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Rechtlich fällt das glaube ich unter Selbstverstümmelung. Was in Österreich soweit ich weiß zur Einweisung und vielleicht sogar zu einer Entmündigung führen kann. Wenn es auffällt natürlich.Aus rechtlicher Sicht spannender Fall.
Wobei ich mir praktisch ernsthaft Sorgen machen würde wer da noch die Rettung ruft, wenn der Blutverlust erstmal zur Ohnmacht führt und niemand da ist um das mitzubekommen.
Schwere Körperverletzung mit allen rechtlichen Folgen wenn es irgendwer anderer für ihn macht.
Über Körpermodifikation aller Art geht sowas weit hinaus auf jeden Fall!