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Mein kind enterben :grantig::grantig::grantig:


Hast wenig Chancen, ausser er bringt dich um. :D:D:D Nit einmal, wenn er auf den Strich geht, kannst noch enterben. :D:D:D

Erweiterung der Enterbungsgründe
Derzeit ist der Entzug des Pflichtteils (oft auch als "Enterbung" bezeichnet) z.B. dann möglich, wenn die Pflichtteilsberechtigte/der Pflichtteilsberechtigte die Verstorbene/den Verstorbenen zu Lebzeiten im Notstand hilflos gelassen hat oder ihr/ihm gegenüber vorsätzlich eine gerichtlich strafbare Handlung mit mehr als einjähriger Strafdrohung begangen hat.

Ab 1. Jänner 2017 werden auch (mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte) Straftaten gegen nahe Angehörige der Verstorbenen/des Verstorbenen sowie grobe Verletzungen der Pflichten aus dem Eltern-Kind-Verhältnis als Enterbungsgründe gelten. Entfallen wird hingegen der Enterbungsgrund "der beharrlichen Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößigen Lebensart".

Ausführliche Informationen zum Thema "Entzug des Pflichtteils" nach geltender Rechtslage finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
 
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