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Wieder einmal aus dem WPG zitiert:
Par. 6 Abs (2)
Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen (die also, grob gesprochen, genehmigte Prostitutionslokale sind), ist nur in den Räumen derjenigen Person*) (im Eigentum oder gemietet, auch Hotelzimmer) zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.
*) beachte die Einzahl!
Par. 6 Abs (2)
Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen (die also, grob gesprochen, genehmigte Prostitutionslokale sind), ist nur in den Räumen derjenigen Person*) (im Eigentum oder gemietet, auch Hotelzimmer) zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.
*) beachte die Einzahl!
Ich dachte immer bei einem Escort handelt es sich ebenfalls offiziell um Sexanbieter. Ich bin in dem Bereich zwar nicht ganz auf dem Laufenden aber soviel ich weiß gibt es dort ja auch Servicelisten wo GV eindeutig angeboten wird.