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Liebe Forummitglieder!
Dennoch bin ich der Auffassung, dass durch die Regelung des neuen Sexual -Dienstleistungs Gesetzes ihr nicht vergessen dürft, dass mittels der Umsatzberechnung wir alle auch Registrierkassenpflichtig sind und demnach zu bilanzieren haben am Jahresende oder je nach Einkommens Phase Umsatzsteuerpflichtig sind. Diese Rechnung wird unmöglich für eine Selbständige aufgehen, wenn sie in einer halben Stunde 80 € verlangt oder honoriert werden möchte und in der Stunde 100 € wie von euch gewünscht?
Kurzes Rechenbeispiel:
80 € / 0,5 h
- 20% MwSt.
- (z.b.) 30€ Zimmermiete
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= 34,-€ !!!!!!
-----------
davon habe ich noch nicht die Einkommenssteuer abgezogen, geschweige denn die täglichen Ausgaben welche die Dame in Anspruch nehmen muss wie medialer Werbung und Internetauftritt, Kranken und Sozialversicherung, etc.!
Ich möchte jetzt nur kurz Stellung dazu nehmen:
Ich habe noch NIE und NIRGENDS in einem LH oder z.B. im GT erlebt, dass für Dienste der Damen eine REGISTRIERKASSE vorhanden gewesen wäre und diese benutzt wurde!!!
Selbstverständlich wird für den Eintritt im GT und wahrscheinlich auch für andere Häuser wie Pascha, eine Registrierkasse verwendet, dies lässt sich sicher nicht so einfach umgehen, aber für die Dienstleistung selbst, soweit sind wir noch nicht!
Das angeführte Rechenbeispiel ist auch falsch, erstens wäre das richtige Ergebnis Euro knapp 37 Euro, gut der Unterschied ist gering, aber ich bin sicher dass die wenigsten Damen bei einer halben Stunde Euro 30 als Zimmermiete bezahlen. Falls sie das doch bezahlen, dann sind sie selbst schuld, denn meistens wird weniger dafür bezahlt - laut Auskunft einiger Damen mit denen ich darüber gesprochen habe!
Der Hinweis auf die Einkommenssteuer, sowie Kranken- & Sozialversicherung ist auch nicht sehr aussagekräftig, denn diese Damen zahlen normalerweise einen relativ geringen Pauschalbetrag an beide Institutionen, auch das wurde mir schon von mehreren Damen erzählt, die jeweils länger hier in Linz gearbeitet haben, bzw. noch arbeiten!
Schliesslich ist es ja auch für unsere Finanz, bzw. Sozialversicherung nicht so einfach die Einnahmen der Damen einzuschätzen und richtig zu besteuern.
Deshalb wird hier eher nach dem Prinzip gearbeitet: "Besser den Spatz in der Hand, als die Taube am Dach", was ich in diesem Fall aber auch ganz richtig finde!
Mir persönlich ist es natürlich nicht möglich die Einkommenssteuer oder Sozialversicherung zu niedrig anzusetzen, mein Einkommen ist für beide ersichtlich und ich bezahle seit mehr als 30 Jahren den Höchststeuersatz von 50%, sowie den höchsten Satz in der Sozialversicherung
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