Richtig erben, jemand Erfahrung?

Mitglied #506400

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Ich erreiche gerade ein Alter wo ich wahrscheinlich bald einige Erbschaften haben werde.

Bislang gab es schon mal einige Nachlässe in der Familie, mal ein präparierter Hirschkopf oder ein paar Bücher etc. habe ich da schon einvernehmlich mit den anderen Erben in Besitz genommen. Aber das war natürlich ohne Notar und außer mir hatte da auch keiner Interesse an den Objekten.

In nächster Zeit sind da aber ein paar größere Dinge zu erwarten, z.B. ein Haus mit 3 Stockwerken. Leider ein Fall von Bauchspeicheldrüsen Krebs.
Der betroffene Verwandte meinte neulich er setzt mich als Haupterben ein, der Rest der Verwandten wurde schon ausbezahlt oder hat offiziell verzichtet.
Mir ist die Sache ohnehin schon etwas unangenehm und ich werde sicher nicht würdelos die Details mit ihm noch durchgehen, aber sollte es doch passieren möchte ich auch nicht wie Hänschenklein dastehen.

Meldet sich da ein Notar automatisch? Kennt jemand den Ablauf? Wo sieht man das Testament eigentlich ein? Wie sieht es aus wenn man Haus und Grund schnell verkaufen will? Steuerabzocke? Besser vorher einige Jahre vermieten?!

Ich habe sogar mit meinem Anwalt schon darüber geredet, aber Erbrecht ist nicht seine Spezialität und er hat fast mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Google ist im Bereich Österreich scheinbar auch keine Hilfe.
 
in erster linie sollte der erblasser mal tot sein, das ist in der regel voraussetzung um ein erbe hinterlassen zu können ... :mrgreen:


Ich habe sogar mit meinem Anwalt schon darüber geredet, aber Erbrecht ist nicht seine Spezialität und er hat fast mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Google ist im Bereich Österreich scheinbar auch keine Hilfe.

dann wäre wohl ein anwalt, spezialisiert auf selbiges die erste wahl. das laienwissen eines i-net forums würde ich bei sowas hingegen eher als letzte wahl sehen.
 
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in erster linie sollte der erblasser mal tot sein, das ist in der regel voraussetzung um ein erbe hinterlassen zu können ... :mrgreen:




dann wäre wohl ein anwalt, spezialisiert auf selbiges die erste wahl. das laienwissen eines i-nert forums würde ich bei sowas hingegen eher als letzte wahl sehen.
Och, insofern sich auch zu diesem Thema nur Leute melden die schon einmal etwas geerbt haben sehe ich da kein Problem um den Ablauf etwas näher zu kennen. ;)

ps: warum nicht einfach überschreiben zu lebzeiten?
Moral, Ethik... . Würde mir nicht im Traum einfallen.
 
Leute melden die schon einmal etwas geerbt haben

wenn darum geht: waren zwar keine reichtümer, aber als ich und geschwister einst die eltern beerbten war folgender ablauf.

du musst nichts tun, das gericht wird automatisch verständigt, das wiederum verständigt den zuständigen notar und der wickelt das erbe ab. so hab ich's zumindest in erinnerung. testament - keine ahnung, brauchten wir keines, alles wurde friedlich und einvernehmlich erledigt.
 
möglich. ich hör halt nur immer wieder dass eltern den kinder bereits zu lebzeiten den besitz überschreiben, warum auch immer.
oft, damit die einfach was damit anfangen können. wer investiert schon in ein Gebäude oä, wenn es ihm noch nicht gehört?

Schenkungen, die unter der Hand passieren, werden (edit: wurden früher) gern vom Finanzamt überprüft.... und dann der Obulus +ev. Strafe dafür gefordert.

ich erinnere mich an einen größeren Beitrag von Bekannten zur ersten Eigentumswohnung der Tochter ... das FA befand, dass die sich das noch nicht erspart haben konnte. ist aber schon an die 25 Jahre her.
 
Da mein Bruder keine Kinder hatte, setzte er mich als Testamentsvollstrecker ein, und ich verteilte nach Rücksprache mit den in Testament genannten Erben redlich und friedlich das ganze Erbe.
Die wird dir auch beim Erben nicht erlassen.
ln der Schweiz sind Erbschaften für direkte Nachkommen steuerfrei. Meine Frau (88) und ich (92) verteilten bereits einen beträchtlichen Teil unserer Hinterlassenschaft als Vorbezüge.
 
nächster Zeit sind da aber ein paar größere Dinge zu erwarten, z.B. ein Haus mit 3 Stockwerken.
Viel Glück!
Der betroffene Verwandte meinte neulich er setzt mich als Haupterben ein, der Rest der Verwandten wurde schon ausbezahlt oder hat offiziell verzichtet.
Das wirst du beim Notar erfahren.
Mir ist die Sache ohnehin schon etwas unangenehm und ich werde sicher nicht würdelos die Details mit ihm noch durchgehen, aber sollte es doch passieren möchte ich auch nicht wie Hänschenklein dastehen.
Solche Dinge sollten besprochen werden. Wo liegen welche Unterlagen. Was gehört noch geregelt. Welche Überraschungen liegen noch im Schublädchen etc.
ps: warum nicht einfach überschreiben zu lebzeiten?
Dazu ist es zu spät. Also eine Schenkung macht in der Phase keinen Sinn mehr.
Schenkungen brauchen ebenfalls einen sehr guten und darauf spezialisierten Juristen, um sich damit nicht völlig unglücklich zu machen.
Schenkungen sind anfechtbar. Wenn die Schenkung an eine nicht pflichtteilsberechtigte Person erfolgt, können pflichtteilsberechtigte Kinder und Ehepartner verlangen, dass die Schenkung rechnerisch in die Verlassenschaft aufgenommen wird. Das ist dann, als hätte es die Schenkung niemals gegeben.


@Mitglied #506400 Es kommt ein Brief vom Notar. Da gibts dann einen Termin zu dem man alle Unterlagen -sofern auffindbar- mitbringt. Den Rest macht er alleine. Bis die Verlassenschaft abgehandelt ist kann es schon einige Zeit dauern.

Ich hab noch nichts geerbt, als mein Vater gestorben ist hab ich bloß das verwahrte Bargeld aus dem Krankenhaus freigegeben bekommen, weil ich die Beerdigung bezahlt habe. Aufs Erbe habe ich verzichtet. 150 Euro habe ich bezahlt für den Notar.

Das wird sich bei dir nicht ausgehen. Je nachdem wieviel die Verlassenschaft ausmacht, kostet der Notar dementsprechend.
 
Ja..seit 2018 kann der Staat nicht mehr auf erbende Angehörige zugreifen was ich weiß, kann der "Heimbewohner" nicht selbst aufkommen springt der Sozialstaat ein...
Genau du bekommst den Rest vom Sozialamt. Also man stellt einen Antrag auf Heimkostenzuzahlung. Dir bleiben immer 20 Prozent deiner Pension, 47 Euro vom Pflegegeld und Sonderzahlungen.

Für den Antrag ist Vermögen/Einkommen vielleicht schon relevant. Ist ja wie die Mindestsicherung quasi. Ich hab erst so einen Antrag ausgefüllt, kann es aber nicht genau sagen, weil die Punkte nicht relevant für uns waren. Das gesamte Geld am Konto darf jedenfalls nicht angegriffen werden und verbleibt dem Antragsteller. Einkünfte müssen angegeben werden.
 
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