das ist eine Riesen-Sauerei. Müßte jemand wirklich mal bis zur höchsten Instanz ausjudizieren. Aber wer macht das schon?
 
...tja wenn Die "Dummen" einzahlen, um ja nicht zu Hause Ärger zu bekommen wird das noch funktionieren mit dem kassieren...freu' mich scho auf die Gerichtsverhandlung mit Medienpraesenz...VOX, RTL2 ....Vielleicht der schlafende ORF ?
Irgendwie muss ja meine Zeit honoriert werden...
 
...tja wenn Die "Dummen" einzahlen, um ja nicht zu Hause Ärger zu bekommen wird das noch funktionieren mit dem kassieren...freu' mich scho auf die Gerichtsverhandlung mit Medienpraesenz...VOX, RTL2 ....Vielleicht der schlafende ORF ?
Irgendwie muss ja meine Zeit honoriert werden...


Viel Glück! Das Landes Verwaltungsgericht wird voll inhaltlich die von der Polizei unrichtig (mutwillig falsch) dargestellten Fakten verteidigen und durch selbst beigebrachte Mutmaßungen das ganze Verstärken. Die (arschlochmäsige freie Beweiswürdigung) erlaubt dem Richter Dinge als wahr zu werten, welche jedem normalen Menschen nie und nimmer als vernünftige Argumente erscheinen.
Du musst, wenn du gewinnen willst die Kohle bis zum VwGh und allenfalls Prüfung auf Verfassungsmäßig beim VfGH aufbringen müssen . Wenn du soweit gehst dann kannst du Glück haben und dieses Gesetz fällt. Das LVG ist nur die Weißwaschmaschine der Polizei und Magistratischen Straf und Verwaltungs WILLKÜR
 
… wirst du bei der anbahnung von der polizei erwischt … kannst du mit einer anzeige rechnen …
… meines wissens genügt dabei schon wenn du dich nur mit einer gewerblichen unterhältst
… kannst du Glück haben und dieses Gesetz fällt …
Ein bissl was zur Klarstellung:

Anbahnung ist nur das Verhalten der/des Prostituierten.
Par 2 (1) WPG: Prostitution … ist die gewerbsmäßige *) Duldung sexueller Handlungen … oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen.
Par 2 (2): Anbahnung … liegt vor, wenn jemand … erkennen lässt, Prostitution ausüben zu wollen …
Par 2 (9): Als … Freier gelten Person, welche die Dienstleistung einer die Prostitution anbahnenden Person in Anspruch nehmen oder zu nehmen beabsichtigen.
*) Ja, es gehören zwei dazu … auch der Freier "duldet", dass er geblasen wird. Aber er handelt nicht gewerbsmäßig.

Kontaktaufnahme ist nur zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen verboten.
Par 16: Außerhalb der … erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in [unzulässigen] Prostitutionslokalen … dürfen … Freier … mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen.
Sonst wäre ja auch die Amtshandlung des Polizisten selbst - zweifellos eine Kontaktaufnahme! - gesetzwidrig.

Wenn ein bei einer Unterhaltung über andere Themen mit einer "Gewerblichen" (außerhalb einer erlaubten Zone oder eines Prost-Lokals) erwischter Freier deshalb (zu Unrecht, weil er ja nur eine "harmlose" Unterhaltung führen wollte - bleibt eine Beweis- bzw Glaubhaftigkeitsfrage) bestraft wird, kann er natürlich durch die Instanzen gehen. Der mögliche Erfolg wäre letztlich aber die Aufhebung seines Strafbescheids. Ich glaube prima vista nicht, dass die Gesetzesstelle an sich problematisch ist. In dieser Hinsicht lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht nur das, man hat etliche BS angezeigt, weil sie nicht den Gehsteig benutzt haben, also auf der Fahrbahn standen.
Nachdem alle vor dem Gesetz gleich sind, frag ich mich, warum man nicht Messebesucher, die in Schwärmen über die Straße (Fahrbahn) liefen nicht angezeigt wurden :hmm:.

@Mitglied #112694:
Auch wenn ich dir weitgehend beipfichte, wurden die Verfahren so meine Erfahrung, schon beim USV bzw. VWG eingestellt.
 
strassenstrich ist nahezu tot, hin-, und wieder findest du einige, wenige illegale, siehe > Straßenstrich - Stuwerviertel 2019 - Stuwergschichten und andere Episoden
am max winterplatz der mitten im stuweviertel liegt findest du günstige studios!
Es ist sowieso gescheiter, gleich in ein Studio oder LH zu gehen.
Nach vielen Jahren am StraStri bin ich zu dieser Erkenntnis gelangt. Viel sicherer, kaum teurer, viel weniger Abzocke, größere/bessere Auswahl etc.
Früher hatte ich Angst, im LH oder Studio abgezockt oder womöglich bestohlen zu werden, auch wenn ich ds Autor irgendwo parke. Aber schließlich habe ich mich überzeugt: die wollen ja ein Geschäft machen und werden einen Teufel Diebsstahl oder Ähnliches machen.
 
Es ist sowieso gescheiter, gleich in ein Studio oder LH zu gehen
für mich kommt noch das Hygiene-Argument dazu. Reinigung mit - wenn's hoch hergeht - grad mal Feuchttüchern vor und nach der "Verrichtung", das ist mir heute halt zu wenig. Sowohl was den Körper der Dame als auch meinen betrifft.
Aber natürlich gibt's dazu unterschiedliche Sichtweisen und Geschmäcker.
 
Kann dem nur beipflichten. In Zeiten, wo im Bereich Hütteldorfer etc noch der Strich existiert hat, war ich fast nie in klassischen Studios, zumindest nicht in der warmen Jahreszeit.

Heute sehe ich das wesentlich anders, das hängt mit der Qualität der SW , der mittlerweile geringen Auswahl und natürlich auch mit der Hygiene zusammen. Und ein klein wenig auch mit meinem Alter....
 
Ich habe weder die Absicht, diesen (zurecht) laschen Thread wiederzubeleben, noch den Eindruck zu erwecken, dass "im Prater" Nennenswertes "los" ist (in Sachen P6).
Vorweg noch den Verweis auf den Stuwerthread dieses Jahres, der aber mehrheitlich aus wehmuetigen Reminiszenzen und einzelnen (vielleicht doch nicht ganz so) "geilen Beobachtungen" besteht.

Aber - einfach zur Dokumentation und um es einmal festzuhalten:
Es gibt auch fuer den Prater eine eigene "BeschraenkungsVO" (wie fuer die Gebiete Einzinger und Brunner/Perfekta).

Zum Verstaendnis hole ich etwas weiter aus:
  • Natuerlich ist die Strassenprostitution (Anbahnung ausserhalb lizenzierter Prost-Lokale) in den mit Wohnbauten verbauten Gegenden des 2. Bezirks nach Par 9(2) lit a des WPG* verboten.
  • Suedlich (bzw generell ausserhalb) der Bebauungsgrenze, also etwa suedwaerts ab der Ausstellungsstrasse und Sportklubstrasse, oestlich der Rustenschacher/Lusthausstrasse bis - ganz grob - zur Vorgartenstrasse, und der groesste Teil der Insel suedlich der Tangente (mit Ausnahme zB der Kleingartensiedlungen) waere Strassenprostitution grundsaetzlich erlaubt (inkl Umgebung der Messehallen).
  • Fuer den Wurstelprater (umgrenzt von Perspektivstraße, Präuscherplatz, Ausstellungsstraße, Praterstern, Hauptallee, Waldsteingartenstraße, Csardastraße, Südportalstraße und Messestraße) gilt ein vollstaendiges Prostitutionsverbot**.
  • Fuer den nordwestlichen Teil des unverbauten Gebiets bis zur Tangente gibt es eben eine BeschraenkungsVO*** mit den saisonal unterschiedlichen Verbots-Zeiten wie fuer das Gebiet Einzingergasse.
  • Und suedlich der Tangente ist die StraProst dann in den unverbauten Gebieten ganztaegig erlaubt.
Die angegebenen Abgrenzungen der sog "Wohngebiete" stammen von mir auf der Basis des schon mehrere Jahre alten Orientierungsplans der Gemeinde, der allerdings nur allgemein informativ und unverbindlich ist. Vor allem koennen sich Wohngebiete natuerlich durch Bautaetigkeit ausdehnen. Plan im Anhang (die einzelnen Bezirksplaene sind nicht mehr online - ich hab sie mit der Wayback Machine noch gefunden, nachdem ich mich erinnert habe, wo sie frueher waren).

Quellen:
* Wiener ProstitutionsG Wr LGBl 24/2011 idF 71/2018
** (Gemeinde)VO Verbotszone Prater ABl 2012/13
*** (Gemeinde)VO Beschraenkungen 1020 ABl 2012/22
 

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  • Wien 1020.pdf
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  • Suedlich (bzw generell ausserhalb) der Bebauungsgrenze, also etwa suedwaerts ab der Ausstellungsstrasse und Sportklubstrasse, oestlich der Rustenschacher/Lusthausstrasse bis - ganz grob - zur Vorgartenstrasse, und der groesste Teil der Insel suedlich der Tangente (mit Ausnahme zB der Kleingartensiedlungen) waere Strassenprostitution grundsaetzlich erlaubt (inkl Umgebung der Messehallen).
  • Fuer den Wurstelprater (umgrenzt von Perspektivstraße, Präuscherplatz, Ausstellungsstraße, Praterstern, Hauptallee, Waldsteingartenstraße, Csardastraße, Südportalstraße und Messestraße) gilt ein vollstaendiges Prostitutionsverbot**.
  • Fuer den nordwestlichen Teil des unverbauten Gebiets bis zur Tangente gibt es eben eine BeschraenkungsVO*** mit den saisonal unterschiedlichen Verbots-Zeiten wie fuer das Gebiet Einzingergasse
ich find's ja irgendwie lustig (oder genauer gesagt: weniger lustig): zuerst schafft die Politik ein neues Prostitutionsgesetz, in welchem grundsätzlich festgelegt ist, wo die Prostitution erlaubt ist und wo nicht. Und dann kommen diverse VOs, welche diverse erlaubte Zonen zu unerlaubten Zonen machen.
Wieder mal typisch wienerisch, würde ich sagen.
 
ich find's ja irgendwie lustig (oder genauer gesagt: weniger lustig): zuerst schafft die Politik ein neues Prostitutionsgesetz, in welchem grundsätzlich festgelegt ist, wo die Prostitution erlaubt ist und wo nicht. Und dann kommen diverse VOs, welche diverse erlaubte Zonen zu unerlaubten Zonen machen.
Wieder mal typisch wienerisch, würde ich sagen.

das ist nicht typisch wienerisch - das ist typisch Rechtsstaat.

Das Gesetzt gibt den Rahmen vor und räumt der Verwaltung gewisse Spielräume ein.

Wiener Prostitutionsgesetzt - Paragraph 9 regelt das Strassenprostitution grundsätzlich zulässig ist (abs 1) und wo sie nicht ausgeübt werden darf (Abs 2). Im Abs3 wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt Ausnahmen von Abs 2 zu bestimmen und im Paragraph 10 können zusätzliche zeitliche und örtliche Beschränkungen durch Verordnung erlassen werden.

Eine Verordnung ist im rechtlichen Sinn ein Akt der Rechtskonkretisierung. Das Gesetzt gibt den Rahmen vor und die Verordnung regelt wie es im Detail umgesetzt wird. Verordnungen können nicht im leeren Raum existieren. Verordnungen können nur für die im Gesetzt genannten Bereiche regeln.

Es ist einfach nicht praktikabel wenn ein Gesetz alles bis ins kleinste Detail regelt. Zum Beispiel ist es sinnlos wenn das Wiener Prostitutionsgesetzt alle Adressen auflistet an denen Wohnungs- oder Strassenprostitution möglich ist.

Andererseits ist ein Gesetz in dem es einfach heisst "die Behörde regelt durch Verordnung wie mit Strassenprostitution umzugehen ist" nicht zulässig. Gesetze müssen ausreichend konkret sein. Sonst werden sie durch das zuständige Höchstgericht einkassiert.

Soweit mein geringes Wissen über Verwaltungsrecht. Details bitte in der entsprechenden Literatur nachlesen oder mit einem befreundeten Verwaltungsrechtler diskutieren.
 
Zur Ergänzung und Einordnung ein paar Fakten:
  • Ja, grundsätzlich erlaubt, aber (ganz grob gesprochen) in Wohngebieten verboten.
  • Dank des großen Wiener Grüngürtels und einiger Gewerbezonen daher theoretisch auf knapp 50% der Wiener Stadtfläche erlaubt.
  • Es gibt keine zusätzliche Erlaubniszone, die eigentlich in einem Wohngebiet liegt.
  • Es gibt eine Verbotszone in einem Nicht-Wohngebiet, den Wurstelprater.
  • Es gibt drei Zonen, in denen die StrPro erlaubt (da nicht Wohngebiet), aber zeitlich eingeschränkt ist: Zone 1210 (Einzingergasse), Zone 1230 (Brunner/Perfekta) und Zone 1020 (Volksprater nördlich der Tangente).
  • Nur in den genannten Zonen in 1210 und vor allem in 1230 wird derzeit die StrPro (legal) ausgeübt.
Quellen (mit Ausnahme der VO zur Zone 1020) hier (im unteren Teil der Seite):
 
Zuletzt bearbeitet:
daher theoretisch auf knapp 50% der Wiener Stadtfläche erlaubt
genau, wobei die Betonung natürlich auf "theoretisch" zu liegen hat. Alleine wenn ich z.B. an das Gütenbachtal im Südwesten Wiens denke - ein entlegenes Riesen-Gebiet, reine Wald- und Wiesenflächen, nächtens natürlich unbeleuchtet.
Nie und nimmer würde dort Prostitution stattfinden.

Aber das Rathaus kann behaupten "was wollt's, Straßenstrich eh nach wie vor in halb Wien erlaubt" :cool:
 
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