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Das kostete die 7500 Euro. Nicht der Oralverkehr an sich. Alleine schon das Aufhalten einer Bahn wird im Sekundentakt abgerechnet und geht ordentlich ins Geld, ich denke das macht den Hauptanteil der 7500€ aus.
Der Schadensersatz wird nicht von einem Strafgericht verhandelt. Damit in dem Fall ein Strafgericht zu entscheiden hätte, bräuchte es das Delikt "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (in den Eisenbahnverkehr in Ö)" und der ist durch das missbräuchliche Ziehen der Notbremse nicht gegeben. Zusätzlich stehen auf "Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" keine Geldstrafen, sondern nur Haftstrafen.