Schätze mal das FA beutelt das Goldentime mit der selben Begründung her, wie's es bei den Escortagenturen macht. Aufgrund des einheitlichen Auftritts nach aussen ist für den Kunden nicht erkennbar, das es sich nur um eine Vermittlungsleistung selbständiger Partner handelt. Und wenn der Auftritt nach aussen so aussieht, gilt die Subunternehmerregelung und der Betreiber ist verantwortlich das die Subunternehmer ihre Steuern abführen. Tun sie's nicht haftet, der dann für die Steuerschuld der Mädchen. Ist ja im Baugewerbe auch nicht anders. Wenn z.B. die Strabag 'ne Autobahn in die Landschaft stellt, haftets auch als Generalunternehmer für die Subunternehmer.
Nachlesbar bei diversen Berufungsentscheidungen unter
https://findok.bmf.gv.at/findok/ Da das verlinken der Suchergebnisse nicht funkt - in der Suche "Escortagentur Umsatzsteuer" als Suchbegriffe eingeben - dann kommt der ganze Schmöker zum nachlesen. Und wenn ich mit so die Strafrahmen ansehe, dann möchte ich nicht in der Haut diverser Kleingrabblerbetreiber stecken. Bei der Gesetzeslage und den Höhen der Nachzahlungen ist einerseits der Konkurs vorprogrammiert, andererseits, bei der Höhe der Strafen muss schon einiges Geld auf der Seite liegen, das es nicht heisst in paar Monate bis zu einem Jahr Ersatzarrest antreten zu müssen ...

Vorallem wenn man bedenkt, das die Freunde gleich ein paar Jährchen rückwirkend prüfen und nachfordern. Und in der Zeit sogar die Websites samt der Zahl der darauf befindlichen Girls protokollieren und zur drauffolgenden Schätzung der Umsätze heranziehen...


Und wenn man dann noch dran denkt, das sich Erfahrungsgemäß auf Bescheide des FA auch die Krankenkasse mit abstrusen Nachforderungen anhängt



, bleib ich lieber Taxler.