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Behörden sind laut fr dokta Kane Personen die darauf Bezug nehmen dürfen!
Da irrt sie (ausnahmsweise).
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Behörden sind laut fr dokta Kane Personen die darauf Bezug nehmen dürfen!
No na ned ...Setzt aber voraus, dass außer dem Nackten noch jemand da ist, der die "Verletzung des öffentlichen Anstandes" überhaupt wahrnimmt und zur Anzeige bringt.
Des erklärst du ihrDa irrt sie (ausnahmsweise).![]()
A feiger kleiner Prinz du bist?Nö, mag nicht.![]()

Und das alles... NACKT! 



Hast rechtAch kommt schonSie will doch einfach nur Recht haben und freut sich, dass sie ein wenig Wortklauberei betreiben kann...
Wenn der Typ alleine auf weiter Flur ist, kann er sich fisten, selber ficken, den Schwanz abschneiden, an seinen Zehen lutschen, in die Büsche kacken und was weiß ich noch... Und das alles... NACKT!
Und weil es sie so glücklich macht, kriegt sie einen Applaus![]()







an seinen Zehen lutschen
Magst du oder soll ich?Also dagegen gibts mit Sicherheit einen Paragraphen.....sollen wir Marlene fragen?![]()

Tu da nicht den moralist rauskehren, brauchst nur a Ausrede um a Bier zu trinken!!Dieser Zickenkrieg nötigt mich gleich mir ein Bier zu gönnen ..... wegen Frauen wie euch werden Männer wie ich zum Alkoholiker
Es gibt in jeder Rubrik den Oberlehrer, der seinen Blödsinn der versammelten Gemeinde predigt, aber leider komplett daneben liegt.
In dem Thread hier ist die Rolle offensichtlich schon vergeben wordenim Fetisch-Bereich bemüht sich so eine Gummi-Prinzessin nachhaltig und vortrefflich um diesen Titel, ich wünsche ihr auf diesem Weg alles gute
![]()
Die Anwesenheit der Behörde zum Beispiel.
Ich denke, flächendeckend Wald und Wiesen mit Überwachungskameras zu kontrollieren wäre so eine "Anwesenheit einer Behörde".
Dann wären sicher auch die Moralist/Innen hier beruhigt, dass niemand mehr unbemerkt gegen die guten alten Sitten verstoßen kann. Wo käme Österreich sonst auch hin?![]()


Bravo Marlene 

BravoDa irrt sie (ausnahmsweise).![]()
Nö, da irrt sie nicht. Ein Polizist im Dienst kann deshalb z.B. bei einem onanierenden Exhibitionisten keinen Strafantrag wegen sexueller Belästigung stellen, weil die Bewältigung solcher Konfrontationen zur routinemäßigen Berufsausübung gehört. Ebenso kann er im Dienst kein öffentliches Ärgernis persönlich nehmen. Wird er beleidigt, dann als Polizist, nicht als Privatperson.

Bravo Marlene 
Bravo Marlene
Aber den Strafantrag stellt der Staatsanwalt, der Polizist schreibt nur die Anzeigebuuuhh marlene
![]()
Hast du keinen NORMALEN Menschenverstand???Irrtum. Exhibitionismus ist ein antragspflichtiges Delikt, d.h. es wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt, es sei denn der Fall liegt im öffentlichen Interesse. Ähnlich beim öffentlichen Ärgerniss. Da genügt aber eine Anzeige.
Was der Staatsanwalt macht, heißt "Anklageerhebung".
Und ein Polizist schreibt auch keine Anzeige, sondern nimmt eine solche von einer anderen Person auf, die eine Anzeige erstattet.
antragspflichtiges Delikt, d.h. es wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt, es sei denn der Fall liegt im öffentlichen Interesse. Ähnlich beim öffentlichen Ärgerniss.
Nö, da irrt sie nicht
Irrtum. Exhibitionismus ist ein antragspflichtiges Delikt, d.h. es wird nur auf Antrag des Opfers verfolgt, es sei denn der Fall liegt im öffentlichen Interesse. Ähnlich beim öffentlichen Ärgerniss. Da genügt aber eine Anzeige.
Was der Staatsanwalt macht, heißt "Anklageerhebung".
Und ein Polizist schreibt auch keine Anzeige, sondern nimmt eine solche von einer anderen Person auf, die eine Anzeige erstattet.



Bravo Marlene 
bravo



, 

Bravo marlene
bravo



