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Gast
(Gelöschter Account)
Ist mir bewusst. Deshalb wäre hier auch die Justiz gefordert Änderungen in Betracht zu ziehenHi,
in Österreich schon. So ist das Gesetz. Ich sage nicht, dass es so gut ist, aber es ist so.
LG Tom
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Ist mir bewusst. Deshalb wäre hier auch die Justiz gefordert Änderungen in Betracht zu ziehenHi,
in Österreich schon. So ist das Gesetz. Ich sage nicht, dass es so gut ist, aber es ist so.
LG Tom
Ist mir bewusst. Deshalb wäre hier auch die Justiz gefordert Änderungen in Betracht zu ziehen
Dem ist nichts hinzuzufügenMan muss aber auch von Erwachsenen erwarten können, dass sie nicht jeden Furz ach so ernst nehmen.
Hi,
eine Beleidigung erfordert, dass es vor mehr als drei anderen Personen passiert ist.
Beleidigung § 115 StGB:
LG Tom
danke der aufklärung!
aber gabs da nicht auch nen passus, der Personen des "öffentlichem Interesses" gesondert behandelt? da sie ja politisch aktiv war...
Für MinisterInnen und BotschafterInnen gibts ja deswegen auch so etwas wie Immunität...
Hi,
es ist mE. eher umgekehrt, Persönlichkeiten des öffentlichen Interesses genießen weniger Schutz. Also Paparazzi z.B. dürfen Fotos machen und veröffentlichen.
LG Tom
Edith: Immunität: Die soll Amtsträger schützen. Damit nicht so wie in Russland die Opposition vor einer Wahl ins Gefängnis wandert ...![]()
Hab gerade geschaut, was ich eben fatal finde, ist, wenn der Schuldspruch lautet wegen "übler Nachrede". Das passt - und auch wenn ichs noch mal anbringe - mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht zusammen. Und die tatsächlich abgesendeten Nachrichten existieren ja. Meinem Verständnis nach ist das keine üble Nachrede, sondern eben fakt. Und wenn wir eben von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ausgehen, MUSS er beweisen, dass nicht er das geschrieben hat. Und nicht die Angegriffene, dass er es geschrieben hat... Das ist doch absurd!
Und man sieht eben das schöne Beispiel, dass der Täter (ja da bin ich mal so frei und verurteile ins Blaue hinein) zum Opfer wird. Denn nun muss er sich ja wehren - der Arme.
Hi,
eine Beleidigung erfordert, dass es vor mehr als drei anderen Personen passiert ist.
Beleidigung § 115 StGB:
LG Tom
Niemand mag die Grünen, niemand mag die Maurer.Ein Bereich, der eh schwierig ist, weil tabuisiert und dann gibt es da einen Schuldspruch.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar. Die fehlende Solidarisierung mit Opfern sexueller Belästigung ist ekelhaft.
Wenn immer ein “könnte ja jemand anderer meinen Account benutzt haben“ gilt, haben wir es weit gebracht.![]()
das gibt's aber eh schon bei uns. In Zusammenhang mit dem mittlerweile geschaßten künstlerischen Leiter der Festspiele Erl/Tirol, Gustav Kuhn, wurde doch mehrfach berichtet, daß er u.a. bei irgendeiner im Bundeskanzleramt ansässigen Kommission (ich glaube: die Gleichbehandlungskommission, bin aber nicht ganz sicher) angezeigt wurde, und daß dort eindeutig die Beweislast-Umkehr gilt: nicht andere müssen seine Schuld beweisen, sondern ER muß seine Unschuld beweisen.dort muss der beschuldigte seine unschuld beweisen. willst das bei uns wirklich haben.
Und warum? Stinkefinger sind dochauch nicht verboten.das sollte nachgeschärft werden, dann erübrigt sich diese Diskussion
Natürlich passieren einem jeden von uns Fehler. Aber eine solche Auseinandersetzung in die Öffentlichkeit zu tragen, das war wohl ein ganz dummer Fehler. Das Gescheiteste ist es, solche Stänkerer zu ignorieren. Oder eben nur beweisbare Tatsachen zu veröffentlichen.So einen Fehler...im Nachhinein weiß mans immer besser. Ich nehme an, jedem von uns passieren Fehler, ungeachtet der Bildung.
Geh ....... damit zeigt sich doch nur, dass sie uns niveaumäßig weit überlegen ist. Und zur Sicherheit:so wie ihr unglückliches foto mim sektglas und stinkefinger.

die überprüfen aber nur obs um diskriminierung geht. und wenn sie feststellen es gab eine wird der der sie gemacht hat aufgefordert diese zu beenden. wirklich strafen oder in der art können die eigentlich nicht.die Gleichbehandlungskommission,
meine rede. der wirt hätte genau nichts machen können, hätte aber die arschkarte gezogen in dem fall. und eine klage hätte er sich an den hut stecken können. weil wennst gleich an screen von dem fb eintrag machst kann er ihm später auch löschen, du hast den beweis sicher.Denn, wie schon gesagt: Frau Maurer wurde entweder schlecht oder gar nicht rechtlich beraten. Hätte sie ihre Anschuldigungen nicht auf den Bierhändler persönlich, sondern rein auf dessen Facebook-Account bezogen, wäre das eine zu 100% beweisbare Tatsache, und der Bierhändler hätte mit seiner Klage keine Chance gehabt.
Das mit dem Account ist richtig und darf nicht passieren.
Dank meToo ist einiges aus dem Ruder gelaufen.
Ich bin ABSOLUT GEGEN sexuelle Übergriffigkeiten egal ob verbal oder auf welche Art auch immer...und egal ob dies Frauen oder Männern gegenüber passieren.
Aber was mit Metoo ausgelöst wurde, ist nicht mehr gesund.
Dass man Männern auch mit falschen Behauptungen und infamen Lügen ganz schön schaden kann.Dank „Metoo“ wurde uns Männern immerhin wieder mal eingeschärft,