Weil „harter Sex“ zu schwach ist RAPE Play

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Lies mal den Thread und den daraus entstandenen nach ... mir kommt vor, da könnte wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslung vorliegen.
Ich habe mir die Arbeit angetan und alle Beiträge gesucht, wo des Wort "Skalpell" vorkommt. Kein einziger von @Mitglied #179164 . Aber verstörend viele von diversen Usern in den Sexstories...
 
Hi,

Ich habe mir die Arbeit angetan und alle Beiträge gesucht, wo des Wort "Skalpell" vorkommt. Kein einziger von @Mitglied #179164 . Aber verstörend viele von diversen Usern in den Sexstories...


alleine in diesem Thread sind es 3.

Ansonsten habe ich keine gefunden. Dass muss aber nicht viel sagen. Man stelle sich vor, jemand schreibt, dass er auf Skalpelle steht, einer zitiert ihn und sagt "ich habe immmer eines dabei" und sie zitiert es mit dem Text "Ich auch", dann findest Du das nie.

Ich selbst habe keine Ahnung, worum es geht, ich halte mich halt raus.

LG Tom
 
Ich hab lang überlegt, ob ich überhaupt noch hier reinschaue. Aber die Diskussion ist ja sehr sachlich geblieben, danke dafür.

Ich habe mir die Arbeit angetan und alle Beiträge gesucht, wo des Wort "Skalpell" vorkommt. Kein einziger von @Mitglied #179164 . Aber verstörend viele von diversen Usern in den Sexstories...
Ich hab auch gesucht- und nichts gefunden. Mag sein, dass ich etwas missverständliches geschrieben habe, aber so radikal, wie @Mitglied #489758 meint, kann ich es mir nicht vorstellen. Deshalb liebe @Mitglied #489758

Dieses zitat meinte ich nicht. Es war wesentlich radikaler.
wärest du bitte so lieb und würdest mir das Zitat zeigen? Vielleicht war das ja wirklich missverständlich.

Generell bezieht sich meine Erfahrung mit dem Skalpell auf genau eine. Und ich hab festgestellt, dass ich mich nicht als Chrirurgin eignen würde, denn in menschliche Haut zu schneiden ist von der Überwindung her gar nicht so einfach.

Wenn du gesagt hättest, ich laufe mit der Peitsche herum- das hat eine Weile gestimmt. Und da war ich auch grenzwertig unterwegs. Allerdings -natürlich- trotz allem safe und mit Einverständnis.

War, denn derzeit liegen meine Interessen außerhalb des BDSM.

Noch einmal - würdest du mir bitte das Zitat zeigen @Mitglied #489758 ? Danke!
 
Nein.

Weder das Opfer noch die Beziehung sind hauptsächlich egal.


Anhang anzeigen 13593346
So dramatisch das ist, so hat es mit angestrebtem und gewolltem Rape-Play im vollen Bewusstsein sämtlicher Risken nur sehr bedingt bis kaum etwas zu tun
Nur jedes Mal wenn so ein rape play schiefgeht und dann im Nachhinein vom Opfer festgestellt wird dass ab Minute 7 im Play die Grenze überschritten wurde und kein Konsens mehr bestanden hat kannst eine neue Vergewaltigung in die Statistik eintragen.

Deshalb wäre mir persönlich als Aktiver in so ner Nummer das Risiko einfach zu hoch. Da kann das Opfer hundertmal beteuern was es will weil das Risiko und die Verantwortung bleibt beim Aktiven.


LG sakura
 
Nur jedes Mal wenn so ein rape play schiefgeht und dann im Nachhinein vom Opfer festgestellt wird dass ab Minute 7 im Play die Grenze überschritten wurde und kein Konsens mehr bestanden hat kannst eine neue Vergewaltigung in die Statistik eintragen.

Deshalb wäre mir persönlich als Aktiver in so ner Nummer das Risiko einfach zu hoch. Da kann das Opfer hundertmal beteuern was es will weil das Risiko und die Verantwortung bleibt beim Aktiven.
glaube genau deshalb hats mal in der sz eine eigene Gruppe dazu gegeben, es wurden auch Veranstaltungen durchgeführt, mit einem Spielleiter, damit es keine allzuargen Verletzungen oder Probleme gab.
 
Hi,



nein. So läuft das nicht. Auch der Frau hat der Gesetzgeber eine gewisse Eigenverantwortung zugerechnet. Wenn sich eine Frau genau darauf einlässt, muss sie auch die Konsequenzen tragen.

LG Tom
Das Problem ist halt dass selbst wenn du versuchen würdest das vorab vertraglich zu regeln der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig wäre und es wenn es um die Erfüllung des Straftatbestandes gehen würde rein objektiv die Voraussetzungen erfüllt wären. Selbst wenn der Vergewaltiger im guten Glauben geblieben wäre dass sie das so will und die Anstiftung dazu wohl strafmindernd zu berücksichtigen wäre würde das nix daran ändern dass die Grenze überschritten wurde.

Auch als Dom/Rigger kann einem ne Anzeige wegen Körperverletzung blühen rein theoretisch wenn was schiefgeht. Das ist in solchen Konstellationen immer so weil ja der aktive Part die Verantwortung übernimmt im Gegenzug dafür dass der passive Part den Eingriff in das absolut geschützte Rechtsgut zulässt. Das ist bisschen so wie bei nem Kunstfehlerprozess wo auch klar war dass der Patient operiert werden wollte aber das dennoch verschuldete Fehlleistungen nicht per se entschuldigt

LG sakura

PS: Nach meiner persönlichen Erfahrung sind Personen die dem rapeplay kink in extremer ausprägung zugetan sind meist ohnehin mit Vorsicht zu genießen weil da meist irgendwelche Traumata dahinterstecken und da nicht unabsichtlich was zu triggern ist schon sehr riskant
 
Hi,

Das Problem ist halt dass selbst wenn du versuchen würdest das vorab vertraglich zu regeln der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig wäre und es wenn es um die Erfüllung des Straftatbestandes gehen würde rein objektiv die Voraussetzungen erfüllt wären.

nein. Vertrag braucht es auch keinen.

Es geht rein rechtlich nur darum, ob die Frau das so wollte. Und wenn eine Frau eine Situation will, in der ein nein von ihr zu ignorieren ist, ist das ihr Pech und der Straftatbestand der Vergewaltigung ist nicht erfüllt. Da gibt es keine Diskussion.

Und die Täterperspektive ist hier relevant, nicht eine objektive Sicht.

LG Tom
 
Und hat das funktioniert?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Es ist wohl schon für einen Dom, der seine sub wirklich gut und seit Jahren kennt, schwer genug. Einen Typen, der von irgendwem dazu bestimmt wurde und der mich nicht kennt, würde ich mich niemals anvertrauen.
Wie schon erwähnt, kann selbst bei ausführlicher Vorbesprechung ganz leicht was schief laufen. Da auf jemanden angewiesen zu sein, der keine Ahnung hat von meinem Seelenleben, ist eine Horrorvorstellung, die sicher niemand gerne erleben möchte.
 
Ich hab lang überlegt, ob ich überhaupt noch hier reinschaue. Aber die Diskussion ist ja sehr sachlich geblieben, danke dafür.


Ich hab auch gesucht- und nichts gefunden. Mag sein, dass ich etwas missverständliches geschrieben habe, aber so radikal, wie @Mitglied #489758 meint, kann ich es mir nicht vorstellen. Deshalb liebe @Mitglied #489758


wärest du bitte so lieb und würdest mir das Zitat zeigen? Vielleicht war das ja wirklich missverständlich.

Generell bezieht sich meine Erfahrung mit dem Skalpell auf genau eine. Und ich hab festgestellt, dass ich mich nicht als Chrirurgin eignen würde, denn in menschliche Haut zu schneiden ist von der Überwindung her gar nicht so einfach.

Wenn du gesagt hättest, ich laufe mit der Peitsche herum- das hat eine Weile gestimmt. Und da war ich auch grenzwertig unterwegs. Allerdings -natürlich- trotz allem safe und mit Einverständnis.

War, denn derzeit liegen meine Interessen außerhalb des BDSM.

Noch einmal - würdest du mir bitte das Zitat zeigen @Mitglied #489758 ? Danke!
Hat jetzt eine Weile gedauert.
Aber bezogen habe ich mich auf das Zitat mit den Skalpell von "Zeralda" (die mit einem Skalpell durch die Gegend nagelt)

Musste jetzt selbst eine Weile suchen.

Mein Fehler - Sorry.

(Wenn es dich stört, bitte vom Admin löschen lassen)
 
Hat jetzt eine Weile gedauert.
Aber bezogen habe ich mich auf das Zitat mit den Skalpell von "Zeralda" (die mit einem Skalpell durch die Gegend nagelt)

Musste jetzt selbst eine Weile suchen.

Mein Fehler - Sorry.

(Wenn es dich stört, bitte vom Admin löschen lassen)
Kein Problem. Danke für die Aufklärung.
 
Hi,

nein. Vertrag braucht es auch keinen.

Es geht rein rechtlich nur darum, ob die Frau das so wollte. Und wenn eine Frau eine Situation will, in der ein nein von ihr zu ignorieren ist, ist das ihr Pech und der Straftatbestand der Vergewaltigung ist nicht erfüllt. Da gibt es keine Diskussion.
Tja und wer garantiert dir dass sie im Nachhinein nicht sagt nein so wollte sie das natürlich alles nicht und du hättest ja merken müssen dass es ihr zu viel war und und und...da hilft es dir auch wenig wenn du zwar aus deiner Sicht nix falsch gemacht hast und sagst sie wollte es so.
Und die Täterperspektive ist hier relevant, nicht eine objektive Sicht.

LG Tom
Rein objektiv schaut es wahrscheinlich eh schlecht aus für dich wenn sie entsprechende Spuren hat vom festhalten oder durch das abrupte Eindringen usw.

Also mir wäre das Risiko schon mit einer wenig Bekannten Person zu hoch und bei einer Frau zu der ich eine emotionale Bindung habe bei der würde ich das mental noch weniger hinkriegen wobei wenn ich es mir recht überlege würde ich es auch bei einer Fremden wahrscheinlich ned hinkriegen. Das aber nicht nur aus Angst vorm Risiko sondern auch deshalb weil ich persönlich da keine Lust draus ziehen könnte als Aktiver.

LG sakura
 
Hi,

Tja und wer garantiert dir dass sie im Nachhinein nicht sagt nein so wollte sie das natürlich alles nicht und du hättest ja merken müssen dass es ihr zu viel war und und und...da hilft es dir auch wenig wenn du zwar aus deiner Sicht nix falsch gemacht hast und sagst sie wollte es so.

Du denkst falsch. Wir sind im Strafrecht, nicht im Zivilrecht.

Sie muss mit hoher anzunehmender Wahrscheinlich nachweisen, dass ihm klar ist, dass sie das so nicht wollte.


Rein objektiv schaut es wahrscheinlich eh schlecht aus für dich wenn sie entsprechende Spuren hat vom festhalten oder durch das abrupte Eindringen usw.

Da reicht die WhatsApp Unterhaltung, wo sie beschreibt, was sie will.


Denk mal an sie große Aufregung letztes Jahr, 12 jährige Österreicherin von Ausländern gruppenvergewaltigt. Mittlerweile sind die meisten "Täter" freigesprochen.

Sie hat sich als über 14 ausgegeben, per Messenger, vor und nach den Vorkommnissen, es gibt keine objektiven Gründe, weshalb die Burschen dss hätten anzweifeln hätten müssen: Freispruch!

Es ist egal, ob sie 12 ist, es kommt nur darauf an, ob die "Täter" annehmen mussten, dass sie jünger als 14 ist.

Damit eine Tat verwirklicht ist, muss der Täter zumindest annehmen können, dass er die Tat begeht.

Wenn also eine Frau Dir erzählt, dass sie gerne mal "vergewaltigt" werden will, von Dir, und ihr das idealerweise noch per Messenger besprecht, und Du machst das dann (relativ zeitnah, ein Jahr später wird nicht gehen), kann man Dir nix am Zeug flicken.

Wenn ihr das per WhatsApp besprecht, sie sagt Dir, an welchen Tagen sie naxh der Arbeit durch ein dunkles einsames Waldstück heim geht, wann ws nicht geht weil sie ihre Tage hat, und sie will, dass Du ohne Vorankündigung hinter einem Baum lauerst, mit Sturmmaske, ihr Höschen zerreißt, ihr die Hände mit dem BH hinter dem Rücken fesselst, und sie dann zum Oral-, Vaginal- und Analverkehr zwingst, und ihr vereinbart, dass Du das unangekündigt in den nächsten zwei Wochen machst, bist Du außer Obligo.

Uns wenn ws ihr an genau dem Tag nicht gepasst hat, weil sie wegen einer Besprechung ihre beste Unterwäsche trug, oder eine Hiobsbotschaft erhakten hat und sexuell abgeturnt war, ist das ihr Problem, nicht Deines.

Also mir wäre das Risiko schon mit einer wenig Bekannten Person zu hoch und bei einer Frau zu der ich eine emotionale Bindung habe bei der würde ich das mental noch weniger hinkriegen wobei wenn ich es mir recht überlege würde ich es auch bei einer Fremden wahrscheinlich ned hinkriegen. Das aber nicht nur aus Angst vorm Risiko sondern auch deshalb weil ich persönlich da keine Lust draus ziehen könnte als Aktiver.

Ja, so in etwa geht es mir auch. Andererseits könnte auch genau das irgendwann mal reizvoll sein, ich weiß es nicht. Aktuell jedenfalls geht es mir da wie Dir.

LG Tom
 
Hi,



Du denkst falsch. Wir sind im Strafrecht, nicht im Zivilrecht.

Sie muss mit hoher anzunehmender Wahrscheinlich nachweisen, dass ihm klar ist, dass sie das so nicht wollte.




Da reicht die WhatsApp Unterhaltung, wo sie beschreibt, was sie will.


Denk mal an sie große Aufregung letztes Jahr, 12 jährige Österreicherin von Ausländern gruppenvergewaltigt. Mittlerweile sind die meisten "Täter" freigesprochen.

Sie hat sich als über 14 ausgegeben, per Messenger, vor und nach den Vorkommnissen, es gibt keine objektiven Gründe, weshalb die Burschen dss hätten anzweifeln hätten müssen: Freispruch!

Es ist egal, ob sie 12 ist, es kommt nur darauf an, ob die "Täter" annehmen mussten, dass sie jünger als 14 ist.

Damit eine Tat verwirklicht ist, muss der Täter zumindest annehmen können, dass er die Tat begeht.

Wenn also eine Frau Dir erzählt, dass sie gerne mal "vergewaltigt" werden will, von Dir, und ihr das idealerweise noch per Messenger besprecht, und Du machst das dann (relativ zeitnah, ein Jahr später wird nicht gehen), kann man Dir nix am Zeug flicken.

Wenn ihr das per WhatsApp besprecht, sie sagt Dir, an welchen Tagen sie naxh der Arbeit durch ein dunkles einsames Waldstück heim geht, wann ws nicht geht weil sie ihre Tage hat, und sie will, dass Du ohne Vorankündigung hinter einem Baum lauerst, mit Sturmmaske, ihr Höschen zerreißt, ihr die Hände mit dem BH hinter dem Rücken fesselst, und sie dann zum Oral-, Vaginal- und Analverkehr zwingst, und ihr vereinbart, dass Du das unangekündigt in den nächsten zwei Wochen machst, bist Du außer Obligo.

Uns wenn ws ihr an genau dem Tag nicht gepasst hat, weil sie wegen einer Besprechung ihre beste Unterwäsche trug, oder eine Hiobsbotschaft erhakten hat und sexuell abgeturnt war, ist das ihr Problem, nicht Deines.



Ja, so in etwa geht es mir auch. Andererseits könnte auch genau das irgendwann mal reizvoll sein, ich weiß es nicht. Aktuell jedenfalls geht es mir da wie Dir.

LG Tom
Nur mal am Rande, aber gibt es nicht den Passus, dass ein Mensch nicht auf die 5 Rechtgüter in Österreich verzichten kann?

Also wäre ein nachträgliches Anzeigen zwecks leichter / mittlerer / schwerer Körpervletzung - Nötigung - Körperliche Unversehrtheit - Freiheitsberaubung usw... nicht so prickelnd für den "Täter" ?

Oder hab ich da etwas übersehen?
 
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