Privat Diverses Freizeit und Diskussions Fred der NÖLer.......

Jo eh....Notar sagt du bist erbberechtigt und nix weiter.....der Universalerbe kann sich auf blöd stellen...er muss dir ja nix zahlen...wenn er eben nicht will musst ihn binnen 3 Jahre verklagen....sonst bekommst nix mehr
So ist es nicht ! Die Erbfolge ist gesetzlich bestimmt da kann der Universalerbe nichts dagegen tun außer zahlen !
 
Sie will Frühstückseier kochen und ihr Mann kommt in die Küche.Sie: Du mußt es mir auf der Stelle besorgen! Er: Geil mein Glückstag ! Sie treiben es heftig und als sie fertig sind sagt sie danke,und kehrt zum Herd zurück. Er völlig verwirrt fragt : was ist heute eigentlich los hier ? Sie: Die Küchenuhr ist kaputt, woher soll ich sonst wissen wenn zwei Minuten um sind ?😜
 
Dann kommt noch das gesetzliche Erbrecht hinzu.
Wir haben 2 Jahre bis zur Auszahlung benötigt 🤪🤪
Ich versuche die ganzen Verzichtserklärungen zu hintersteigen.
Zum Teil habens alle was geschenkt bekommen und vereinbarungen dazu.


Die haben auch oft Sachen einfach so vereinbart mit unterschriebenen Zetteln.....die hoid irgendwo wieder auftauchen
Bei uns tatsächlich alles immer über Notariat. 1953 der ehevertrag, 2000 aufhebung. Dazwischen die anderen Sachen 🤪
Das Jahr vom Tod bis zur Testament Eröffnung nicht vergessen ☝️
Bei uns net ganz 4 Monate. Aber genau an Mamas 70er 🙄
 
Ich versuche die ganzen Verzichtserklärungen zu hintersteigen.
Zum Teil habens alle was geschenkt bekommen und vereinbarungen dazu.



Bei uns tatsächlich alles immer über Notariat. 1953 der ehevertrag, 2000 aufhebung. Dazwischen die anderen Sachen 🤪

Bei uns net ganz 4 Monate. Aber genau an Mamas 70er 🙄
Übe dich in Geduld ☝️
 
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