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Ist ohnehin genau so. Es gibt ein Betretungsverbot (und die Pflicht, am Betreten zu hindern) und das auch nur zur Inanspruchnahme der Dienstleistung, und kein Aufsperrverbot.Als nächstes wird er Erlass kommen, dass die Nachtlokale wieder öffnen dürfen, aber kein Gast hinein darf!!