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de hot den dreifachen dokta in rechtswissenschaft.....
Marlene, du bist hoffentlich kein Rechtsanwalteinfach lustig mit dir
![]()



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de hot den dreifachen dokta in rechtswissenschaft.....
Marlene, du bist hoffentlich kein Rechtsanwalteinfach lustig mit dir
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Ein "Vergehen" ist auch eine Straftat, nur mit geringerer Strafandrohung als Kapitalverbrechen. Darüber kann der kleine Beamte nicht nach eigenem Ermessen entscheiden.
Etwas anderes sind Ordungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern belegt werden, aber auch nicht anzeigepflichtig sind und von Amts wegen verfolgt werden.
Und ich bin mir sicher, dass genau diese Polizisten sich hier sicher gerne als solche outen und hier begeistert Rechtsberatung machen ....Es gibt sicher auch Polizisten hier im Forum der wird die Antwort wissen
Jedoch: Wenn die Polizei zu einer Rauferei, einem Nachbarschaftsstreit (ohne Verletzte natürlich) gerufen wird, kann und muss der Beamte entscheiden, ob er schlichtend eingreift oder eine Aufnahme macht, mit dem ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen.
Den Tatbestand, dass jemand am Feldweg nackert herumläuft, würd ich in diese Kategorie stellen.
Nur so als kleines Beispiel fr dokta - kennt wohl fast jeder, zumindest sehr viele, - du fährst mit dem Auto, Geschwindigkeit auf 80km/h beschränkt, weil du aber denkst passt schon, fährst du mit 92km/h und wirst von einem Beamten mit der radarpistole gemessen.Ein "Vergehen" ist auch eine Straftat, nur mit geringerer Strafandrohung als Kapitalverbrechen. Darüber kann der kleine Beamte nicht nach eigenem Ermessen entscheiden.
Etwas anderes sind Ordungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern belegt werden, aber auch nicht anzeigepflichtig sind und von Amts wegen verfolgt werden.
So, und jetzt setz ich mich auf mein Moped und hoffe das heute nur gutgelaunt Beamte unterwegs sind
Wir wären stark dafür, dass viel mehr Menschen den Mut .......

Wars auch, und keine nackerten auf den Straßen, ob die wohl alle bei den dorffesten sitzen?Bitte geh a Runde mitm Moped drehen, ist gescheiter![]()
Rechtsanwalt bist keiner das steht fest!Eine Aufnahme macht er, wenn jemand eine Anzeige erstatten möchte oder es von Amts wegen verfolgt werden muss. Muss letzeres nicht unbedigt, kann er auch eine Verwarnung aussprechen. Aber dem Nackten im Feldweg kann er kein Bußgeld anhängen, wenn ein solches für "Nacktsein" nicht vorgesehen ist.
...ob die wohl alle bei den dorffesten sitzen? Gleich mal schaun ob ich welche bei uns am fest sehe.....
Rechtsanwalt bist keiner das steht fest!
Eher winkeladvokat
Eh klar, jetzt schau ich den Musikanten auf de nockatn wadln und den kellnerinnen in den Ausschnitt.Gehst jetzt Nackerte am Dorffest suchen ?![]()
Würde ich sicher verlieren, nur mit den Haaren auf den Zähnen kann ich mithaltenwollt ihr 2 mit dem bitchmäßigen "wer-hat-die-behaartere-Muschi"-Vergleich (alternativ zum männlichen Schwanzvergleich) nicht langsam wieder aufhören ?
am Ende willst dich mit mir auch noch streiten, nur weil du dir billigen hemmungslosen VersöhnungsSEX mit mir erhoffst, aber da bin ich fix nicht dabei![]()






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Hast was an?So, und jetzt setz ich mich auf mein Moped
Nur in voller Montur wird aufs Moped gsessen, alles andere wäre unter allgemein Gefährdung einzustufenHast was an?![]()