Ah, Du lebst in Oesterreich, Moveplanet...deshalb noch FKK. In Deutschland gibts das in dem Sinne nicht mehr, als zum Beispiel in München im Sommer der grosse Englische Garten im Zentrum fast nur Nackte beherbergt. Das ist da völlig normal. Ist das bei euch noch mit irgendwelchen Tabus oder Vorschriften eingegrenzt? FKK gabs hier auch früher, aber jetzt sind eigentlich die Nackten überall, vor allem an den Stränden.
Das stimmt so nicht ganz. München wird zwar gottseidank geduldet, aber es ist jenseits jeden deutschen Rechts sich nackt beim sonnen oder baden zu zeigen. (leider)
Ich als Schwimmmeister kann ein Lied davon singen
Verordnung
über das Verhalten beim öffentlichen Baden
(Badeverordnung)
vom 31. August 1993 (GVBl. S. 624, BayRS 2011-2-3-I)
Auf Grund des Art. 27 Abs. 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:
§ 1
Wer öffentlich badet, muß Badekleidung tragen. Das gilt für das Wasser-, Luft und Sonnenbaden.
Öffentlich badet, wer sich dabei an einem Platz befindet, zu dem allgemein Zutritt gegeben ist oder erlangt werden kann oder der ohne besondere Vorkehrungen eingesehen werden kann.
§ 2
§ 1 gilt nicht
für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
für Saunabäder, die nicht ohne besondere Vorkehrungen eingesehen werden können,
für Plätze, an denen die badende Person nach den gegebenen Umständen damit rechnen kann, daß Unbeteiligte sie nicht sehen.
Die Gemeinden könnenvon § 1 Abs. 1 durch Verordnung für bestimmte Plätze Ausnahmen zulassen, soweit
an den Zugängen zu dem Platz deutlich auf die Ausnahme von § 1 Abs. 1 hingewiesen wird,
die Eigentümer des Platzes oder die sonst Berechtigten zustimmen,
ausreichende andere öffentliche Badeplätze der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und
Belange des Gemeinwohls, insbesondere des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Planung von Erholungsgebieten, nicht entgegenstehen.
§ 3
Nach Art. 27 Abs. 4 Nr. 2 LStVG*
kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen § 1 Abs. 1 ohne Badekleidung badet.
§ 4
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft, sie tritt mit Ablauf des 30. September 2013 außer Kraft.
Ich hoffe auf bessere Zeiten
