Minarettverbot in der Schweiz

Wie würdest Du über ein Minarettverbot in Österreich abstimmen?

  • Ich wäre gegen ein Minarettverbot

    Stimmen: 63 31,0%
  • Ich wäre für ein Minarettverbot

    Stimmen: 126 62,1%
  • Ich würde mich der Stimme enthalten / nicht abstimmen gehen

    Stimmen: 14 6,9%

  • Umfrageteilnehmer
    203
  • Umfrage geschlossen .
also fakt ist, dass der ausländeranteil unter verurteilten größer ist als unter der bevölkerung. das ist so, schon seit jahren, aber wie gesagt, auch leicht zu begründen.
 
Ich halte die Menschenrechte (wie sie sind) für recht vernünftig und möchte sie auch nicht den aktuellen Wünschen einiger Staaten angepasst sehen. Bei mir ist Waterboarding Folter und Oralverkehr Sex.

Bei den Menschenrechtsverstößen, die du da ansprichst läufst du bei mir offene Türen ein. Es ist aber einigermaßen zynisch, die Abschiebung Krimineller damit in einen Topf zu werfen. Es ist mir nicht bekannt, dass die Schweizer Polizeibehörden solche Praktiken einsetzen.
 
Bei den Menschenrechtsverstößen, die du da ansprichst läufst du bei mir offene Türen ein. Es ist aber einigermaßen zynisch, die Abschiebung Krimineller damit in einen Topf zu werfen. Es ist mir nicht bekannt, dass die Schweizer Polizeibehörden solche Praktiken einsetzen.

oralverkehr wird sicher auch bei schweizer polizeibeamten gängige praxis sein, ob sie dies allerdings im amt ausüben ist mir nicht bekannt
 
oralverkehr wird sicher auch bei schweizer polizeibeamten gängige praxis sein, ob sie dies allerdings im amt ausüben ist mir nicht bekannt

In der Schweiz gibt´s solche Schweinereien doch nicht :ironie:
Ich weiß das ganz genau, dazu fahren sie nach Thailand und haben mit ihrem Franken leicht lachen.
 
Bei den Menschenrechtsverstößen, die du da ansprichst läufst du bei mir offene Türen ein. Es ist aber einigermaßen zynisch, die Abschiebung Krimineller damit in einen Topf zu werfen. Es ist mir nicht bekannt, dass die Schweizer Polizeibehörden solche Praktiken einsetzen.

Hat auch keiner behauptet, aber es zeigt wie sehr die Ansichten darüber auseinandergehen (wenn mans denn braucht) und jedem Land seine eigenen Wohlfühlmenschenrechte zuzubillgen geht einfach nicht. Auch wenn du es in Bezug auf Ausländer sehr gerne hättest, aber damit ist dein Standpunkt wenigstens klar ersichtlich. Ausländer raus, auch wenns entgegen bestehender und anerkannten Regeln stattfindet, dabei hast aber keinerlei Berührungsängste wenn du sie besuchst und sie billig ficken kannst. Meiner Meinung nach ein klarer Fall einer Doppelmoral.

Mir missfallen auch so einige Gesetze und Regeln, aber mein Weg ist eindeutig der, man kann/muss versuchen diese zu ändern und dann kann man wenns gelungen ist agieren und nicht der eine widersprüchliche Situation zu schaffen und dann zu sudern.
 
dabei hast aber keinerlei Berührungsängste wenn du sie besuchst und sie billig ficken kannst. Meiner Meinung nach ein klarer Fall einer Doppelmoral.

Sehe ich nicht so ..... bei keiner von ihnen hatte ich den Eindruck, dass sie kriminell wären.

Und von wegen "billig ficken", wenn du schon meinst, diesen sachlichen Beitrag leisten zu müssen (vermutlich hast du keine besseren Argumente): Ich gehöre nicht zu der Fraktion, die im Straßenstrichforum nach freiem Zugang für Nutten aus Osteuropa plädiert.
 
Sehe ich nicht so ..... bei keiner von ihnen hatte ich den Eindruck, dass sie kriminell wären.

Und von wegen "billig ficken", wenn du schon meinst, diesen sachlichen Beitrag leisten zu müssen (vermutlich hast du keine besseren Argumente): Ich gehöre nicht zu der Fraktion, die im Straßenstrichforum nach freiem Zugang für Nutten aus Osteuropa plädiert.


Nein bessere Argumente als Tatsachen hab ich nicht. Natürlich forderst du keinen freien Zugang für Frauen aus Osteuropa, das widerspäche der Ausländerrausmentalität deutlich. Quasi rufen sie nicht mich an, ich rufe sie an.
 
den freien zugang für frauen aus osteuropa gibt es eh schon, den braucht man nicht mehr zu fordern.

Da wirds wohl aufs Land und den EU Status ankommen.
Ich bin mir auch sicher, dass bei uns nach 1990 dabei recht viel nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen müssen, aber man kann auch das nicht den zugezogenen zum Vorwurf machen, sondern dem Gesetzgeber und denen die die Gesetze (vermutlich je nach Wunsch von oben) ausgelegt haben.
 
den freien zugang für frauen aus osteuropa gibt es eh schon, den braucht man nicht mehr zu fordern.

aber nicht die freie Gewerbeausübung auf der Felberstraße:lehrer:

wie es hätte laufen müssen, aber man kann auch das nicht den zugezogenen zum Vorwurf machen, sondern dem Gesetzgeber

Das nenne ich Logik ...... wir erlauben die Straßenprostitution neben überall, dann verstoßen die Nutten nicht gegen unsere Vorschriften ..... wie sagtest du doch ein paar Postings weiter vorn ?

Mir missfallen auch so einige Gesetze und Regeln, aber mein Weg ist eindeutig der, man kann/muss versuchen diese zu ändern und dann kann man wenns gelungen ist agieren und nicht der eine widersprüchliche Situation zu schaffen und dann zu sudern.

Wobei ich diese Regeln nicht ändern würde. Die Anrainerrechte sind wichtiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nenne ich Logik ...... wir erlauben die Straßenprostitution neben überall, dann verstoßen die Nutten nicht gegen unsere Vorschriften ..... wie sagtest du doch ein paar Postings weiter vorn ?



Wobei ich diese Regeln nicht ändern würde. Die Anrainerrechte sind wichtiger.


Ich wüsste nicht, dass ich von Anrainerrechten in Ö geschrieben hätte. Warum sollten mich diese auch stören? Es ging eindeutig um die Zuwanderung in den Jahren nach 1990 in D. Von Nutten schriebst auch nur du, bei mir wandern, wenn überhaupt, Menschen zu und nicht Berufe. Aber wie du schon bemerkt hast, unser unterschiedliches Niveau.
 
natürlich gibt es die freiheit für jeden eu bürger sein gewerbe frei in jedem eu staat auszuüben, das gilt auch auf der felberstraße...
..... so ferne dabei nicht gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstoßen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, oder andere EU-Bürger in ihren Rechten eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Störung der Nachtruhe ....
 
..... so ferne dabei nicht gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstoßen,....wird

Wie bei jedem anderen Gewerbe auch....
..... die Verkehrssicherheit beeinträchtigt....wird

lenkt dich das Winken der Mädchen auch immer so ab, beim Autofahren?

..... andere EU-Bürger in ihren Rechten eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Störung der Nachtruhe ....

..und Nicht Eu- Bürger z.B. Schweizer :zaunpfahl:, das macht nix, wenn sie in ihren Rechten eingeschränkt werden?
 
natürlich gibt es die freiheit für jeden eu bürger sein gewerbe frei in jedem eu staat auszuüben, das gilt auch auf der felberstraße...

Wie bei jedem anderen Gewerbe auch....


Prostitution wird zwar im allgemeinen Sprachgebrauch als das älteste Gewerbe der Welt bezeichnet. Es ist jedoch kein Gewerbe im eigentlichen Sinn des Wortes. Deine Annahme, dass die freie Ausübung dieses "Gewerbe" auf der Felberstraße uneingeschränkt zu gelten hat, die ist natürlich falsch. Die Obrigkeit hat sehr wohl das Recht, die Ausübung der Prostitution örtlich und zeitlich einzuschränken. Dem Vernehmen nach soll es auch Länder geben (auch EU - Länder), wo Prostitution noch wesentlich rigoroseren Beschränkungen unterliegt als in Österreich. Das mag man gut heißen oder nicht, aber wie schon hhuepf festgestellt hat: das sind die Regeln und die müssen eingehalten werden.:mrgreen:

Nachsatz: auch wirkliche Gewerbe können aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes erheblichen Einschränkungen unterliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf eine besondere "kulturelle" Verflechtung von Türkei und Schweiz hat WIKILEAKS hingewiesen. Der türkische Ministerpräsident soll danach acht verschiedene Konten in der Schweiz besitzen. Recep Tayyip Erdogan hat die Vorwürfe umgehend zurück gewiesen.

Und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung:mrgreen:
 
Das mag man gut heißen oder nicht, aber wie schon hhuepf festgestellt hat: das sind die Regeln und die müssen eingehalten werden.:mrgreen:

:daumen: Jetzt scheinst es begriffen zu haben. Passen einem die Regeln nicht, dann kann man versuchen diese zu ändern, dagegen verstossen und dann dagegen sudern zieht in der Regel Strafe nach sich.

Bei uns hat sich die FDP schon dazu geäussert, sie würden den ersten Fall, der in der Schweiz so geregelt wird, sofort vor den Europäischen Gerichtshof zerren.

Nachdem die Grünen bei uns so richtig im Aufwind sind, versucht wohl die FDP (die an der 5 % Hürde kratzen, nachdem sie zuvor bei 18 % waren, ehe sie etwas zu sagen hatten) den Grünen nachzueifern, ausser die Lobbies der Energieversorger ec. wären dagegen.
 
Prostitution wird zwar im allgemeinen Sprachgebrauch als das älteste Gewerbe der Welt bezeichnet. Es ist jedoch kein Gewerbe im eigentlichen Sinn des Wortes.

Prostitution ist in Österreich nicht verboten, aber sie ist kein Gewerbe, sie gilt als sittenwidrig. Dazu ein Auszug aus der Webseite der Wirtschaftskammer:

Gewerbsmäßigkeit

Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird. Eine Gewerbeberechtigung kann nur für Tätigkeiten erlangt werden, die der Gewerbeordnung unterliegen, nicht gesetzlich verboten oder sittenwidrig sind. Gewerbsmäßiger Diebstahl und Prostitution unterliegen daher nicht der Gewerbeordnung
 
:daumen: Jetzt scheinst es begriffen zu haben. Passen einem die Regeln nicht, dann kann man versuchen diese zu ändern, dagegen verstossen und dann dagegen sudern zieht in der Regel Strafe nach sich.

Lieber hhuepf .... ich habe das immer schon begriffen, du musst dazu nur in den Felberstraßen - Thread gucken.

Zur Situation in der Schweiz besteht ein klitzekleiner Unterschied: Den Prostituierten auf der Felberstraße (unabhängig von ihrer Herkunft) wird in unserer Verfassung kein Mitspracherecht bei der Festlegung von Vorschriften eingeräumt, welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betreffen.

Die Schweizer Bürger haben das verfassungsmäßige Recht, über Initiativen abzustimmen. Und wir können uns hoffentlich auf diesen Minimalkonsens einigen: Hier ist quasi ein gordischer Knoten entstanden. Es steht das verbriefte Recht des Bürgers möglicherweise der Menschenrechtskonvention entgegen. Möglicherweise deswegen, weil das noch nicht ausjudiziert ist.

Dieses Problem mit übernational festgelegten Verpflichtungen haben aber nicht nur die Schweizer. Sie hätten aus heutiger Sicht betrachtet bei der Konvention einen Vorbehalt anmelden müssen. Denn wenn Volksabstimmungen in der Schweizer Verfassung als wichtiges Element vorgesehen sind, dann gibt es halt die Möglichkeit, dass das Abstimmungsergebnis entweder so oder eben anders ausgeht.

Oder um nach Deutschland zu kommen: Als rein theoretische Annahme, es könnte in Deutschland doch passieren (auch Mehrheitsverhältnisse ändern sich), dass ein ähnliches Gesetzt in eurem Bundestag beschlossen wird. Da die Konvention nicht im Verfassungsrang steht, genügt dafür die einfache Mehrheit. Bei uns müsste es immerhin eine 2/3 - Mehrheit geben. Und in Ungarn wäre diese 2/3 - Mehrheit schon jetzt möglich.
 
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