wichtig ist hier - und bei anderen ähnlichen Themen eine gravierende Unterscheidung:
---wenn irgend eine Praktik, und sei sie auch noch so *bizarr* (für Aussenstehende!) beidseitig einverständlich ausgeübt wird - OHNE wirklich grobe gesundheitliche Bedenken - dann ist sie zu tolerieren!

lehrer:SM ist hier ein Graubereich, weil es auch hier zu Verletzungen kommen kann, die den Tatbestand der vorsetzlichen Körperverletzung erfüllen)
---eine Praktik, die jedoch (es wurde bereits mehrfach angesprochen hier) ein extremes Risiko zB. einer
HIV-Infektion (von anderen Krankheiten mal ganz abgesehen

) mit sich bringt, stellt natürlich die Frage nach der persönlichen Verantwortung/Verantwortlichkeit in den Raum:
WENN es jemandem scheinbar scheissegal ist, sich selbst derart zu gefährden...naja...das ist zwar ethisch und überhaupt: "menschlich"äußerst bedenklich - und wirft grundsätzliche Fragen zur psychischen Verfassung dieses Menschen auf....
aber wenn die hier beschriebene Praktik "nur" für den eigenen äußerst...naja..seltsamen Lustgewinn betrieben wird...

..."jein": die Allgemeinheit "zahlt" die Kosten einer möglichen Erkrankung - aber letztlich ist der Betroffene das arme Schwein...schwierig darüber sachlich zu urteilen, denke ich...
--ABER: wenn durch ungeschützten GV (welcher Art auch immer) ANDERE durch einen solchen fahrlässigen Umgang mit Gesundheitsrisiken gefährdet werden...DANN tritt die vollste Verantwortung dieses Menschen in Kraft (wie bei jeder anderen Art der fahrlässigen Gefährdung anderer) - mit allen (va. auch strafrechtlichen) Konsequenzen...