Hi,
es ist nicht "nicht erwünscht" sondern eine Belästigung, verboten, er kann dafür bestraft werden.
Das ist die Frage.
Lies die Sachverhaltsdarstellung der Frau. Angeblich haben sie "fluchtartig" die Sauna verlassen.
Nein, der ist ein Verbrecher. Hatten wir hier schon bei denen, die so gerne in der Öffentlichkeit vögeln. §218 StGB, bis zu 6 Monate Gefängnis oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe drohen.
Hatten wir hier aber auch schon bei den Frauen, die gerne ohne Höschen im kurzen Rock U-Bahn fahren und anderen ihre Vulva zeigen.
Ich habe das auch eindeutig geschrieben, manche lesen halt gerne nur das, was ihnen gefällt.
Von dieser Straftat unberührt bleibt das Verhalten der Frauen. So ein Verhalten ist gesellschaftlich ein viel größeres Problem, als ein Verbrecher. Und typisch österreichisch, raunzen bis die Schwarte kracht aber nur ja keinen Finger rühren.
Für die Verbrecher ist die Polizei zuständig, man muss sie nur rufen. Für das Verhalten der Mitmenschen, da hat jeder was beizutragen. Mein Beitrag ist, hier aufzuzeigen, dass man sich nicht drauf berufen kann, ein armes schwaches Weiberl zu sein, dass panisch wegläuft, wenn es einen Wixer sieht. Und auch wenn einige es nicht begreifen, unbewusst bekommen sie mit, dass wegschauen nicht geht. Sie mögen vielleicht weiterhin das Verhalten der vier Frauen schönreden, aber es besteht die Chance, dass sie beim nächsten Problem z.B. in der Straßenbahn sich nicht wegdrehen, nicht wegschauen, sondern etwas sagen.
LG Tom