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Berufsgruppen, die die Schutzbefohlenheit nicht so ernst nehmen, und sehr gerne reizen, ihre Schützlinge mit Gesten, verrückt machen... (Rede von Schülern über 16J! - bevor es hier noch Theater gibt) Oder ne Staatsperson, auf deren gute Laune man angewiesen ist... "Das Strafmaß reduziert sich drastisch, wenn Sie mir gewisse schmutzige Wünsche erfüllen..." - klar, moralische Frage, ab WELCHEM Vergehen sowas überhaupt noch möglich sei. Jedoch, der Gedanke, eine junge, sehr hübsche Staatsanwältin auf deren Wunsch mit Erfüllung ihrer Fetishe zu befriedigen.