Geschützte Werkstätte die 1.

ja, hab ich vor ein paar Jahren gemacht. Das blöde ist ja, dass im Todesfall die Konten gesperrt werden und die Erben irgendwie ums Begräbnisgeld mit dem Gericht streiten müssen, in diesm Fall zahlt die Versicherung direkt.
Bei den Versicherungen hier in Deutschland gibt man einen Begünstigten an und dieser bekommt das Geld auf dein Konto. Kontovollmachten gelten hier über den Tod hinaus.
 
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