es ist a bissl gemeiner noch
"Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei 120 Minuten oder mehr sind es 50 Prozent.
Inhaber:innen von Zeitfahrkarten (zum Beispiel Monats- oder Jahres-Abo) oder des Quer-durchs-Land-Tickets werden mit pauschalen Festbeträgen pro Verspätung entschädigt."
und weiter
"Die Entschädigung beträgt
einheitlich € 1,50 je Verspätung und wird bei Vorlage der Zeitkarte und der entsprechenden Anzahl an Verspätungsbestätigungen - die Verspätungen müssen innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte angefallen sein - bei jedem Ticketschalter der ÖBB bar ausbezahlt. Bitte beachten sie, dass
Entschädigungen unter € 4,- nicht zur Auszahlung gelangen."

