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Halle Liebe Leute
Bei einer Diskussion mit einem Kumpel kam heute die Frage auf, ab wann eigentich Zuhälterei beginnt.
Laut Definition von Wikipedia: "Zuhälterei ist die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution..."
Die meisten von euch kenne sicherlich die einschlägigen Websites, wo sich Prostituierte anbieten. Jetzt meine Frage. Da die Hosts der Webseiten, sicherlich mit ihrer Webseite Geld verdienen, zählen diese als "digitale" Zuhälter? Oder missverstehe ich den Begriff.
Ist zwar jetzt kein weltbewegendes Thema, aber wäre cool wenn jemand der sich auskennt seinen Senf dazugibt.
LG
Bei einer Diskussion mit einem Kumpel kam heute die Frage auf, ab wann eigentich Zuhälterei beginnt.
Laut Definition von Wikipedia: "Zuhälterei ist die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution..."
Die meisten von euch kenne sicherlich die einschlägigen Websites, wo sich Prostituierte anbieten. Jetzt meine Frage. Da die Hosts der Webseiten, sicherlich mit ihrer Webseite Geld verdienen, zählen diese als "digitale" Zuhälter? Oder missverstehe ich den Begriff.
Ist zwar jetzt kein weltbewegendes Thema, aber wäre cool wenn jemand der sich auskennt seinen Senf dazugibt.
LG
......na, echt, ab wann beginnt "Zuhälterei"??....darf der Studiobetreiber eigentlich "halbe/halbe" machen?.....wie ist das mit "Mädls finden"?.....ab wann beginnt "Menschenhandel"?......vielleicht weiß das jemand??....und auch die Frage des TE dazu: Wie ist das mit der "Werbung" dann??......
Am einfachsten und am sichersten für dich ist, du stellst deine Fragen einen Strafverteidiger, in allen größeren Städten gibt es alle Monate kostenlose rechtliche Beratungsstunden von solchen Anwälten, meist im Rathaus bzw. Gemeindeamt. 