youtube-converter

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Gast

(Gelöschter Account)
Hi meine Lieben!
Wie wir ja hier alle (hoffentlich) wissen, ist das Benutzen diverser Filesharing-Programme nicht ganz legal.
Soweit ich weiss, ist dabei nicht der Download illegal, sondern der Upload.
Jetzt würde ich gerne wissen, wie es sich mit sogenannten "youtube to mp3-convertern" verhält?
Immerhin findet hierbei kein upload statt, aber ist es deswegen legal?
:fragezeichen: :fragezeichen: :fragezeichen:
 
Wenn deine einleitende Behauptung nichts mit deiner Frage zu tun hat, wozu schreibst du sie dann?
 
Hi meine Lieben!
Wie wir ja hier alle (hoffentlich) wissen, ist das Benutzen diverser Filesharing-Programme nicht ganz legal.
Soweit ich weiss, ist dabei nicht der Download illegal, sondern der Upload.
Jetzt würde ich gerne wissen, wie es sich mit sogenannten "youtube to mp3-convertern" verhält?
Immerhin findet hierbei kein upload statt, aber ist es deswegen legal?
:fragezeichen: :fragezeichen: :fragezeichen:

also.... wenns illegal wär, würden gewisse Seiten (wie anjo) wieder schnell verschwunden sein..... ;);) ... sind sie aber ned..... :mrgreen:
 
Wenn deine einleitende Behauptung nichts mit deiner Frage zu tun hat, wozu schreibst du sie dann?

Wenn es dir nicht möglich ist, den Sinn eines Postings zu erfassen, dann antworte doch einfach nicht drauf ;)

also.... wenns illegal wär, würden gewisse Seiten (wie anjo) wieder schnell verschwunden sein..... ;);) ... sind sie aber ned..... :mrgreen:

Naja, torrents usw. sind ja nicht wirklich legal oder (also der beim filesharing stattfindende upload)?
 
Natürlich sind torrents legal. Gegen welches Gesetz sollte denn die Benutzung eines "kollaborativen Filesharing-Protokolls" (Definition laut Wikipedia) verstoßen?
 
Natürlich sind torrents legal. Gegen welches Gesetz sollte denn die Benutzung eines "kollaborativen Filesharing-Protokolls" (Definition laut Wikipedia) verstoßen?

Wie wärs mit Urheberrecht usw.?
Oder willst du mir jetzt echt erklären, dass es legal ist, wenn ich mir nen aktuellen Chart-Titel kostenlos als torrent runterlade?
:kopfklatsch:
 
Wie wärs mit Urheberrecht usw.?​

hallo GGGB, damit hast du dir deine frage eigentlich schon selbst beantwortet !

generell ist filesharing nicht verboten, wurscht ob torrent oder nicht. es kommt natürlich drauf an, was man runter- oder rauflädt. eben wie du schreibst, sollte das nicht gegen urheberrecht verstossen, damit wirds wieder illegal.
 
Obs legal ist oder nicht kann dir keiner sagen, da die Gesetze noch nicht reguliert sind. Betrifft so Convertergeschichten, aber auch das Streamen von Serien und Kinofilmen (wenn du content nicht verwertbar speicherst) oder das Streamen von gehackten Pay Tv Sendern usw. Wo keine eindeutig definierten Gesetze, da auch kein Schuldspruch.

Ist wie bei der Gewürzmischung Spice! 3 Jahre warens alle legal high, bis sie es verboten haben.
 
Obs legal ist oder nicht kann dir keiner sagen, da die Gesetze noch nicht reguliert sind. Betrifft so Convertergeschichten, aber auch das Streamen von Serien und Kinofilmen (wenn du content nicht verwertbar speicherst) oder das Streamen von gehackten Pay Tv Sendern usw. Wo keine eindeutig definierten Gesetze, da auch kein Schuldspruch.

Ist wie bei der Gewürzmischung Spice! 3 Jahre warens alle legal high, bis sie es verboten haben.

Auszug aus http://www.ifpi.at/?section=inhalt&inhaltid=12:

Filesharing

Beim Filesharing werden Musikstücke oder Filme im Internet in Form digitaler und datenkomprimierter Files verbreitet. Darüber hinaus kommt es zu Vervielfältigungen sowohl beim Upload als auch beim Download. Im Jahr 2003 wurde das österreichische Urheberrechtsgesetz den durch die technologische Entwicklung (Digitalisierung, digitale Massenspeicherung, Internet etc.) veränderten Anforderungen angepasst und aktualisiert. Dabei wurde klargestellt, dass das Digitalisieren geschützter Werke eine dem Urheber vorbehaltene Vervielfältigung ist. Für das interaktive Anbieten eines Werkes im Internet wurde ein eigenes Verwertungsrecht eingeführt, das so genannte Zurverfügungstellungsrecht, das dem Urheber vorbehalten ist.
Anwendungsfälle für digitale Vervielfältigungen: Einscannen von Fotos, Rippen einer CD oder DVD auf eine PC-Festplatte, Download von Musik und Filmen aus dem Internet.
Anwendungsfälle für das neue Online-Recht (Zurverfügungstellungsrecht): Upload in ein Filesharing-System (Werk wird anderen zum Download zur Verfügung gestellt), online abrufbar Halten von Musik und/oder Filmen auf einer Web-Site oder das Posten in eine Newsgroup. Sowohl das Vervielfältigen als auch das online Zurverfügungstellen sind nur mit vorheriger Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt. Das bedeutet, dass urheberrechtlich geschützte Songs und/oder Filme ohne diese Zustimmung weder in ein Filesharing-System hochgeladen (Zurverfügungstellungsrecht) noch aus einem solchen System heruntergeladen werden dürfen (Vervielfältigungsrecht).
 
Ich lade beim streamen aber nix verwertbares runter. Das Ansehen von youtube Videos zählt nicht als download. Genauso Serien, Filme, Pornos, Fussballkanäle die nur per stream laufen....;)

Heutzutage brauche ich ja nix mehr auf meine Festplatte downloaden, weil alle Inhalte die ich sehen will, eh schon auf irgendwelchen Servern liegen, die ich nur abrufen brauche. Vor allem auf rumänsichen, chinesischen und russischen Seiten findest du alles.
 
Ich lade beim streamen aber nix verwertbares runter. Das Ansehen von youtube Videos zählt nicht als download. Genauso Serien, Filme, Pornos, Fussballkanäle die nur per stream laufen....;)

Es ging aber nicht ums streamen, sondern ums runterladen ;)
 
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