nacktes Österreich

Ein "Vergehen" ist auch eine Straftat, nur mit geringerer Strafandrohung als Kapitalverbrechen. Darüber kann der kleine Beamte nicht nach eigenem Ermessen entscheiden.

Etwas anderes sind Ordungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern belegt werden, aber auch nicht anzeigepflichtig sind und von Amts wegen verfolgt werden.

Ich bin kein Jurist, und es ist nicht so wichtig, dass ich jetzt Wikipedia oder sonstwen bemühen werde.

Jedoch: Wenn die Polizei zu einer Rauferei, einem Nachbarschaftsstreit (ohne Verletzte natürlich) gerufen wird, kann und muss der Beamte entscheiden, ob er schlichtend eingreift oder eine Aufnahme macht, mit dem ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen.
Den Tatbestand, dass jemand am Feldweg nackert herumläuft, würd ich in diese Kategorie stellen.
 
Jedoch: Wenn die Polizei zu einer Rauferei, einem Nachbarschaftsstreit (ohne Verletzte natürlich) gerufen wird, kann und muss der Beamte entscheiden, ob er schlichtend eingreift oder eine Aufnahme macht, mit dem ganzen Rattenschwanz an Konsequenzen.
Den Tatbestand, dass jemand am Feldweg nackert herumläuft, würd ich in diese Kategorie stellen.

Eine Aufnahme macht er, wenn jemand eine Anzeige erstatten möchte oder es von Amts wegen verfolgt werden muss. Muss letzeres nicht unbedigt, kann er auch eine Verwarnung aussprechen. Aber dem Nackten im Feldweg kann er kein Bußgeld anhängen, wenn ein solches für "Nacktsein" nicht vorgesehen ist.
 
Ein "Vergehen" ist auch eine Straftat, nur mit geringerer Strafandrohung als Kapitalverbrechen. Darüber kann der kleine Beamte nicht nach eigenem Ermessen entscheiden.

Etwas anderes sind Ordungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern belegt werden, aber auch nicht anzeigepflichtig sind und von Amts wegen verfolgt werden.
Nur so als kleines Beispiel fr dokta - kennt wohl fast jeder, zumindest sehr viele, - du fährst mit dem Auto, Geschwindigkeit auf 80km/h beschränkt, weil du aber denkst passt schon, fährst du mit 92km/h und wirst von einem Beamten mit der radarpistole gemessen.
Nach der Anhaltung wird dir der Beamte den Grund dafür nennen und auf eine Antwort von dir hoffen.
Redest jetzt mit dem Beamten im Gesetzestext wird er dir eine in der Bemessungsgrundlage festgehaltenen Strafe für die Ordnungswidrigkeit aufbrummen.
Redest mit dem Beamten aber normal, wird er nach seinem befindet erkennen das dies ein einmaliges versehen deinerseits war und nach seinem bemessen es mit einer kleinen Rüge und damit verbundenen Hinweis, dies nicht mehr zu tun, belassen.

Du wirst natürlich auf den Gesetzestext beharren, sonst müsstest du dem Beamten ja Missbrauch in einem Disziplinarverfahren vorwerfen.

Ich lächle ihn an und bin noch immer, bis auf einmal, bestens damit ausgestiegen.

So, und jetzt setz ich mich auf mein Moped und hoffe das heute nur gutgelaunt Beamte unterwegs sind
 
Wir wären stark dafür, dass viel mehr Menschen den Mut .......

Was hat es mit Mut zu tun nackt in der Welt rumzulaufen ? Ihr wollt provozieren und seit auf die Reaktion der anderen Wanderer gespannt, das hat jetzt mit dem klassischen FKK nichts mehr zu tun, das ist eher billiger Aktionismus. Ich selbst bin übrigens Fan von FKK, Nacktbaden an der Donau und gehe auch gerne in die Sauna :cool: aber ich würde bekleideten Menschen in der Öffentlichkeit (und das ist ein Wanderweg auch) nie zumuten meinen alten, verschrumpelten, runzligen, faltigen, behaarten Körper nackt sehen zu müssen ;)

[über die Diskussionskultur in diesem Forum könnte der eine oder andere User auch mal ganz selbstreflektiert nachdenken]

LG U
 
Eine Aufnahme macht er, wenn jemand eine Anzeige erstatten möchte oder es von Amts wegen verfolgt werden muss. Muss letzeres nicht unbedigt, kann er auch eine Verwarnung aussprechen. Aber dem Nackten im Feldweg kann er kein Bußgeld anhängen, wenn ein solches für "Nacktsein" nicht vorgesehen ist.
Rechtsanwalt bist keiner das steht fest!
Eher winkeladvokat
 
am Ende willst dich mit mir auch noch streiten, nur weil du dir billigen hemmungslosen VersöhnungsSEX mit mir erhoffst, aber da bin ich fix nicht dabei :cool:
 
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