Sterbehilfe...

Na Leute, lebt ihr noch, oder hat man euch schon geholfen? ;) Über eine Verbringung in die Schweiz würde ich mir keine Gedanken machen. Da wollte man mit dem Ahndl a Ausflugfahrt nach Zürich machen und unterwegs hats entschieden, nimmer lebend mitzufahrn. Dort gilt aber Schweizer Recht.
 
Ich betrachte es als das Recht eines jeden Menschen, dass er nicht leiden muss. Er muss das Recht haben, seinem Leiden ein Ende zu bereiten. Klar, dass Ärzte und Gesellschaft erst alles andere tun wollen, um sein Leiden anders zu beenden oder ausreichend erträglich zu machen, aber im Ende hat jeder das Recht darauf, nicht leiden zu müssen.

Und ich sage, zu allererst darf ein Mensch nicht Leiden. Dann erst kommen andere und gesellschaftliche Konventionen, dass Selbstmord böse ist.

Welche Wege gibt es einem Menschen zu helfen?
Wie sehr bemühen wir uns achtsam mit den Problemen anderer umzugehen?
Überall dort, wo du eine Plattform bietest und die Verzweiflung zulässt, kannst du andere Wege anbieten.
Dieses Tabu ist imA das größte Problem.
Zu spät helfen/reagieren zu können, etwas das auf der Hand liegt.

Zum Pro&Kontra - ich bin in vielen Bereichen gegen eine aktive Sterbehilfe (ausgenommen tödliche Erkrankungen), nicht weil ich Menschen gerne leiden sehe, sondern, weil daraus gefährliche Tendenzen wachsen können und Hilfe anders aussehen kann - aber ich wünsch mir, dass diese Menschen reden können, sagen können wie verzweifelt sie sind, ich wünsch mir, dass wir nicht nur beschämt zu Boden sehen und verständnislos den Kopf schütteln, sondern, dass da ausreichend Raum, Zeit und Achtsamkeit ist, um das zu suchen was fehlt oder, oder, oder,....
Was braucht es um ein Leben wertvoll zu machen?
Warum ist es das nicht?
Gibt es eine Chance auf Besserung?
 
Hi,

- aber ich wünsch mir, dass diese Menschen reden können, sagen können wie verzweifelt sie sind, ich wünsch mir, dass wir nicht nur beschämt zu Boden sehen und verständnislos den Kopf schütteln, sondern, dass da ausreichend Raum, Zeit und Achtsamkeit ist, um das zu suchen was fehlt oder, oder, oder,....

es fehlt oft nichts. Drum ist gibt es eben psychische Krankheiten. Die Leute leiden ohne dass es einen Grund gibt, ohne, dass man das ändern kann.

Die - AFAIR - juristisch korrekte Vorgehensweise, wenn Dir wer sagt, dass er vor hat sich das Leben zu nehmen, ist, ihn in die Psychiatrie einweisen zu lassen. Also Polizei anrufen und den Sachverhalt zu erklären. Die stecken den dann in die Psychiatrie.


Was braucht es um ein Leben wertvoll zu machen?
Warum ist es das nicht?
Gibt es eine Chance auf Besserung?

Es ist einfach so, es gibt Therapien, wo sich die Betroffenen danach nicht mehr umbringen wollen. Bis heute konnte mir keiner, auch kein Betroffener, sagen, ob es ihm besser geht, ob er wieder Freude am Leben hat, oder ob er nur gelernt hat, damit zu leben, dass sein Leben eben ohne Freude, ohne Inhalt ist.


Unabhängig davon ist meine Meinung nach wie vor: Wenn man den Betroffenen nicht Hilfe in Form von Therapie anbietet, auf Kosten der Krankenkassen und unverzüglich, möge man ihnen ermöglichen, friedlich und schmerzfrei und in Würde aus dem Leben zu scheiden.


LG Tom
 
Hi,



es fehlt oft nichts. Drum ist gibt es eben psychische Krankheiten. Die Leute leiden ohne dass es einen Grund gibt, ohne, dass man das ändern kann.

Die - AFAIR - juristisch korrekte Vorgehensweise, wenn Dir wer sagt, dass er vor hat sich das Leben zu nehmen, ist, ihn in die Psychiatrie einweisen zu lassen. Also Polizei anrufen und den Sachverhalt zu erklären. Die stecken den dann in die Psychiatrie.




Es ist einfach so, es gibt Therapien, wo sich die Betroffenen danach nicht mehr umbringen wollen. Bis heute konnte mir keiner, auch kein Betroffener, sagen, ob es ihm besser geht, ob er wieder Freude am Leben hat, oder ob er nur gelernt hat, damit zu leben, dass sein Leben eben ohne Freude, ohne Inhalt ist.


Unabhängig davon ist meine Meinung nach wie vor: Wenn man den Betroffenen nicht Hilfe in Form von Therapie anbietet, auf Kosten der Krankenkassen und unverzüglich, möge man ihnen ermöglichen, friedlich und schmerzfrei und in Würde aus dem Leben zu scheiden.


LG Tom

Servus Tom,
das ist des Pudels Kern. Jemand kann zum Entschluss kommen: "i mog nimma". Juristisch korrekt ist es, ihn die Klappsmühle zu stecken. Ist das besser für ihn oder hat er das Recht auf ein gewolltes Lebensende?
 
Nach wie vor ein schwieriges Thema für mich und sicher für die meisten, das macht der Verlauf dieses Threads auch deutlich. Ich schreibe aus verschiedenen Perspektiven. Zum einen aus der diesem Thema ursprünglich zugrundeliegenden Sicht - ich war etliche Jahre so schwer depressiv, daß ich mir nicht vorstellen konnte, da überhaupt je wieder rauszukommen. Irgendwo hier wurde gefragt, wie lange das Leiden dauern dürfte, bis man "hilft" - da kann ich nur subjektiv sagen: wenn ein depressiver Schub massiv ist, gibt es kein Zeitgefühl mehr, gab's für mich nicht, das war kein Leiden, das war wie ein Verlorengehen in einem Vakuum, in dem einen nichts mehr erreichen kann. Wer hätte mir da helfen sollen? Ich hätte um Hilfe bitten müssen, dazu war ich nicht mehr in der Lage. Wäre ich dazu in der Lage gewesen: dann hätte man mir helfen können - dann wäre es mir allerdings auch nicht mehr "schlecht genug" gegangen, als daß ich Sterbehilfe für gerechtfertigt ansehen könnte.

Ich habe @Mitglied #469517 s Argumente gelesen, verstanden, aber teilen kann ich sie trotzdem nicht. Ich kann einfach nicht akzeptieren, daß jemandem nicht jede Hilfe zurück ins Leben gewährt wird und Sterbehilfe die Alternative sein soll.

Rückblickend: ich war 16 Jahre lang wiederholt und intensiv in Behandlung, ich hatte das Glück, daß mir die nie verweigert worden ist. Nicht durchgängig depressiv, aber über diesen Zeitraum wiederholt und sehr schwer.

Der letzte massive Einbruch liegt mittlerweile etwa 25 Jahre zurück, ich kann also aus "Betroffenensicht" nur sagen: ja, es gibt Menschen, die dauerhaft geheilt werden. Zur damaligen Zeit war ich als Patientin kein besonders "aussichtsreicher" Fall.


Die weiteren Betrachtungen schreibe ich aus Sicht derjenigen, die einige Jahre in der Behinderten- und Altenpflege im häuslichen Bereich gearbeitet hat, auch mit Sterbebegleitung zu tun hatte. In der Zeit habe ich u.a. miterlebt, wie eine Frau, die vom Hals ab gelähmt war, mit Hilfe ihres Mannes und deren Hausarzt sich das Leben genommen hat. Alle wußten es, aber man konnte ihnen das strafrechtlich nicht nachweisen. Darüber war ich froh, ich hatte um den Sterbewunsch der Klientin Bescheid gewußt. Selbst bin ich damals nicht damit klargekommen, aber für die Frau und deren Angehörige war ich erleichtert. Zu der Zeit habe ich mich mit Hilfe von Literatur auch mit dem Thema Freitod und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auseinandergesetzt. Es hat mir geholfen, den Sterbewunsch anderer besser zu verstehen. Es hat mir nicht geholfen bei der Vorstellung, anderen aktiv dabei helfen zu können.

Ich weiß nicht was Du denkst, aber man sollte schon wissen worüber alle reden.

Es gibt aktive Sterbehilfe, assistierter Selbstmord, indirekte Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, Sterbebegleitung ...

Das ist mir bewußt. Ich schreibe nicht aus juristischer Perspektive. Wenn ich schreibe, es geht um aktives Töten, beziehe ich mich nicht auf juristische Bewertungen, sondern lediglich auf's Tun. Wenn ich einem geliebten Menschen, der dazu nicht in der Lage ist, Medikamente organisiere, ihm aktiv verabreiche, dann ist das Töten, auch wenn das juristisch anders deklariert wird.

Vor ein paar Tagen habe ich mich mit meinem Mann über dieses Thema unterhalten, er sagte, daß er unter bestimmten Voraussetzungen sich wünscht, daß er dann sterben dürfe. Und ich würde ihm helfen, auch im Wissen, daß ich damit sicher nicht klarkäme danach. Menschliches Leben ist in meinem Werteempfinden so hoch angesetzt, daß es bedeutet: ein eigentlich unumstößliches Tabu zu brechen. Ich glaube, ich würde daran zerbrechen. Trotzdem wäre ich bereit, das auf mich zu nehmen, als letzten Liebesdienst.

Eine ehemalige Schulfreundin hat eine Mutter, die nach einem Schlaganfall im Wachkoma liegt, es gibt keine Patientenverfügung, aber schriftliche Dokumente der Mutter, dass sie in dem Fall nicht weiter am Leben erhalten werden will (künstliche Ernährung etc.). Wir haben überlegt die Mutter in die Schweiz zu bringen um sie dort in einem Hospiz sterben zu lassen (Maschinen abschalten), und da hatten wir massive juristische Bedenken, dass das (also das Verbringen der Mutter in die Schweiz zwecks Sterben lassen bereits ein Verstoß gegen § 78 StGB wäre.

Wir hatten einen ähnlichen Fall in der Familie meines Mannes. Die Frau lag seit Jahren im Wachkoma. Sie hatte eine Patientenverfügung, in der klar geregelt war, daß sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Rechtlich war alles klar, die Ärzte weigerten sich unter Berufung auf Gewissensgründe. Ich bin nicht sicher - ich glaube, es waren 4 Jahre durch alle gerichtlichen Instanzen. Die Frau starb, nachdem man sie endlich per Gerichtsbeschluß in ein anderes Krankenhaus verlegt hatte. Für ihre Tochter war diese Zeit furchtbar.
 
Hi,

Ich kann einfach nicht akzeptieren, daß jemandem nicht jede Hilfe zurück ins Leben gewährt wird und Sterbehilfe die Alternative sein soll.

das ist Realität. Viele bekommen keine Hilfe und töten sich deshalb.


Trotzdem wäre ich bereit, das auf mich zu nehmen, als letzten Liebesdienst.

Ich wünsche jedem so einen Menschen, auf den er sich verlassen kann, an die Seite.

LG Tom
 
Eines meiner Vorbildpaare entschied sich, als die Ehefrau (81) die Schmerzen ihres Krebsleidens fast nicht mehr aushielt mit Hilfe von Exit aus dem Leben zu scheiden, weil sich der gebrechliche Ehemann (95) nicht vorstellen konnte, allein weiterzuleben. Dieser Entscheid rührte alle, die das mitbekamen.
 
Eines meiner Vorbildpaare entschied sich, als die Ehefrau (81) die Schmerzen ihres Krebsleidens fast nicht mehr aushielt mit Hilfe von Exit aus dem Leben zu scheiden, weil sich der gebrechliche Ehemann (95) nicht vorstellen konnte, allein weiterzuleben. Dieser Entscheid rührte alle, die das mitbekamen.
Durften sie das gemeinsam machen?
Finde ich persönlich schön...mit 95 hat mEn jeder Mensch ein Anrecht auf Hilfe beim Suizid.
 
Mich begleiten diese "Unausweichlichkeiten" schon seit ca. einem Jahrzehnt in wechselnder Konstellation - und wenn Dir der eigenen Vater sagt "Ein Tier schläfert man ein - aber uns Menschen lässt man leiden", dann sieht die Sache schon mal anders aus ...

Ich denke der Sterbeprozess, der Umgang damit und der Tod stellen ein größeres Tabuthema dar, als Sexualität.

LG Bär
 
Durften sie das gemeinsam machen?
Ja, sie starben nebeneinander im Bett.
Ganz anders war der Tod meines Bruders und seiner Frau:
Mein Bruder (76) lag schon drei Wochen in einem unerklärbaren Koma im Spital. Als ihn unsere ältere Tochter besuchte, stellte sie fest, dass er tot war. Sie alarmierte die Ärzte und die Ehefrau, aber mich noch nicht, weil ich auswärts war. Die Ehefrau (77) kam unverzüglich herbei und brach, nachdem sie ihren noch warmen Mann umarmt hatte, still zusammen. Sie wurde in die Notfallstation gebracht, und dann auch ich alarmiert. Ich reiste sofort nach Basel und eilte ins Spital. Meine Schwägerin fand ich schneeweiss und wie leblos vor. Sie erlitt beim Schock einen Herzriss und verblutete innerlich, sodass auch sie starb, nur 10 Stunden nach ihrem geliebten Ehemann und wahrhaftig an gebrochenem Herzen.
 
Ich kenne einen Mann mit MS der sich für die aktive Sterbehilfe einsetzt. Er kann mittlerweile nur die eine Hand und das Gesicht bewegen. Hatte ihn lange nicht gesehen und war schockiert. Alt ist er nicht, kein 60, und geistig voll auf der Höhe.
Zukunftsblick: Ersticken!!
Niemand steht das zu über jemanden zu urteilen der gehen möchte. Keiner geht in dessen Schuhen.
Hatte auch sehr sehr harte Jahre in jungen Jahren zum Glück alles überstanden und lang lang ists her.
Gestern kam ein Einwurf wegen Robin Williams, der ja den Freitod wählte,obwohl anscheinend sehr geliebt. Das hat damit, mit dem was die Umwelt wahrnimmt gar nichts zu tun.
In diesem Forum wird auf der einer Seite gut geheißen, dass Mobiltelefone vielleicht unfruchtbar machen und sie erstrebenswert das ist, das vielleicht 1,2 mrd. Ausgelöscht werden.
Und andererseits ein Bohöö um schwerkranke Menschen die sich entschieden haben. Perverse Welt. Es ist ein schmaler Grat. Diese Medizinindustrie die uns beherrscht " lebt" ja auch von Komapatienten und Pflegefällen. Ich bin ganz klar für eine Entscheidungsfreiheit ohne wenn und aber. Aber eben so wie in der Schweiz,kontrolliert und begleitet.
 
Ich bin Abends um 22:00 angerufen worden:

Ihre Mutter hatte einen 3 fachen Herzinfarkt. Einen haben wir aufbekommen, dann mussten wir sie 2 mal wiederbeleben.
Was sollen wir tun? Sollen wir sie noch einmal wiederbeleben?

Meine Mutter war 81, hatte bis dahin Haus, Garten, ihren Freundeskreis ohne Probleme gemanagt. Sie hatte eine
Patientenverfügung, in der stand, dass sie in so einer Situation nicht wiederbelebt werden wollte. Auch nicht künstlich beatmet,
künstlich ernährt etc.

Tja. Ich sollte also am Telefon über Leben und Tod meiner Mutter entscheiden.

Ich zitierte die Patientenverfügung, die ich natürlich in dem Moment nicht in den Händen hatte. Antwort:
Dazu müssten sie die Verfügung haben.

Ich sagte, gut, tun sie, was geht, aber nicht zu jedem Preis.

Am nächsten Tag war ich (1.000 km Fahrt) mit Patientenverfügung in der Klinik.

Nein, sie würden sie nicht sterben lassen. Ja, sie würde wohl pflegebedürftig bleiben.

Ich weiß, dass meine Mutter das nie gewollt hätte.

6 Wochen lag sie in der Klinik,. dann bekam sie einen Klinikkeim und ist daran verstorben.

Und ich frage mich, warum man eine Patientenverfügung macht, wenn doch danach nicht gehandelt wird?

Das wäre ja nicht einmal aktive Sterbehilfe....ist aber wohl für die Ärzte nicht tragbar.
 
Hi,

Und ich frage mich, warum man eine Patientenverfügung macht, wenn doch danach nicht gehandelt wird?

die Patientenverfügung hat sich geändert. Es gibt mittlerweile 2, die Verbindliche und unverbindliche.

Die Verbindliche ist 8 Jahre gültig und muss von einem Arzt unterschrieben werden, dass er den Patienten über alle Risiken aufgeklärt hat. Und es muss möglichst exakt drin stehen, was genau und wann nicht gemacht werden soll.

Dann - und nur dann - wirst Du wirklich einigermaßen sicher sein können, dass sie auch durchgeführt wird.

LG Tom
 
Hi,



die Patientenverfügung hat sich geändert. Es gibt mittlerweile 2, die Verbindliche und unverbindliche.

Die Verbindliche ist 8 Jahre gültig und muss von einem Arzt unterschrieben werden, dass er den Patienten über alle Risiken aufgeklärt hat. Und es muss möglichst exakt drin stehen, was genau und wann nicht gemacht werden soll.

Dann - und nur dann - wirst Du wirklich einigermaßen sicher sein können, dass sie auch durchgeführt wird.

LG Tom
Danke, gut zu wissen. Das war vor 5 Jahren in Deutschland, da musste es "nur" von einem Notar beglaubigt werden.
 

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