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Jetzt wo ich weiß, dass du deinen Körper für Sex verkauft hast, rückt dich das in ein ganz anderes Licht 


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Wollte hier nur mal herzeigen was ein junger Mann mir geschickt hat, weil ich dachte es findet der ein oder andere interessant.
14) Der Sklave hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln
Der Sklave verpflichtet sich, alle seine persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren.
43) Die Herrin kann den Sklaven durch Facesitting bis zur Bewusstlosigkeit foltern ohne folgen dafür zu tragen
30) Die Vorlieben des Sklaven werden grundsätzlich berücksichtigt.
Jetzt wo ich weiß, dass du deinen Körper für Sex verkauft hast, rückt dich das in ein ganz anderes Licht
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Nö... verschenkt... ;-) Aber im Ernst: Man muss ja nicht gleich in der Profi-Liga bei Level 95 einsteigen... Mit der Zeit kommt Realität, und es kann sich langsam in eine passenede Richtung entwickelt/gelenkt werden.So, vor dem PC geht´s doch einfacher als mit dem Handy...
Was wäre denn das für ein Sklave, wenn er Rechte hätte?
Ein Sklave hat keine persönlichen Ansichten, Wünsche, usw.
Dieses Thema wurde eh schon besprochen.
Pffft, na sicher nicht!
Wenn dann vermietet, oder?![]()
Aber dafür braucht es doch keinen Vertrag?!mich hat meine online-domina vor einigen jahren geheiratet.
wir haben auch einen sklavenvertrag (kein ehevertrag), der vorgibt was ich zu machen habe, bzw. was ich darf, und was nicht.
wünsche meinerseits werden da eigentlich nicht berücksichtigt.
der vertrag wurde nicht gemacht um meine herrin rechtlich abzusichern (hält sowieso nicht), sondern um mir aufzuzeigen wo mein platz als maso-sklave ist.
als konsequenz bei mehrmaligen übertretungen ist angegeben, dass sich meine herrin unwiderruflich von mir trennt.
ich traue ich mich gar nicht, ihren vorgaben nicht gerecht zu werden.
ich denke, wer in so einer beziehung lebt, und seiner herrin hörig/verfallen ist, wird nie gegen die vorschriften verstossen, sodass es zu einer trennung kommt.
lg hodensack
Aber dafür braucht es doch keinen Vertrag?!
Ich kann nur dann gut schlagen wenn ich mich gut fühle und die Beziehung unbelastet ist. Und ein guter Sub WILL seine Herrin glücklich sehen, das ist die eigentliche Essenz des Devoten. Mein SubPartner spürt sofort wenn etwas zwischen uns nicht im Lot ist und es ist ihm ein Anliegen das unsere Verbindung ...."schön" ist. Umgekehrt ist es mir auch ein Anliegen, dass er mir vertraut und sich mir hingeben kann. Wenn wir dahin kommen das es schriftlich festgehalten werden muss ist schon viel "neben der Spur" und unser Empfinden und Einfühlungsvermögen schwer gestört. Dann greife ich bestimmt keine Peitsche mehr an, die Gefahr das es mit mir durchgehen könnte ist zu groß.
Er hat nur einmal eine Höflichkeitslüge gemacht ( er getraute sich nicht zu sagen das er Lust auf Anal hatte)....Das er mich täuschte hat mich zornig werden lassen ....Und auch wenn ich ihn im lustvollen Spiel bestimmt schon härter rangekommen habe (ich habe extra nur zum Flogger gegriffen) - es hat ihm mehr weh getan als alle anderen Schläge zusammen.
Das ist natürlich etwas ganz anderes, wenn es so ernst istwir schon!
meine herrin war ja fast 1 jahr meine online-domina, durch die ehe hat sie das ganze nur amtlich gemacht.
mit dem vertrag hat sie mir aufgezeigt, auf was sie auf keinen fall bei der auslebung ihrer (auch sadistischen) neigung verzichten wird.
und.... ich war froh, dass ich endlich eine reale herrin habe!
ob ich sie da jedesmal glücklich mache weiß ich nicht, auf jedenfall dominiert sie mich, und befriedigt dabei ihre sadistische lust an mir.
wenn wir auch, nur hin und wieder ein rollenspiel sklave/domina machen, bräuchten wir auch keinen sklavenvertrag.
wir aber spielen nicht!
Das ist natürlich etwas ganz anderes, wenn es so ernst ist
solche verträge sind vor dem gesetz immer null und nichtig.Dieser Vertrag ist zu lang und vermag Rechtlich nicht zu gelten. Bitte kürzen und entsprechende Abänderungen vornehmen, betreffend Juristischem.
ich verstehe es nicht. Wenn jemand ein so großes Vertrauen einer anderen Person gegenüber aufbringt sich soweit von deren Launen abhängig zu machen, was braucht es dann einen Vertrag? Eventuelle Grenzen spricht man vor dem Start ab und gut ist's. Da braucht es kein Papier was unter dem Strich nichts Wert ist.
Aber ich muss auch nicht alles verstehen.![]()
Die Moral der Gesellschaft ist ein schlüpfrige Boden, die sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung steht dem entgegen.Ein solcher Vertrag hat immer nur eine moralische Gültigkeit und stellt in keinster weise eine Rechtsbindung dar. An den Vertrags mögen sich die Vertragspartner zwar persönlich gebunden fühlen, allerdings entfaltet dieser Vertrag keinerlei Rechtswirkungen. Ein solcher Vertrag begründet keine einforderbaren Rechte und Pflichten, denn er verstößt gegen die guten Sitten und ist folglich nach § 879 ABGB nichtig.
Auch die Zustimmung zu verletzenden Handlungen in solchen Verträgen ist nichtig, da diese als Sittenwidrig angesehen wird. Daher sind solche Handlungen auch nach § 90 StGB strafbar, da es sich um eine sittenwidrig zugefügte Verletzung handelt.
Die Sittenwidrigkeit (also der Verstoß gegen die guten Sitten) wird als ein „Widerspruch zur Empfindung aller recht und billig Denkenden“ angesehen. Bezogen wird sich hier auf die ethisch-moralischen Wertvorstellungen der gesellschaftlichen Mehrheit. Diese gesellschaftliche Mehrheit hält solche Verträge aber für verwerflich, weil sie mit den grundlegenden Prinzipien unserer Moralvorstellungen nicht vereinbar sind.
Das kann man alles sehr gut nachlesen, warum sich also die Meinung hält solche Verträge haben rechtliche Gültigkeit ist mir selbst ein Rätsel.
Das Problem ist nicht unbedingt das Einverständnis nachzuweisen ... Jeder Mensch der zurechnungsfähig ist weiß das Schläge unter die Achseln, Hals, Genitalberiech usw... sehr grob enden können. Da kriegst einfach schwere Körperverletzung drauf weil du hättest es dir denken können....Die Moral der Gesellschaft ist ein schlüpfrige Boden, die sexuelle Freiheit und Selbstbestimmung steht dem entgegen.
Der springende Punkt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn sich also ein Richter damit befassen muss ist entweder ein derart schwerer Schaden zugefügt worden, dass die sexuelle Praxis nicht mehr dem Selbstbestimmungsrecht untersteht sondern eher im Bereich der therapiewürdigen psychischen Störung angesehen wird ODER Sub ist der Kläger - und dann hast als Top denkbar schlechte Karten. Es ist wohl schwer nachzuweisen das Sub nicht nicht einverstanden war ( Safewort Gebrauch o.ä.)