Straßenstrich „hm: ACHTUNG

G

Gast

(Gelöschter Account)
Hatte gestern Abend ein äußerst ungutes Erlebnis.
Gabelte mir ein schönes Mädel mit langen schwarzen Haaren und ca. 180cm gross auf.Nf im Auto mit schlucken und betatschen € 40.-.
Tolles Angebot und ab auf den Frachtenparkplatz hinterm Westbahnhof.Echt tolles und geiles Gebläse und sie nackt.:daumen:
Sie zögerte mein kommen immer wieder hinaus. Nach ca 10 min konnte ich es nicht mehr zurückhalten und entleerte mich vollständig in Ihr :) . UND JETZT KOMMTS::mad:
Mitten im schönsten Moment der Glückseligkeit klopft es am Fenster und ne blonde Tussi guckt mich grinsend an und hält mir Ihren Ausweis an die Seitenscheibe. Ihr Kollege stand grinsend an der Beifahrerseite.
Ich wurde forsch aufgefordert mich anzukleiden und aus dem Fahrzeug zu steigen. Und dann kam der übliche §-Scheiss und Fahrzeugkontrolle.
Das Mädel nahmen Sie mit, da angeblich illegale Prostition und ich wurde um €21.- erleichtert sowie zurechtgewiesen solche Dinge auf öffentlich zugänglichen Plätzen zu unterlassen.
Die beiden Hüter des Gesetzes und der Moral waren übrigens in zivil und in einem dunkelgrünen 3-Golf unterwegs.
 
Naja mit 21EUR bist ja eh noch gut davongekommen.
hab mal gehört, wenn sie illegal ist, kann man als "Konsument" auch angeklagt werden, weiß aber net ob das stimmt !
 
Naja mit 21EUR bist ja eh noch gut davongekommen.
hab mal gehört, wenn sie illegal ist, kann man als "Konsument" auch angeklagt werden, weiß aber net ob das stimmt !

Kann ich mir nicht vorstellen - ich kann ja nicht hellsehen, wenn sie mir ihren Ausweis nicht zeigt...

Minderjährigkeit kann man erahnen - aber Illegalität erfordert dann schon eine Wahrsagerkugel...
 
Kann ich mir nicht vorstellen - ich kann ja nicht hellsehen, wenn sie mir ihren Ausweis nicht zeigt...

Minderjährigkeit kann man erahnen - aber Illegalität erfordert dann schon eine Wahrsagerkugel...

sollte es dieses gesetzt wirklich geben. (weiß es leider nicht genau irgendeine spö dame wollte es mal einführen) kannst du dir sicher sein das hier nach dem grundsatz "unwissenheit schützt nicht vor strafe" gehandelt wird.

also immer schön brav deine wahrsagerkugel mitnehmen ;)
 
Das Mädel nahmen Sie mit, da angeblich illegale Prostition und ich wurde um €21.- erleichtert sowie zurechtgewiesen solche Dinge auf öffentlich zugänglichen Plätzen zu unterlassen.


Glück gehabt :mrgreen:

Erstens haben sie Dich noch kommen lassen. Zweitens könntest auf ÖBB-Grund auch eine Besitzstörungsklage einfangen (wird angeblich im 2. praktiziert). Und drittens falls Deine Dulcinea zu jung aussieht, kannst ein Problem kriegen, das deutlich über 21 Euro liegt.

Aber danke für den Hinweis.

lümmel
 
@ goofy13: Hatte die grosse Schwarzhaarige lange orangene Fingernägel ?-Hab mit einer solchen letzte Woche gesprochen, war nach langer Zeit eine f. mich Interessante in der ÄMH,schade wenn die nicht´s mehr da ist
 
sollte es dieses gesetzt wirklich geben.
Dieses Gesetz gibt es nicht. Die Idee wurde verworfen.
grundsatz "unwissenheit schützt nicht vor strafe"
Diesen Grundsatz gibt es nicht. Richtig ist: Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe. (Alle Gesetze müssen ordentlich kundgemacht werden und dürfen frühestens mit der Kundmachung in Kraft treten.) Es schützt sehr wohl vor Strafe, wenn eine Straftat aus einem entschuldbaren Irrtum begangen wurde.
Es bedarf daher keiner Glaskugel, sondern der Kenntnis der Gesetze.
 
Sie hätte in dem Moment erschrocken die Tür aufmachen sollen und die Person mit dem Sperma ansprucken!!

PS: Nach 23 Uhr sollte man echt nicht da hinten herumkurven, fast jeden Tag hatschen da welche durch die Gegend.
 
Naja man sollte halt die Augen aufmachen wen man durch ein Tor auf ein Gelände fahrt (ja da is wirklich ein Tor) *gg*
Die 21 ,- waren für die Mißachtung des Allgemeinen Fahrverbotes (ja dieses Verkehrszeichen hängt wirklich bei der Einfahrt).
Hätte aber noch teurer werden können da gibts so einen grauslichen Paragrafen der da heißt "aufforderung zur Prostitution" kann bis zu 3000,. Euros kosten.
Guter Tipp: ich fahre immer ein stück die Linzerstraße raus da ist dann auf der rechten seite in ner seitengasse ein Friedhof (ok ok zugegeben etwas makaber vor nem Friedhof zu vögeln) aber was solls, ruhe hast dort..........
 
@ bumsti: für wie intellent hältst dich eigentlich, der friedhof wird natürlich auch kontrolliert, und sogar von 2 seiten aus:

1 - polizei
2- alteingesessene (konkurrenz)

und drittens, sobald du hier öffentlich über einen "guten, weil unbekannten oder wie immer privateren" standplatz schreibst, dann ist das hiermit öffentlich.

. . . dasselbe gilt natürlich auch für namen, aussehen usw. von mädels, von denen es ja auch immer wieder illegale geben soll. --> damit bist du ein sehr guter und billiger informant für unsere exekutive.

nicht bös sein

PX-pert
 
Offensichtlich hast du keine Ahnung wie groß dieser friedhof ist, allso das rundherum mein ich.
Ich hab dort noch nie (und ich fahre jetzt beinahe 20 jahre dorthin) Probleme mit polizei oder sogenannten alteingesessenen gehabt.
Und ob ich inteligent oder ned binn zu beurteilen steht dir glaube ich sicher nicht zu.
 
@bumsti: nein, das steht mir nicht zu, ich entschuldige mich hiermit dafür.

sorry, PX-pert :oops: :oops:
 
Naja man sollte halt die Augen aufmachen wen man durch ein Tor auf ein Gelände fahrt (ja da is wirklich ein Tor) *gg*
Die 21 ,- waren für die Mißachtung des Allgemeinen Fahrverbotes (ja dieses Verkehrszeichen hängt wirklich bei der Einfahrt).
Hätte aber noch teurer werden können da gibts so einen grauslichen Paragrafen der da heißt "aufforderung zur Prostitution" kann bis zu 3000,. Euros kosten.Guter Tipp: ich fahre immer ein stück die Linzerstraße raus da ist dann auf der rechten seite in ner seitengasse ein Friedhof (ok ok zugegeben etwas makaber vor nem Friedhof zu vögeln) aber was solls, ruhe hast dort..........


Von dem habe ich noch nie gehört
 
das gesetz wurde geändert (danke Sch/Bl/Or) - anhand dessen kannst du auch als Konsument zur Kasse gebeten werden, da du
kontrollieren musst ob Kontrollkarte vorhanden oder nicht ...

ÖBB-Grund/Parkgaragen: Kann eine Besitzstörungsklage nach sich ziehen - wenn ja - 2000eur ca !
Parkgaragen deshalb, man geht einen Vertrag zum Abstellen und verlassen des KfZ's ein- mehr nicht!
Am besten die GB lesen !!!! (sehr klein und undeutlich geschrieben)

das einzige ist, das die 21eur nun auf dich zugeordnet werden,
guter Tip am Rande - eingschriebenen Brief mit der Aufforderung
zum Löschen aller Delikte aus deinen Akten nach 36Monaten.
( passiert nicht automatisch ! )
 
die 21 euro sind aber nicht einer person zuzuordnen.
es ist ja eine anonymverfügung. oder steht plötzlich name und adresse drauf???
höchstens das kennzeichen des kfz, mit dem die übertretung begangen wurde. und das muss ja nicht das kfz des fahrers sein.
und deshalb wäre es mir neu, dass diese verwaltungsübertretung (mehr ist das fahrverbot ja nicht) auch in keinen akt wandert.

was anderes wäre wahrscheinlich ein auf bewährung freier dreifach-mörder, der hätte selbst mit einem übertritt dieser art ein problem;)
 
das gesetz wurde geändert (danke Sch/Bl/Or) - anhand dessen kannst du auch als Konsument zur Kasse gebeten werden, da du
kontrollieren musst ob Kontrollkarte vorhanden oder nicht ...

bitte das stimmt nicht!! - erstens können die schwarz orangen das gar nicht ändern weil es ein wiener landesgesetz ist, und zweitens wurde diese idee verworfen. lediglich die strafen für freier die unbeteiligte mädchen ansprechen (zumeist aus dem auto heraus) wurden verschärft, und das war auch richtig so, weil belästigung von passanten muß nun wirklich nicht sein, so macht man den strich komplett kaputt.
 
@guru
Wenn Du an nen Bullen gerätst der grade sowieso angefressen ist weil was weis ich das Wetter schlecht ist, oder er seine Alte seit 3 tagen ned poppen durfte, dan stellt der kein Organmandat aus (das ja anonym ist) sondern schreibt ne fette Anzeige. Weil der kann sichs aussuchen WIE er Dich bestraft (allso verwarnung ,organmandat,oder eben ne anzeige).
 

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