(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Du meinst, "Sie" bedeutet Mehrzahl?!

Zugegeben, "Sie" ist relativ eindeutig: (Da jedoch nicht mehr alle deutschsprechenden Internet-User mit der deutschen Sprache, gesprochen oder geschrieben, konform gehen, ein kleiner Exkurs)

Man unterscheidet 3 Personen in der Einzahl und 3 Personen in der Mehrzahl:

Einzahl: ich Mehrzahl: wir
Einzahl: du Mehrzahl: ihr
Einzahl: er/sie/es Mehrzahl: sie

Off topic - Ende!
 
Zugegeben, "Sie" ist relativ eindeutig: (Da jedoch nicht mehr alle deutschsprechenden Internet-User mit der deutschen Sprache, gesprochen oder geschrieben, konform gehen, ein kleiner Exkurs)

Man unterscheidet 3 Personen in der Einzahl und 3 Personen in der Mehrzahl:

Einzahl: ich Mehrzahl: wir
Einzahl: du Mehrzahl: ihr
Einzahl: er/sie/es Mehrzahl: sie

Off topic - Ende!


.....
:lol: :haha: :hahaha:
... bin ich froh über die , auch dieses Jahr , tätigen Lehrer :lehrer: .... auf die Idee....:hmm: ...na vergiss es... :winke:
 
"Aufwandsentschädigung", und sei sie auch "geringfügig", ist nicht gleich "unentgeltlich". Abgesehen davon differieren die Definitionen des Begriffs "geringfügig" je nach Standpunkt sehr stark. Darüber hinaus sind auch Juristen von Caritas und Rotem Kreuz involviert, die dort also fix angestellt sind. Dass die Hilfsorganisationen somit Anwaltskosten übernehmen, ist folglich nicht von der Hand zu weisen - selbst wenn die Anwälte für die Asylwerber billiger arbeiten sollten als für ihre österreichischen Klienten.

Einer der Gründe, warum weder Caritas noch Rotes Kreuz von mir auch nur einen Cent bekommen.
 
:hmm::hmm: ... ja, da knirscht es im Gebälk des subjektiven Rechtsempfindens. Vor allem wenn man selbst als korrekter Verkehrsteilnehmer unterwegs ist....

Ich erinnere mich noch an eine Initiative des ÖAMTC - mit dem Ziel, die Tötung infolge Verkehrsdelikt als Verwaltungsstrafe abzuhandeln. Es sei unbescholtenen Bürgern nicht zumutbar, Haftstrafen wegen Verkehrsdelikten etc etc.....

Ich bin bekennend, kein Freund von Gefängnisstrafen - und wenn, sollen sie Menschen danach Besserung, Einsicht und Rehabilitation und Wiedereinstieg ermöglichen. Ein mir bekannter Fahrschullehrer sagte einmal, man müsste mit jedem Führerscheinwerber durch die Unfallspitäler gehen - und bei verschuldeten Unfällen mit Personenschaden Sozialdienst an Opfern verordnen.... das wirkte besser als Haftandrohung.

Ach ja - heute ist wieder Freitag - da regiert wieder das Testosteron den Abend. Und auch das Fahrverhalten....

Noch eines - ein Freund von mir war im Turnus mehrere Monate in der Unfall. Freitag abends bis ca Sonntag zu Mittag war die unfallträchtige Zeit. Und - die Rettung war noch gar nicht im Spital, hat der Rechtsanwalt der Familie bereits angerufen.....
 
Frage am Rande zur aktuellen Tagespolitik:

Jeden von uns kann es bei körperlicher und geistiger Eignung im Alter zwische 25 und 65 treffen: Er wird vom Gericht als Schöffe (Laienrichter) zufällig aus dem Wählerregister ernannt und soll zu schwerwiegenden Delikten wie Mord ein Urteil abgeben, obwohl er überhaupt keine Ahnung und kein Interesse daran hat. Eine Horrorvorstellung für mich als Sozialphobiker.

Geht es nur mir so, dass ich solche Pflichten eines Staatsbürgers für einen absoluten Schwachsinn halte, während ein ausgebildeter Richter mehrere Jahre dafür studieren muss, um ein Urteil fällen zu dürfen?

"Das Recht geht vom Volk aus". Haha! Dass ich nicht lache.

Hab mir heute übrigens die Homepage vom Ainedter angeschaut. Das Recht geht nicht nur vom Volk und von den Anwälten aus, sondern auch vom Auftreten derer.
 
Geht es nur mir so, dass ich solche Pflichten eines Staatsbürgers für einen absoluten Schwachsinn halte, während ein ausgebildeter Richter mehrere Jahre dafür studieren muss, um ein Urteil fällen zu dürfen?
Einerseits hast Du Recht, es ist schon recht eigenartig. Und nicht selten lassen sich Geschworene von geschickten Anwälten einlullen, was zu grotesken Freisprüchen führt.

Andererseits gibt es Fälle wie jenen des Amokfahrers von Graz, wo es vier unterschiedliche psychiatrische bzw. psychologische Gutachten gab, ob er zurechnungsfähig ist oder nicht. Ein Berufsrichter hätte hier viele Seiten Begründung schreiben müssen, warum er diesem oder jedem Gutachten mehr glaubt und den anderen weniger, und trotzdem hätten die Anwälte das Urteil angefochten. Die Geschworenen haben abgestimmt und geurteilt, Roma locuta, causa finita. In solchen Fällen sind Geschworene also gegen Anwaltstricks eher immun als Berufsrichter.

Bei Schöffen ist es so, dass die meisten eh der Meinung der Berufsrichter folgen, weil sie sich nicht aufzubegehren trauen.
Gibt natürlich aus Ausnahmen - da habe ich einen gekannt, der war Laienrichter am Arbeitsgericht im Auftrag der AK, und hatte keinen Genierer. Leider zu früh verstorben :(.
 
Bei Schöffen ist es so, dass die meisten eh der Meinung der Berufsrichter folgen, weil sie sich nicht aufzubegehren trauen.
Gibt natürlich aus Ausnahmen - da habe ich einen gekannt, der war Laienrichter am Arbeitsgericht im Auftrag der AK, und hatte keinen Genierer. Leider zu früh verstorben :(.

Für meinen Teil würde ich mich gar nicht aufzumucken trauen, weil der Berufsrichter wohl mehr Ahnung als ein dahergelaufener Büroangestellter hat.

Jedenfalls sollten auch immer die Hintergründe beleuchtet werden, um ein gerechtes Urteil abzuwägen - wie zum Beispiel in diesem Fall:

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Aber es kann sein, dass der Richter zu sehr im Paragraphengewirr verfangen ist und den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Der Laienrichter kann ihn bspw. auf Widersprüche in den Aussagen hinweisen, oder einfach darauf, dass der Angeklagte oder Zeugen auf ihn unglaubwürdig wirken. Wenn mir was unklar ist, frage ich regelmäßig nach, grade dort wo ich mich nicht auskenne. Warum sollte man das bei einem Berufsrichter nicht tun?

Du hast Recht. Berufsrichter sind auch nur Menschen. Deshalb sollte man sich auch als Laie nachzufragen trauen, warum dieses und jenes geschah.

Das öffnet dann dem Berufsrichter, der von Psychologie nur eine geringe Ahnung hat und sich auf seine Gutachter verlassen muss, neue Türen.

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Aber es kann sein, dass der Richter zu sehr im Paragraphengewirr verfangen ist und den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Der Laienrichter kann ihn bspw. auf Widersprüche in den Aussagen hinweisen, oder einfach darauf, dass der Angeklagte oder Zeugen auf ihn unglaubwürdig wirken. Wenn mir was unklar ist, frage ich regelmäßig nach, grade dort wo ich mich nicht auskenne. Warum sollte man das bei einem Berufsrichter nicht tun?

In den 47 Jahren meiner Existenz auf diesem Planten hat sich bisher gezeigt, dass die obersten Chefs am Unwichtigsten, stets auswechselbar sind und nur die verlässliche Basis für das tüchtige Vorankommen des Landes zeichnet.

Was fang ich zum Beispiel mit einer Meinungsforscherin oder einer Biologin als Ministerin an, die mir vom Bearbeiten einer Familienleistung etwas sagen will? Die hat null Jahre Ahnung auf diesem Gebiet in der Praxis, ich hingegen schon fast 30.
 
In den 47 Jahren meiner Existenz auf diesem Planten hat sich bisher gezeigt, dass die obersten Chefs am Unwichtigsten, stets auswechselbar sind und nur die verlässliche Basis für das tüchtige Vorankommen des Landes zeichnet.

Was fang ich zum Beispiel mit einer Meinungsforscherin oder einer Biologin als Ministerin an, die mir vom Bearbeiten einer Familienleistung etwas sagen will? Die hat null Jahre Ahnung auf diesem Gebiet in der Praxis, ich hingegen schon fast 30.
Du solltest Dich einmal bewerben als Minister. Aber wenn Du nicht einmal wählen gehst, wird das nix :D.
 
Frage am Rande zur aktuellen Tagespolitik:

Jeden von uns kann es bei körperlicher und geistiger Eignung im Alter zwische 25 und 65 treffen: Er wird vom Gericht als Schöffe (Laienrichter) zufällig aus dem Wählerregister ernannt und soll zu schwerwiegenden Delikten wie Mord ein Urteil abgeben, obwohl er überhaupt keine Ahnung und kein Interesse daran hat. Eine Horrorvorstellung für mich als Sozialphobiker.

Geht es nur mir so, dass ich solche Pflichten eines Staatsbürgers für einen absoluten Schwachsinn halte, während ein ausgebildeter Richter mehrere Jahre dafür studieren muss, um ein Urteil fällen zu dürfen?

"Das Recht geht vom Volk aus". Haha! Dass ich nicht lache.

Hab mir heute übrigens die Homepage vom Ainedter angeschaut. Das Recht geht nicht nur vom Volk und von den Anwälten aus, sondern auch vom Auftreten derer.

Die Berufsrichter haben eh die Möglichkeit ein Urteil auszusetzen - war erst unlängst wieder der Fall, ich finde auf die Schnelle aber den link nicht.

Und DAS finde ich eigentlich bedenklich. Da setzt man acht Geschworene hin, die müssen sich den Prozess geben, ein Urteil fällen, und besteht aber die Möglichkeit, das Urteil auszusetzen. Da kann man sich die Laien gleich sparen und nur die drei Berufsrichter urteilen lassen.
 
Mein Beitrag wurde (gerechterweise) hierher verschoben. Kann also sein, dass der Zusammenhang nicht ersichtlich ist. ;)

Für mich völlig schleierhaft, wie man Menschen ohne Erfahrung zum Urteilen verpflichten kann.
 
Mein Beitrag wurde (gerechterweise) hierher verschoben. Kann also sein, dass der Zusammenhang nicht ersichtlich ist. ;)

Für mich völlig schleierhaft, wie man Menschen ohne Erfahrung zum Urteilen verpflichten kann.

Ich weiß nicht, wie oft Du mit Richtern zu tun hast. Im Zweifelsfall ist mir da aber die Hausfrau, der Bauarbeiter (ein "normaler" Mensch halt mit gesundem Menschenverstand) lieber, als jemand aus dem Elfenbeinturm.
 
Ich weiß nicht, wie oft Du mit Richtern zu tun hast. Im Zweifelsfall ist mir da aber die Hausfrau, der Bauarbeiter (ein "normaler" Mensch halt mit gesundem Menschenverstand) lieber, als jemand aus dem Elfenbeinturm.
Ja, aber das kanns doch nicht sein, dass man Leute dazu verpflichtet, die überhaupt keine Ahnung davon haben und kein Interesse daran zeigen. Da zahl ich lieber die 1.000 Euro Strafe fürs Verweigern, falls einmal solch eine "Einladung" kommt, bevor man dort im Rampenlicht steht. ;)
 
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