Laufhäuser Der Bordelltester !!!

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Liebe EF - Gemeinde!

Hier möchte ich mit einem Bordelltestbericht starten:


Nightclub Traun, Schlossstraße 50

Homepage: Keine

Sanitäranlagen: kein Kunden – WC sowie Duschen ersichtlich.

Zimmerausstattung: Nicht genügend / nur Waschbecken

Damen: Genügend

Service: Alles ist möglich. Achtung gefährlich und mangelhafte Hygiene

Fazit: Keine Empfehlung, Nightclub Traun gehört geschlossen.



Laufhof Linz / Laufhaus Linz

Homepage: Laufhof Linz und Laufhaus Linz

Sanitäranlagen: kein Kunden – WC aber Duschen im Zimmer

Zimmerausstattung: Befriedigend

Damen: Gut bis sehr gut

Service: Nicht genügend da kein NF möglich ist.

Mehrfacher Gesetzesverstoß: Videoaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich sind verboten; Kontakt- und Sprechverbot der Kundschaften im Objekt; Falsche Auslegung des Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.

Fazit: Keine Empfehlung, nur hübsche Damen alleine sind nicht ausreichend für ein Laufhaus.


Laufhaus 6 Linz

Homepage: Laufhaus 6 Linz Urfahr Haselgraben Sex Oberösterreich SM Kammer

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Duschen am Zimmer

Zimmerausstattung: Genügend

Damen: Befriedigend

Service: Gut bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Laufhaus Strachgasse Linz

Homepage: Home

Sanitäranlagen: kein Kunden – WC aber Duschen im Zimmer

Zimmerausstattung: Befriedigend

Damen: Gut bis sehr gut

Service: Gut bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Partyhouse Linz

Homepage: Alle Girls im Partyhouse | Laufhaus - Bordell - Linz

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Gemeinschaftsdusche

Zimmerausstattung: Genügend

Damen: Genügend bis befriedigend

Service: Befriedigend bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Studio 7 Linz

Homepage: Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Gemeinschaftsdusche

Zimmerausstattung: Genügend

Damen: Genügend bis befriedigend

Service: Befriedigend bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Villa Puchenau

Homepage: index

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Gemeinschaftsdusche

Zimmerausstattung: Befriedigend

Damen: Befriedigend bis gut

Service: Befriedigend bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Private – only Traun

Homepage: PRIVATE ONLY House of Erotic | In unserem Haus zählen Diskretion, Seriosität und Zuverlässigkeit zu den Grundsätzen der geschäftlichen Tätigkeit.

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Duschen im Zimmer

Zimmerausstattung: Sehr gut

Damen: Gut bis sehr gut

Service: Gut bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Laufhaus Kleeblatt Sattledt

Homepage: Laufhaus Kleeblatt in Sattledt - Das LAUFHAUS direkt am Voralpenkreuz A1 A9 - aus Linz, Salzburg, Graz oder Passau - alle Wege führen zu uns.

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Duschen am Zimmer

Zimmerausstattung: Befriedigend

Damen: Gut bis sehr gut

Service: Gut bis sehr gut

Fazit: Empfehlung


Club Lustengel Inzersdorf

Homepage: Lustengel |

Sanitäranlagen: Kunden – WC und Duschen am Zimmer

Zimmerausstattung: Gut bis sehr gut

Damen: Befriedigend bis gut

Service: Befriedigend bis sehr gut

Fazit: Empfehlung



Mit besten Grüßen
Peter
 
Ich finde es sehr gut das du so einen Bericht verfasst hast.
Wenn ich darf möchte ich gerne ein paar ergänzungen hinzufügen bzw. Vorschläge unterbreiten.
1.
zu Nightclub Traun kann ich nichts sagen.
2.
zu Laufhof/haus:
Zimmer: 2-3 da unterschiedliche Grösse und Ausstattung.
Service: Natürlich Geschmacksache aber ich war immer sehr zufrieden. Es an dem Umstand zu bewerten das kein NF angeboten wird wäre ja so als würde ich wenn ich auf Anal stehe und das eine SW nicht anbietet das Service als Nicht enügend
zu bewerten obwohl das restliche Angebot sehr gut war. (1+5÷2=3).
zu Mehrfache Gesetzesverstösse:
Sorry aber das Kameras in Gängen oder im Stiegenhaus und Parkplatz sind, und das ist wohl kein höchstpersönlicher Lebensbereich oder lebst du dort ;-)) und hab ich noch in keinen Haus anders erlebt oder hast du welche im zimmer entdeckt dann müsste ich dir rechtgeben.
zu Auslegung eines Gesetzes kann ich nichts sagen ich bin kein RA oder Richter!
zu Bemerkungen welche ich nicht Stellungnehme gebe ich dir 100%ig recht.
Fazit:
von mir daher durchaus Empfehlungswert wenn der Kunde nicht unbedingt auf NF Wert legt!

zu LH 6 keine Erfahrungswerte!

zu LH Strachgasse
Zimmer: sehr sehr unterschiedlich da im Erdgeschoss auf den Zimmer Duschen sind znd in den Obergeschossen die Duschen von bis zu 3 SW gleichzeitig verwendet werden sollen was natürlich nicht genügend ist. Daher (2+5÷2=3,5)

zu Partyhouse, Lusthaus Inzersdorf, Villa Puchenau und Studio 7 keine Erfahrungswerte!

zu Privat Only
Stimme ich dir 100%ig in allen belangen überein möchte nur ergänzen das dort die geilsten Duschen auf den Zimmern sind welche ich besucht habe!!

zu LH Kleeblatt
100%ig überein

zu LH A9., A1, LH Ottensheim, LH Valentin, LH Wels, LH Flaming, LH Schärding usw. wird ja noch was von dir kommen, ich möchte dir als Threadstarter da nicht vorgreifen.
 
was du mit "Nightclub Traun" unter besagter adresse meinst, verstehe ich nicht ganz.
der "Nightclub" hat nämlich seit vielen jahren die pforten geschlossen. seither werkeln
dort immer wieder verschieden damen aus osteuropa (mit ausnahme der jungen
österreicherin namens vanessa, die den job seit fast einem jahr nicht mehr ausübt),
die meiner meinung nach höchstwahrscheinlich nicht legal dort ihre dienste anbieten.
mit einem club hat das definitiv nix zu tun.
 
Lieber madsex666!
Lieber myster-popper!
Liebe EF - Gemeinde!

Ich lasse hier in diesem Thema JEDEM freien Lauf Meinungen zu äußern und andere Laufhäuser, Clubs und Bordell zu bewerten. Meinungsäußerung und -vielfalt ist sehr viel Wert. Darum eignet sich dieses Forum hervorragend.

Was die Schlossstraße 50 in Traun betrifft bin ich der Meinung dass diese Adresse sehr gefährlich ist. Die Damen dort inserieren in Zeitungen wie der "Kronenzeitung" und ich weis nicht ob diese Damen einen Deckel besitzen. Meiner Meinung sollte sich ehestmöglich die Sitte bzw. das Stadtamt Traun darum kümmern.

Zum Laufhof/haus Linz:

Ich habe das Service dort mit "Nicht genügend" bewertet weil keine einzige Dame bei dieser Vielzahl dort NF anbietet. Dieser Umstand ist doch sehr eigenartig ???

Zu den Gesetzesverstöße ist ganz klar anzumerken dass alles was mit Sex zu tun hat, den höchstpersönlichen Lebensbereich eines Kunden betrifft. Das heißt, das Betreten eines entsprechenden Objektes ist bereits der höchstpersönliche Lebensbereich eines Kunden. Hier hat NIEMAND ein Recht den Kunden zu filmen, zu überwachen oder zu fotografieren.

Natürlich bin ich dankbar für weitere Meldungen.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Lieber peter010
ich kann mir nicht vorstellen das es so auszulegen ist, die Aufnahmen werden ja niemand zugänglich gemacht oder veröffentlicht.
Aber wie gesagt Ich bin kein RA oder Richter.
Ich finde es übrigens sogar gut das es überall so was gibt solange es nicht archiviert wird und nur zu Beweiszwecken hergenommen wird.
Was ich auch nicht verstehe ist warum nachdem es ja in den anderen LHs auch Kameras gibt du aber nur gegen Laufhof/Haus schießt?

zu NF bewerben ist ja verboten, ob es dann wirklich dort nicht praktiziert wird?
 
Lieber peter010
ich kann mir nicht vorstellen das es so auszulegen ist, die Aufnahmen werden ja niemand zugänglich gemacht oder veröffentlicht.
Aber wie gesagt Ich bin kein RA oder Richter.
Ich finde es übrigens sogar gut das es überall so was gibt solange es nicht archiviert wird und nur zu Beweiszwecken hergenommen wird.
Was ich auch nicht verstehe ist warum nachdem es ja in den anderen LHs auch Kameras gibt du aber nur gegen Laufhof/Haus schießt?

zu NF bewerben ist ja verboten, ob es dann wirklich dort nicht praktiziert wird?


Lieber madsex666!
Lieber EF - Gemeinde!


Ja, tatsächlich gibt es viele Objekte (Laufhäuser, Clubs, Bordelle) welche durch Kameras gesichert sind. Manche Objekte sind ja besser gesichert als Bankobjekte aber die Kameras bei den LH´s, Clubs und Bordelle sind alle verboten.

Bei einem Vorfall etwa bei einem Vergehen dürfen diese Aufnahmen nicht zu Beweiszwecke heran genommen werden. Solche Beweise sind unzulässig. Man könnte sogar Strafanzeige gegen solch eine Videoüberwachung stellen.

Was das nicht Vorhandensein des NF in den besagten Laufhaus/hof betrifft habe ich die Vermutung dass es Vereinbarungen zwischen Betreiber und Damen gibt welche aber nach StGB strengstens verboten ist. Das Recht der Servicebestimmung liegt einzig und allein bei den Damen.

Auch was das Verbot des nicht Bewerben von NF im Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. steht ist zweifelhaft bzw. unzulässig da es dem StGB widerspricht. In der Ranghierarchie steht das StGB über dem Oö. SDLG 2012 i.d.g.F.

Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht oder recht haben sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Ich bin für Gerechtigkeit.
Frei nach dem Motto: Leben und leben lassen.
Du bist Dir aber darüber schon im Klaren, das der Hauseigentümer das Recht hat Kameras auf seinem Privatgelände und im Haus zu installieren !!!!! Solange er nur sein Privates Gelände Filmt und es nicht auf Öffentlichen Bereich ausdehnt ist daran nichts Verboten. Du hast aber auch das Recht sein Gelände nicht zu betreten !!!! Soviel sei GESAGT.
 
Du bist Dir aber darüber schon im Klaren, das der Hauseigentümer das Recht hat Kameras auf seinem Privatgelände und im Haus zu installieren !!!!! Solange er nur sein Privates Gelände Filmt und es nicht auf Öffentlichen Bereich ausdehnt ist daran nichts Verboten. Du hast aber auch das Recht sein Gelände nicht zu betreten !!!! Soviel sei GESAGT.


Lieber lover2016!

Da gebe ich Dir vollkommen Recht das der Hauseigentümer das Recht hat die Kameras auf seinem Privatgelände und im Haus zu installieren. Er hat aber nicht das Recht die Kunden dort zu filmen, zu überwachen oder zu fotografieren.
Jeder der einen Kunden dort filmt, überwacht bzw. fotografiert benötigt vorher seine schriftliche Einverständniserklärung.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber lover2016!

Da gebe ich Dir vollkommen Recht das der Hauseigentümer das Recht hat die Kameras auf seinem Privatgelände und im Haus zu installieren. Er hat aber nicht das Recht die Kunden dort zu filmen, zu überwachen oder zu fotografieren.
Jeder der einen Kunden dort filmt, überwacht bzw. fotografiert benötigt vorher seine schriftliche Einverständniserklärung.

Liebe Grüße
Peter
Da bist Du vollkommen im Irrtum. Der Hauseigentümer hat das sogenannte Hausrecht !!!!! In jedem Geschäft wirst Gefilmt. Regst Du Dich bei Billa , Spar und CO. auch auf wenn Du einkaufen gehst und Vaseline oder Kondome kaufst , was ja auch mit Sex und dem Höchstpersönlichen Lebensbereich was zu tun hat. Der Hauseigentümer hat das Recht im Haus und auf seinem Privatgelände zu Filmen soviel er will. Du musst sein Gelände ja nicht betreten, wenn Du ein Problem damit hast. Steht jedem frei.
 
Da bist Du vollkommen im Irrtum. Der Hauseigentümer hat das sogenannte Hausrecht !!!!! In jedem Geschäft wirst Gefilmt. Regst Du Dich bei Billa , Spar und CO. auch auf wenn Du einkaufen gehst und Vaseline oder Kondome kaufst , was ja auch mit Sex und dem Höchstpersönlichen Lebensbereich was zu tun hat. Der Hauseigentümer hat das Recht im Haus und auf seinem Privatgelände zu Filmen soviel er will. Du musst sein Gelände ja nicht betreten, wenn Du ein Problem damit hast. Steht jedem frei.


Lieber lover2016!

Du irrst vollkommen. Das Recht auf Dein Foto bzw. Film hast nur Du selber. Dies gilt im öffentlichen Bereich wie im privaten Bereich. Jeder der Dich fotografiert bzw. filmt benötigt vorher Dein Einverständnis. Pauschale Einverständnisse sind ungültig. Auch Google hat dies zu spüren bekommen und musste Personen unkenntlich machen.


Liebe Grüße
Peter
 
Lieber lover2016!

Du irrst vollkommen. Das Recht auf Dein Foto bzw. Film hast nur Du selber. Auch Google hat dies zu spüren bekommen und musste Personen unkenntlich machen.
Google musste Personen die im Öffentlichen Bereich gefilmt oder Fotografieren wurden unkenntlich machen. Gibt's Du bei jedem Einkauf, Tankstellenbesuch, Bahnfahrt, Bankbesuch und und und dein Einverständnis ab ???? Denk mal darüber genau nach !!! Google mal .
" Filmen auf Privatgelände " und lern dazu.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Google musste Personen die im Öffentlichen Bereich gefilmt oder Fotografieren wurden unkenntlich machen. Gibt's Du bei jedem Einkauf, Tankstellenbesuch, Bahnfahrt, Bankbesuch und und und dein Einverständnis ab ???? Denk mal darüber genau nach !!!


Lieber lover2016!

Das stimmt nicht ganz; Google musste auch Personen auf privaten Grundstücke unkenntlich machen.
Denk mal darüber nach warum Kameras beim Einkauf, Tankstellen, Bahnhöfen, Unterführungen, Banken usw. angebracht sind? Diese dienen der Sicherheit und befinden sich im allgemeinen Lebensbereich und nicht im höchstpersönlichen Lebensbereich. Die Überwachung des eigenen Personales ist ja auch unzulässig.
Bitte informiere Dich im DSG 2000 i.d.g.F.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber lover2016!
Google musste auch Personen auf privaten Grundstücke unkenntlich machen.

Das ist ja wohl Klar. Dachte das brauch ich nicht extra erwähnen , weil dies ja sowieso jeder weil , das Du kein Fremdes Grundstück Filmen darfst. Überwachung im Privatem Bereich darf gemacht werden, solang kein Öffentlicher Bereich oder anderes Privatgelände Gefilmt wird. Dafür muss ich mir weder eine Genehmigung einholen und auch keine Einverständniskeitserklärung von Personen die das Gelände betreten. Es muss entweder durch ein Absperrband abgesichert sein, oder auf Videoüberwachung hingewiesen werden. Zweiteres ist in jedem Laufhaus der Fall.
 
Das ist ja wohl Klar. Dachte das brauch ich nicht extra erwähnen , weil dies ja sowieso jeder weil , das Du kein Fremdes Grundstück Filmen darfst. Überwachung im Privatem Bereich darf gemacht werden, solang kein Öffentlicher Bereich oder anderes Privatgelände Gefilmt wird. Dafür muss ich mir weder eine Genehmigung einholen und auch keine Einverständniskeitserklärung von Personen die das Gelände betreten. Es muss entweder durch ein Absperrband abgesichert sein, oder auf Videoüberwachung hingewiesen werden. Zweiteres ist in jedem Laufhaus der Fall.

Lieber lover2016!

Ehrlich gesagt Du bist mir ja sehr sympathisch aber warum informierst Du Dich nicht über die Gesetzeslage?
Lies doch bitte vorher das DSG 2000 i.d.g.F.:RIS - Datenschutzgesetz 2000 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 18.11.2017

und hier im Speziellen den 9a. Abschnitt Videoüberwachung § 50a. (5) ... und hier verstoßen sämtliche Videoüberwachungen von Bordelle.


Liebe Grüße
Peter
 
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