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Österreichich kenn KEINE Gesellschaft, die das schlagen von Frauen für gut befindet. auch bei uns gibt es leider immer noch genug Männer, die das normal finden - gesellschaftlicher Konsens ist es aber definitiv nicht - zwinker zwinker
Die körperliche Züchtigung als juristische Strafform wurde 1867 aus dem Strafrecht und dem Militärstrafrecht entfernt. Das elterliche Züchtigungsrecht wurde 1977 abgeschafft: 1974 wurde der § 413 des Strafgesetzes, der bis dahin die elterliche Züchtigung indirekt legitimierte, indem er nur die Misshandlung mit körperlichen Schäden unter Strafe stellte, abgeschafft; 1977 folgte die Abschaffung des § 145 ABGB aF, der das Recht der Eltern festlegte, „… unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen“. Entsprechend unterstanden auch Kinder und Jugendliche in Heimerziehung bis 1977 körperlichen Züchtigungsstrafen.[1][8]
Erst mit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) 1989 wurde das Gewaltverbot in der häuslichen Erziehung explizit formuliert (§ 146a ABGB – seit 31. Januar 2013[64] abgelöst durch § 137 Absatz 2 ABGB[65]).
Laut § 47 Absatz 3 Schulunterrichtsgesetz 1986 sind an Schulen körperliche Züchtigungen verboten.
Züchtigungsrecht in der Scharia

Sure 4:34 empfiehlt den Ehemännern (Übersetzung von Rudi Paret):
„Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“
In der Scharia, dem islamischen Recht, wird aufgrund dieser Koranstelle ein Züchtigungsrecht des Ehemannes überwiegend befürwortet.[69] Darüber, wie weit dieses Züchtigungsrecht im Einzelfall geht, gibt es geteilte Meinungen. Manche Islamgelehrten verweisen auf ein Hadith, das die Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak beschränken will. Andere machen geltend, dass Züchtigung dem Ideal der harmonischen Ehe widerspreche und der mit „schlagt sie!“ übersetzte Begriff auch andere Bedeutungen haben könne.[70]
Siehe auch: Hadd-Strafe




