Privat Diverses Freizeit und Diskussions Fred der NÖLer.......

ich kenn KEINE Gesellschaft, die das schlagen von Frauen für gut befindet. auch bei uns gibt es leider immer noch genug Männer, die das normal finden - gesellschaftlicher Konsens ist es aber definitiv nicht - zwinker zwinker
Österreich
Die körperliche Züchtigung als juristische Strafform wurde 1867 aus dem Strafrecht und dem Militärstrafrecht entfernt. Das elterliche Züchtigungsrecht wurde 1977 abgeschafft: 1974 wurde der § 413 des Strafgesetzes, der bis dahin die elterliche Züchtigung indirekt legitimierte, indem er nur die Misshandlung mit körperlichen Schäden unter Strafe stellte, abgeschafft; 1977 folgte die Abschaffung des § 145 ABGB aF, der das Recht der Eltern festlegte, „… unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen“. Entsprechend unterstanden auch Kinder und Jugendliche in Heimerziehung bis 1977 körperlichen Züchtigungsstrafen.[1][8]

Erst mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 1989 wurde das Gewaltverbot in der häuslichen Erziehung explizit formuliert (§ 146a ABGB – seit 31. Januar 2013[64] abgelöst durch § 137 Absatz 2 ABGB[65]).

Laut § 47 Absatz 3 Schulunterrichtsgesetz 1986 sind an Schulen körperliche Züchtigungen verboten.


Züchtigungsrecht in der Scharia
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Sure 4:34 empfiehlt den Ehemännern (Übersetzung von Rudi Paret):


„Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

In der Scharia, dem islamischen Recht, wird aufgrund dieser Koranstelle ein Züchtigungsrecht des Ehemannes überwiegend befürwortet.[69] Darüber, wie weit dieses Züchtigungsrecht im Einzelfall geht, gibt es geteilte Meinungen. Manche Islamgelehrten verweisen auf ein Hadith, das die Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak beschränken will. Andere machen geltend, dass Züchtigung dem Ideal der harmonischen Ehe widerspreche und der mit „schlagt sie!“ übersetzte Begriff auch andere Bedeutungen haben könne.[70]


Siehe auch: Hadd-Strafe
 
Österreich
Die körperliche Züchtigung als juristische Strafform wurde 1867 aus dem Strafrecht und dem Militärstrafrecht entfernt. Das elterliche Züchtigungsrecht wurde 1977 abgeschafft: 1974 wurde der § 413 des Strafgesetzes, der bis dahin die elterliche Züchtigung indirekt legitimierte, indem er nur die Misshandlung mit körperlichen Schäden unter Strafe stellte, abgeschafft; 1977 folgte die Abschaffung des § 145 ABGB aF, der das Recht der Eltern festlegte, „… unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen“. Entsprechend unterstanden auch Kinder und Jugendliche in Heimerziehung bis 1977 körperlichen Züchtigungsstrafen.[1][8]

Erst mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 1989 wurde das Gewaltverbot in der häuslichen Erziehung explizit formuliert (§ 146a ABGB – seit 31. Januar 2013[64] abgelöst durch § 137 Absatz 2 ABGB[65]).

Laut § 47 Absatz 3 Schulunterrichtsgesetz 1986 sind an Schulen körperliche Züchtigungen verboten.


Züchtigungsrecht in der Scharia
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Sure 4:34 empfiehlt den Ehemännern (Übersetzung von Rudi Paret):




In der Scharia, dem islamischen Recht, wird aufgrund dieser Koranstelle ein Züchtigungsrecht des Ehemannes überwiegend befürwortet.[69] Darüber, wie weit dieses Züchtigungsrecht im Einzelfall geht, gibt es geteilte Meinungen. Manche Islamgelehrten verweisen auf ein Hadith, das die Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak beschränken will. Andere machen geltend, dass Züchtigung dem Ideal der harmonischen Ehe widerspreche und der mit „schlagt sie!“ übersetzte Begriff auch andere Bedeutungen haben könne.[70]


Siehe auch: Hadd-Strafe
wie Du richtig schreibst - in der Scharia (nicht im Koran) - die in den wenigsten Ilsamisch geprägten Staaten gesellschaftlich oder gar politisch gelebt wird. Die Gelehrten in Kairo (maßgebend für die meisten Muslime) lehnen die Scharia ganz klar ab!!!! UND wenn Du Dir die Auslegungen des alten und neuen Testaments anschaust (ich sag nur Opus Dei), kann man sich nur schämen - sollte man Christ sein :mrgreen: ich bin zum Glück Agnostiker und finde alle diese Bücher zwar interessant - aber mehr auch nicht
 
Österreich
Die körperliche Züchtigung als juristische Strafform wurde 1867 aus dem Strafrecht und dem Militärstrafrecht entfernt. Das elterliche Züchtigungsrecht wurde 1977 abgeschafft: 1974 wurde der § 413 des Strafgesetzes, der bis dahin die elterliche Züchtigung indirekt legitimierte, indem er nur die Misshandlung mit körperlichen Schäden unter Strafe stellte, abgeschafft; 1977 folgte die Abschaffung des § 145 ABGB aF, der das Recht der Eltern festlegte, „… unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen“. Entsprechend unterstanden auch Kinder und Jugendliche in Heimerziehung bis 1977 körperlichen Züchtigungsstrafen.[1][8]

Erst mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 1989 wurde das Gewaltverbot in der häuslichen Erziehung explizit formuliert (§ 146a ABGB – seit 31. Januar 2013[64] abgelöst durch § 137 Absatz 2 ABGB[65]).

Laut § 47 Absatz 3 Schulunterrichtsgesetz 1986 sind an Schulen körperliche Züchtigungen verboten.


Züchtigungsrecht in der Scharia
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Sure 4:34 empfiehlt den Ehemännern (Übersetzung von Rudi Paret):




In der Scharia, dem islamischen Recht, wird aufgrund dieser Koranstelle ein Züchtigungsrecht des Ehemannes überwiegend befürwortet.[69] Darüber, wie weit dieses Züchtigungsrecht im Einzelfall geht, gibt es geteilte Meinungen. Manche Islamgelehrten verweisen auf ein Hadith, das die Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak beschränken will. Andere machen geltend, dass Züchtigung dem Ideal der harmonischen Ehe widerspreche und der mit „schlagt sie!“ übersetzte Begriff auch andere Bedeutungen haben könne.[70]


Siehe auch: Hadd-Strafe
und noch etwas: USA - "in God we trust" - so steht das nochmal überall - und dann richtet man Menschen hin? Mord ist nochmal was? ach ja - Sünde
 
i hob erm eh verschleppt - damit er des Spanferkl genüßlich vanoschen hot kennen
oba Du hast mei Herz sehr schnell gwonnan heast :vorsichtig: mit Dir fohr i überoi hi - so wia mit meiner geliebten @Mitglied #493785 und am Kuchenblech :vorsichtig:
i ho da scho Goldstücke gfunden und schätz Euch sehr!!!!!!!!!!!!!!!! zwoa tolle Menschen :love:
 
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