Ich finde eine vollständige Auflistung aller möglichen Komplikationen und Folgen in einer Erstinfo für nicht zielführend.
Was sie zur Verfügung gestellt hat, ist aber keine Erstinfo, sondern eine Beschreibung wie die Abtreibung bei ihr in der Praxis durchgeführt wird. Es ist Werbung, sogar gerichtlich entschieden.
Bitte um Hilfe, wo ist genau ist nochmals die Lüge? Wo ist die Falschaussage? Bitte um Angabe
Die direkte Lüge (siehe Punkt 5 in
Deutschland: Eine Ärztin wird angeklagt ... ) ist der Satz "Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile für Sie entstehen.".
Etwas zu gewährleisten bedeutet eine Garantie dafür zu geben, dass durch den Eingriff allerdings keine Nachteile entstehen kann nicht garantiert werden. Demnach ist die Behauptung es zu können eine Lüge.
Wer hat irgendetwas von "alle Beratungsstellen werden von religiöser Instanz geleitet" geschrieben???
Der Artikel wiederholt es.
Eine Übersicht der Beratungsstellen: Pro Familia,
Diakonisches Werk,
Deutsches Rotes Kreuz. Einige davon sind kirchlich geprägt.
Beratung? "Alles andere als unvoreingenommen"
Lembke: Ja, das sind zertifizierte Beratungsstellen, die von Pro Familia, aber auch in kirchlicher Trägerschaft betrieben werden können.
Einfach zu sagen "geht zum Gesundheitsamt" klingt wohl ein bisschen zu pragmatisch und normal.
Ich empfinde die konkrete Homepage so nicht als Werbung.
Die Broschüre, die sie vertreibt ist es definitiv. Wäre es eine generelle Beschreibung einer Abtreibung und die Beschreibung des Ablaufs wäre das ganze kein Thema und hätte vor Gericht auch keine Basis. Da sie es allerdings auf sie selbst, ihr Personal und ihre eigene Praxis bezieht inkl. Anschrift, ist es ein Werbeblatt.
Der Artikel ist durchaus stichhaltig und journalistisch ok.
Die Kurzbeschreibung des Artikels entspricht schon net der Realität.
Eine Ärztin informiert auf ihrer Website über Abtreibungen und wird angeklagt, weil das nach § 219a Werbung ist.
Korrekte Darstellung der Realität wäre: "Eine Ärztin wirbt auf ihrer Website für Abtreibungen in ihrer Klinik und wird angeklagt."
§ 219a definiert nicht was Werbung ist. § 219a legt fest, dass Werbung für Abtreibungen unter Strafe zu stellen ist. Daher ist "weil das nach § 219a Werbung ist" eine vollkommen falsche Aussage.
Und genau das ist eine juritische Spitzfindigkeit, die ich nicht unbedingt mehr zeitgerecht und praktikabel halte.
Inwiefern ist es nicht zeitgerecht oder praktikabel wenn verboten wird, dass öffentlich für Abtreibungen geworben werden kann?
Solange es Ärzte(mit eigenem Gehalt), Schwangere und Abtreibungen gibt, ist das Gesetz zeitgerecht.
Sie schreibt ja nicht "Macht bei mir einen Schwangerschaftsabburch. Heute im Sonderangebot!"
Eine Aussage, die mit Entfernung des Gesetzes übrigens zulässig wäre. Sie wirbt auf subtilere Art.
Glaubst du, dass irgend eine Frau auf Grund der Homepage (und der PDF-Broschüre) eine Abtreibung durchführen lässt, über deren Folgen sie nicht ausreichend informiert wurde (immerhin war sie vor dem Eingriff auch in einer der vorgeschriebenen unabhängigen Beratungsstellen)?
Was ich glaube ist irrelevant.
Muss das bei ihr passiert sein, damit das Gesetz sinnvoll ist? Nein.
Gesetze im Strafgesetzbuch, haben eine präventive Funktion.
Kannst du ausschliessen dass eine Frau einen Entschluss zum Schwangerschaftsabbruch aufgrunde dieser Informationen gefasst hat und sich auch durch Informationen, die ihr vorher nicht zur Verfügung standen umentscheidet? Nein.
Gibst du Ärzten die Möglichkeit Schwangere Frauen, die sich im Entscheidungsprozess befinden zu manipulieren wenn das Gesetz nicht existiert? Ja.
Von daher verstehe ich nicht ganz warum der "Kern der Sache" die Diskussion sein soll ob sich eine Ärztin an das Gesetz zu halten hat oder nicht.