Sklavenvertrag

Mitglied #436609

High Heels & High Expectations
Weiblich Hetero Österreich, Steiermark (8430) Dieser Benutzer hat 14 Checks Dieser Benutzer sucht keine Kontakte
Registriert
3.12.2016
Beiträge
5.133
Reaktionen
26.839
Checks
14
Hallo ihr Lieben. Ich habe einen Sklaven-Anwärter gebeten einen für ihn stimmigen Vertrag auf zu setzen. Finde ihn recht zufrieden stellend... was meint die BDSM-Comunety...?
(Wäre schön wenn Komentare wie: "Steht nicht drin wie er das Bier aufmachen soll" etc fernbleiben, und das kein 'Lustig-, deppert-, Schmäh- und Läster-Threat' wird... trotz der Rechtschreibfehler)

Sklavenvertrag

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
dem Sklaven ........................... (künftig ................... genannt)
und seiner Herrin (künftig.....................................genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert.
Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.

Der Vertrag kann vom Sklaven jeder Zeit aufgelöst werden mit den Worten "Mayday"


1) Der Sklave schenkt sich seiner Herrin vollkommen als Eigentum.

2) Soweit die Herrin nicht etwas anders bestimmt, wird der Sklave die Herrin mit "Herrin" oder "............................................." ansprechen.

3) Der Sklave wird seine Herrin nie belügen oder Verfehlungen mit irgendwelchen Ausreden entschuldigen.

4) Der Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gefährden.

5) Ohne anderslautende Anordnung hat sich der Sklave im Haus der Herrin sofort zu entblößen, bzw. die Kleidung anzulegen, die die Herrin wünscht. Wenn der Sklave sich außerhalb der Wohnung der Herrin befindet, wird er Kleidung auf Befehl Tragen oder Ausziehen. Wie es die Herrin befiehlt. Dies gilt ohne Ausnahme.

6) Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner Herrin zum Orgasmus zu kommen.

7) Auf Anordnung der Herrin befriedigt sich der Sklave selbst bis zum Höhepunkt oder wird von der Herrin zum Höhepunkt gebracht. Der Ort, der Zeitpunkt, die Zeitvorgabe, innerhalb der der Sklave abspitzen muss, und die Anzahl der Orgasmen bestimmt die Herrin.

8) Dem Sklaven ist es erlaubt, seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Herrin ihn das verbietet.

9) Die Körperflüssigkeiten der Herrin sind heilig und müssen als solche auch behandelt werden. Wenn die Herrin dem Sklaven erlaubt ihre Körperflüssigkeiten zu empfangen, muss der Sklave sicherstellen, dass nichts verloren geht.

10) Die Herrin kann über den Sklaven nach freiem Ermessen verfügen. Dieses Recht ist nicht übertragbar auf Dritte.

11) Der Sklave darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Frauen haben, es sei denn seine Herrin befiehlt es.

12) Der Sklave hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, wie es sich für einen Sklaven gehört. Er wird seine Herrin mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat der Sklave hinter seiner Herrin zurückzustehen.

13) Die Herrin kann den Sklaven für Verfehlungen nach ihrem Ermessen bestrafen. Der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.

14) Der Sklave hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber er erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf seine Behandlung hat. Außerdem weiß er, dass seine Herrin, wenn sie sich durch seine Laute gestört fühlt, ihn knebeln, oder ihn auf andere Weise zum Schweigen bringen kann.

15) Der Sklave hat auf alle ihm gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.

16) Der Sklave hat seine Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung seiner Herrin zu warten.

17) Der Sklave hat sehr sorgsam mit seinem Körper umzugehen, d. h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.

18) Der Sklave verpflichtet sich, alle seine persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Er übernimmt die Wertvorstellungen seiner Herrin und wird versuchen, diese so gut es ihm möglich ist nachzuleben.

19) Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, seiner Herrin perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die seine Herrin von ihm erwartet.

20) Ist der Sklave mit der Herrin in einem Raum bittet er sie um Erlaubnis, wenn er den Raum verlassen will. Er hat hierbei den Grund zu nennen und wohin er gehen möchte. Die Entscheidung der Herrin hat er abzuwarten.

21) Der Sklave hat die Herrin jederzeit in jeder Weise nach ihren Wünschen zu bedienen.

22) Wenn die Herrin zu ihrem Sklaven spricht, hat der Sklave aufmerksam zu sein, und seinen Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.

23) Der Sklave spricht nur wenn er angesprochen wird oder die Herrin ihm die Erlaubnis dafür erteilt oder um Informationen zu erfragen. Er beginnt und beendet jeden Satz mit dem Zusatz "Herrin". Er wird auch in Gegenwart Dritter nur sprechen wenn er die Erlaubnis von der Herrin dafür hat. Sofern die Herrin ein „normales“ Gespräch mit dem Sklaven wünscht, wird sie ihm das gesondert mitteilen.

24) Soweit die Herrin nichts anderes anordnet, wird der Sklave zu Füßen der Herrin knien oder liegen.

25) Die Herrin schützt die Gesundheit des Sklaven nach bestem Wissen und Gewissen. Sonderregelung Punkte 31 32 35 40

26) Alle Aktivitäten der Herrin, die das Leben des Sklaven in Gefahr bringen sind tabu!

27) Die Herrin wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem Sklaven besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.

28) Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des Sklaven in der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.

29) Tabus des Sklaven:
-homosexuell Handlungen
-Kaviar
-Berufs abhängig von starken bzw sichtbaren Spuren
-Freizeit auf Grund der großen Distanz
-
-

30) Die Vorlieben des Sklaven werden grundsätzlich berücksichtigt.

31) Das Sklavenschwein wird als:
-Lustsklave
-Schuhsklave
-als lebendes Trittobjekt (mit jeder Härte)
-
Verwendet!
Und wird grundsätzlich mit Schuhen (Tritte/Ballbusting/Trampling/Brustwarzenfolter mit Schuhen) bestraft!

32) "Der Sklave möchte Zeitweise auf eigenen Wunsch psychische und physische Erniedrigung empfangen, und gibt seiner Herrin die ausdrückliche Erlaubnis ihn in diesem Rahmen als wertloses Objekt zu missbrauchen. Dabei Wünscht der Sklave Verbal und Körperlich verletzt zu werden!

33) Der Sklave hat jeden Schuh der Herrin den Sie trägt auf Befehl mit der Zunge zu reinigen egal wie schmutzig er ist!

34) Der Sklave hat sich für jede angekündigte Bestrafung davor und danach bei seiner Herrin zu bedanken für die Bestrafung!

35) Der Sklave wird die Herrin für keine Verletzung die er von der Herrin zugefügt bekommt mit Schuhen sie Belangen!

36) Der Sklave hat der Herrin mind 1 Geschenk im Monat zu bringen was er sich aussuchen darf! ( Schuhe, Lippenstift, Kleidung, Handtaschen,...)

37) 4x im Jahr darf sich das Sklavenschwein eine Session ausdenken!

38) Über Bild und Filmmaterial muss Der Sklave seine Einwilligung geben für die Verwendung!

39) Der Sklave darf im Rahmen auch öffentlich verwendet werden!

40) Da dem Sklaven auf ausdrücklichen Wunsch Hoden- und Genital Verletzungen zugefügt werden, (Welche die Herrin nach bestem Wissen und Gewissen NICHT soweit ausübt das Spätfolgen zu erwarten sind) verzichtet der Sklave auf jegliche Ansprüche, sollten doch jemals Spätfolgen wie zb: Unfruchtbarkeit, Hämathome, Läsionen, oder Harnwegs-defeckte auftreten, da diese der Herrin NICHT angelastet werden können.

41) Die Herrin ist auch befugt den Sklaven mit ihren Schuh in den Mund zu ficken und weiter zu machen selbst wenn Der Sklave sich übergibt!

42) Die Herrin ist genau so befugt das Sklavenschwein überall als Sessel oder schuhablage zu benutzen

43) Die Herrin kann den Sklaven durch Facesitting bis zur Bewusstlosigkeit foltern ohne folgen dafür zu tragen

44) Die Herrin kann immer solange sie will über den Sklaven verfügen bei einem Treffen außer es ist ein beruflicher Termin danach!

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

Ort, Datum _____________________________________________

Unterschrift des Sklaven _______________________________

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Sklaven, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und Perfektionierung zu einem demütigen, gehorsamen Sklaven. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde meine Rechte nicht missbrauchen.

Ort, Datum _____________________________________________

Unterschrift der Herrin _________________________________
 
14/ dieses Recht würde ich ihm nicht geben, wozu auch?
31/ warum Sklavenschwein und nicht Sklave?
35/ der Satz passt nicht (für eine Verletzung mit Schuhen belangen)
40/ Satzaufbau etwas falsch; ob das strafrechtlich halten kann, ist massiv zu bezweifeln
43/ wird strafrechtlich ebenfalls nicht halten

Grundsätzlich hat sich hier jemand Gedanken gemacht und der Vertrag erscheint im Alltagsleben daher machbar. Generell würde ich ihn noch gut überarbeiten, aber das hast du indirekt eh schon gesagt.
 
Hallo ihr Lieben. Ich habe einen Sklaven-Anwärter gebeten einen für ihn stimmigen Vertrag auf zu setzen. Finde ihn recht zufrieden stellend... was meint die BDSM-Comunety...?
(Wäre schön wenn Komentare wie: "Steht nicht drin wie er das Bier aufmachen soll" etc fernbleiben, und das kein 'Lustig-, deppert-, Schmäh- und Läster-Threat' wird... trotz der Rechtschreibfehler)

Sklavenvertrag

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
dem Sklaven ........................... (künftig ................... genannt)
und seiner Herrin (künftig.....................................genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert.
Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.

Der Vertrag kann vom Sklaven jeder Zeit aufgelöst werden mit den Worten "Mayday"


1) Der Sklave schenkt sich seiner Herrin vollkommen als Eigentum.

2) Soweit die Herrin nicht etwas anders bestimmt, wird der Sklave die Herrin mit "Herrin" oder "............................................." ansprechen.

3) Der Sklave wird seine Herrin nie belügen oder Verfehlungen mit irgendwelchen Ausreden entschuldigen.

4) Der Sklave darf seinen erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang des Sklaven beeinflussen oder gefährden.

5) Ohne anderslautende Anordnung hat sich der Sklave im Haus der Herrin sofort zu entblößen, bzw. die Kleidung anzulegen, die die Herrin wünscht. Wenn der Sklave sich außerhalb der Wohnung der Herrin befindet, wird er Kleidung auf Befehl Tragen oder Ausziehen. Wie es die Herrin befiehlt. Dies gilt ohne Ausnahme.

6) Dem Sklaven ist es untersagt, ohne Erlaubnis seiner Herrin zum Orgasmus zu kommen.

7) Auf Anordnung der Herrin befriedigt sich der Sklave selbst bis zum Höhepunkt oder wird von der Herrin zum Höhepunkt gebracht. Der Ort, der Zeitpunkt, die Zeitvorgabe, innerhalb der der Sklave abspitzen muss, und die Anzahl der Orgasmen bestimmt die Herrin.

8) Dem Sklaven ist es erlaubt, seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Herrin ihn das verbietet.

9) Die Körperflüssigkeiten der Herrin sind heilig und müssen als solche auch behandelt werden. Wenn die Herrin dem Sklaven erlaubt ihre Körperflüssigkeiten zu empfangen, muss der Sklave sicherstellen, dass nichts verloren geht.

10) Die Herrin kann über den Sklaven nach freiem Ermessen verfügen. Dieses Recht ist nicht übertragbar auf Dritte.

11) Der Sklave darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Frauen haben, es sei denn seine Herrin befiehlt es.

12) Der Sklave hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, wie es sich für einen Sklaven gehört. Er wird seine Herrin mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat der Sklave hinter seiner Herrin zurückzustehen.

13) Die Herrin kann den Sklaven für Verfehlungen nach ihrem Ermessen bestrafen. Der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.

14) Der Sklave hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber er erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf seine Behandlung hat. Außerdem weiß er, dass seine Herrin, wenn sie sich durch seine Laute gestört fühlt, ihn knebeln, oder ihn auf andere Weise zum Schweigen bringen kann.

15) Der Sklave hat auf alle ihm gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.

16) Der Sklave hat seine Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung seiner Herrin zu warten.

17) Der Sklave hat sehr sorgsam mit seinem Körper umzugehen, d. h. er wird seinen Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.

18) Der Sklave verpflichtet sich, alle seine persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Er übernimmt die Wertvorstellungen seiner Herrin und wird versuchen, diese so gut es ihm möglich ist nachzuleben.

19) Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, seiner Herrin perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die seine Herrin von ihm erwartet.

20) Ist der Sklave mit der Herrin in einem Raum bittet er sie um Erlaubnis, wenn er den Raum verlassen will. Er hat hierbei den Grund zu nennen und wohin er gehen möchte. Die Entscheidung der Herrin hat er abzuwarten.

21) Der Sklave hat die Herrin jederzeit in jeder Weise nach ihren Wünschen zu bedienen.

22) Wenn die Herrin zu ihrem Sklaven spricht, hat der Sklave aufmerksam zu sein, und seinen Blick zu senken, wenn es nicht anders befohlen wird.

23) Der Sklave spricht nur wenn er angesprochen wird oder die Herrin ihm die Erlaubnis dafür erteilt oder um Informationen zu erfragen. Er beginnt und beendet jeden Satz mit dem Zusatz "Herrin". Er wird auch in Gegenwart Dritter nur sprechen wenn er die Erlaubnis von der Herrin dafür hat. Sofern die Herrin ein „normales“ Gespräch mit dem Sklaven wünscht, wird sie ihm das gesondert mitteilen.

24) Soweit die Herrin nichts anderes anordnet, wird der Sklave zu Füßen der Herrin knien oder liegen.

25) Die Herrin schützt die Gesundheit des Sklaven nach bestem Wissen und Gewissen. Sonderregelung Punkte 31 32 35 40

26) Alle Aktivitäten der Herrin, die das Leben des Sklaven in Gefahr bringen sind tabu!

27) Die Herrin wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit dem Sklaven besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.

28) Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit des Sklaven in der Öffentlichkeit zu wahren und ihn vor Dritten zu beschützen.

29) Tabus des Sklaven:
-homosexuell Handlungen
-Kaviar
-Berufs abhängig von starken bzw sichtbaren Spuren
-Freizeit auf Grund der großen Distanz
-
-

30) Die Vorlieben des Sklaven werden grundsätzlich berücksichtigt.

31) Das Sklavenschwein wird als:
-Lustsklave
-Schuhsklave
-als lebendes Trittobjekt (mit jeder Härte)
-
Verwendet!
Und wird grundsätzlich mit Schuhen (Tritte/Ballbusting/Trampling/Brustwarzenfolter mit Schuhen) bestraft!

32) "Der Sklave möchte Zeitweise auf eigenen Wunsch psychische und physische Erniedrigung empfangen, und gibt seiner Herrin die ausdrückliche Erlaubnis ihn in diesem Rahmen als wertloses Objekt zu missbrauchen. Dabei Wünscht der Sklave Verbal und Körperlich verletzt zu werden!

33) Der Sklave hat jeden Schuh der Herrin den Sie trägt auf Befehl mit der Zunge zu reinigen egal wie schmutzig er ist!

34) Der Sklave hat sich für jede angekündigte Bestrafung davor und danach bei seiner Herrin zu bedanken für die Bestrafung!

35) Der Sklave wird die Herrin für keine Verletzung die er von der Herrin zugefügt bekommt mit Schuhen sie Belangen!

36) Der Sklave hat der Herrin mind 1 Geschenk im Monat zu bringen was er sich aussuchen darf! ( Schuhe, Lippenstift, Kleidung, Handtaschen,...)

37) 4x im Jahr darf sich das Sklavenschwein eine Session ausdenken!

38) Über Bild und Filmmaterial muss Der Sklave seine Einwilligung geben für die Verwendung!

39) Der Sklave darf im Rahmen auch öffentlich verwendet werden!

40) Da dem Sklaven auf ausdrücklichen Wunsch Hoden- und Genital Verletzungen zugefügt werden, (Welche die Herrin nach bestem Wissen und Gewissen NICHT soweit ausübt das Spätfolgen zu erwarten sind) verzichtet der Sklave auf jegliche Ansprüche, sollten doch jemals Spätfolgen wie zb: Unfruchtbarkeit, Hämathome, Läsionen, oder Harnwegs-defeckte auftreten, da diese der Herrin NICHT angelastet werden können.

41) Die Herrin ist auch befugt den Sklaven mit ihren Schuh in den Mund zu ficken und weiter zu machen selbst wenn Der Sklave sich übergibt!

42) Die Herrin ist genau so befugt das Sklavenschwein überall als Sessel oder schuhablage zu benutzen

43) Die Herrin kann den Sklaven durch Facesitting bis zur Bewusstlosigkeit foltern ohne folgen dafür zu tragen

44) Die Herrin kann immer solange sie will über den Sklaven verfügen bei einem Treffen außer es ist ein beruflicher Termin danach!

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle Regeln in diesem Vertrag.

Ort, Datum _____________________________________________

Unterschrift des Sklaven _______________________________

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meines Sklaven, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und Perfektionierung zu einem demütigen, gehorsamen Sklaven. Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsende Verantwortung und werde meine Rechte nicht missbrauchen.

Ort, Datum _____________________________________________

Unterschrift der Herrin _________________________________
Sofern es mir bekannt ist wird kein Vertrag auch nur im Ansatz halten, wenn er gegen grundlegende Menschenrechte wie Freiheit und Selbstbestimmung verstößt.
Also Punkt 1 / 13

Ausdrücke wie "Schwein" usw... würde ich weglassen im Vertrag...

Punkt 40 wird so nicht halten wegen der möglichen Folgeschäden wärs...

Kurzfassung: entsehen bei einer Handlung irgendwelche gesungheitlichen Folgen ist es Ansichtssache des Richters. Hab da mal vor ein paar Jahren einen Fall in Deutschland verfolgt.

Dort, so wie bei uns fällt BDSM in einem Graubereich. In D können sogar Internetseiten mit dem Hauptthema vom Bundesamt für weiß ich was gesperrt werden...

Hoffe es hilft
 
Sofern es mir bekannt ist wird kein Vertrag auch nur im Ansatz halten, wenn er gegen grundlegende Menschenrechte wie Freiheit und Selbstbestimmung verstößt.
Also Punkt 1 / 13

Ausdrücke wie "Schwein" usw... würde ich weglassen im Vertrag...

Punkt 40 wird so nicht halten wegen der möglichen Folgeschäden wärs...

Kurzfassung: entsehen bei einer Handlung irgendwelche gesungheitlichen Folgen ist es Ansichtssache des Richters. Hab da mal vor ein paar Jahren einen Fall in Deutschland verfolgt.

Dort, so wie bei uns fällt BDSM in einem Graubereich. In D können sogar Internetseiten mit dem Hauptthema vom Bundesamt für weiß ich was gesperrt werden...

Hoffe es hilft
Danke, sehr konstruktiv. Ich kenne diese Grauzone und bin mir bewusst das , wenn es hart auf hart kommt, dieses Schriftstück kein Freifahrt-schein ist. Genauso wie der Handgeschriebene Birief eines Amis, der seinen Lover schuldlos gesprochen hat, ihn um zu bringen und danach sein Geschlecht zu verspeisen- hat nix genutzt, er musste auch für 25 Jahre in den Bau...
 
Wobei bei solchen massiven Themen mal in die Sklavenzentrale schauen solltest... :)
 
Bin schon lange in der SZ aktiv.... Der Vertrag ist ja von Ihm ein "Erstlingswerk"- dafür nicht übel...
:D Ja dann.

Für ein Erstlingswerk nit schlecht. Würde ihn halt sachlich halten und immer die selben Namen (Herrin / Sklave).

Würde auch einen Punkt einführen in dem ich entsprechende Fotodoku einbaue, für die nachträgliche eigene Absicherung... ev. Tonaufnahmen, damit man hört das kein Codewort genannt wurde... aber reine Tonaufnahmen sind auch wieder so a Thema.

Wenn jemand im KH landet wegen Verletzungen usw... schaut die Welt anders aus.
 
:D Ja dann.

Für ein Erstlingswerk nit schlecht. Würde ihn halt sachlich halten und immer die selben Namen (Herrin / Sklave).

Würde auch einen Punkt einführen in dem ich entsprechende Fotodoku einbaue, für die nachträgliche eigene Absicherung... ev. Tonaufnahmen, damit man hört das kein Codewort genannt wurde... aber reine Tonaufnahmen sind auch wieder so a Thema.

Wenn jemand im KH landet wegen Verletzungen usw... schaut die Welt anders aus.
Da liegt ja eben der Hase im Pfeffer- er möchte seine Genitalien so behandelt bekommen, das er am übernächsten Tag zum Doc muss... mehr als nur eine Grauzone- auch wenn er schwört das er sagen wird das er unglücklich gestürzt ist...-das ist mir bewusst..
 
Da liegt ja eben der Hase im Pfeffer- er möchte seine Genitalien so behandelt bekommen, das er am übernächsten Tag zum Doc muss... mehr als nur eine Grauzone- auch wenn er schwört das er sagen wird das er unglücklich gestürzt ist...-das ist mir bewusst..
huch das ist schwierig, ich hatte auch einmal einen der sein komplettes ei zerstört haben wollte....man muss halt nur eine ader erwischen und es kann schiefgehen bzw langfristig zu Impotenz führen...sehr heikel !!
 
Da liegt ja eben der Hase im Pfeffer- er möchte seine Genitalien so behandelt bekommen, das er am übernächsten Tag zum Doc muss... mehr als nur eine Grauzone- auch wenn er schwört das er sagen wird das er unglücklich gestürzt ist...-das ist mir bewusst..

Hier würde ich entweder a/ mir Rechtsbeistand holen, bis das rechtlich ok ist (persönlich bezweifle ich, dass das möglich ist) oder b/ diesen Punkt bleiben lassen.
Ein Arzt ist kein Trottel, der kann Verletzungen und deren Ursachen schon unterscheiden, wenn er möchte.

PS: Irgendwie widerspricht sich dieser Wunsch nach Genitalien-Behandlung auch mit den beruflich begründeten Einschränkungen.
PPS: Jetzt verstehe ich auch den Punkt 35/ :)
 
Hier würde ich entweder a/ mir Rechtsbeistand holen, bis das rechtlich ok ist (persönlich bezweifle ich, dass das möglich ist) oder b/ diesen Punkt bleiben lassen.
Ein Arzt ist kein Trottel, der kann Verletzungen und deren Ursachen schon unterscheiden, wenn er möchte.

PS: Irgendwie widerspricht sich dieser Wunsch nach Genitalien-Behandlung auch mit den beruflich begründeten Einschränkungen.
PPS: Jetzt verstehe ich auch den Punkt 35/ :)
Berufliche Einschränkungen beziehen sich nur auf sichtbare Spuren im bekleideten Zustand....
 
Erstens sind solche Verträge in vielen Teilen sittenwidrig und damit als Gesamtes und nicht nur in bestimmten Teilen nichtig. Zweitens würde deshalb z.B. im Falle einer Verletzung ein Verzicht auf Regress unwirksam sein und drittens würde die Existenz eines solchen Vertrages im Schadensfall, gleich welcher Art, sogar einen Vorsatz oder zumindest bedingten Vorsatz ( billigend in Kauf nehmend ) beweisen, also genau das Gegenteilige bewirken von dem, was er eigentlich ausschließen sollte, nämlich eine Haftungsfreistellung. Für den "Herrn/ Herrin" kann das auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Der "Sklave" ist als Opfer fein raus und kann ggf. Schadensersatz verlangen.

Also dümmer gehts nimmer. :D
 
Erstens sind solche Verträge in vielen Teilen sittenwidrig und damit als Gesamtes und nicht nur in bestimmten Teilen nichtig. Zweitens würde deshalb z.B. im Falle einer Verletzung ein Verzicht auf Regress unwirksam sein und drittens würde die Existenz eines solchen Vertrages im Schadensfall, gleich welcher Art, sogar einen Vorsatz oder zumindest bedingten Vorsatz ( billigend in Kauf nehmend ) beweisen, also genau das Gegenteilige bewirken von dem, was er eigentlich ausschließen sollte, nämlich eine Haftungsfreistellung. Für den "Herrn/ Herrin" kann das auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Der "Sklave" ist als Opfer fein raus und kann ggf. Schadensersatz verlangen.
Absolut d'accord!!
Und daher ist auch der folgende Punkt
Der Vertrag kann vom Sklaven jeder Zeit aufgelöst werden mit den Worten "Mayday"
absolut unnötig...

Weiters, was soll der Punkt?
30) Die Vorlieben des Sklaven werden grundsätzlich berücksichtigt.
Will er Sklave sein oder "Wünsch Dir was" spielen"?
Da liegt ja eben der Hase im Pfeffer- er möchte seine Genitalien so behandelt bekommen, das er am übernächsten Tag zum Doc muss... mehr als nur eine Grauzone- auch wenn er schwört das er sagen wird das er unglücklich gestürzt ist...-das ist mir bewusst..
Dann stell Dich schon mal drauf ein, dass Du Dich demnächst vor Gericht wieder findest...

Just my 2 cents,
Mr. Salt
 
Zurück
Oben