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Ja ; so sollte man das auch sehen !
Ja : in Brasilien gibt es und man kann auch selbst .....
und wer es nicht mag , macht eben was anderes , was evtl. andere nicht mögen ... und das ist auch sehr gut so , sofern keiner den andern dazu bringen möchte etwas zu machen was ER für das richtige hält , weil das was die anderen machen immer falsch ist . Was wär das langweilig auf der Welt .
Tierschutzgesetz (§ 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG): Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 ist es verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für solche Zwecke Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern das Tier dadurch zu artwidrigem Verhalten gezwungen wird.
Sanktionen: Verstöße können gemäß dem Tierschutzgesetz (TierSchG) mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Strafgesetzbuch (§ 184a StGB): Die Verbreitung, Herstellung oder der Erwerb von Tierpornografie ist hingegen eine echte Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden § 184a StGB.
Verfassungskonformität: Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 bestätigt, dass das Verbot rechtmäßig ist, da der Schutz der Tiere vor sexuellen Übergriffen ein legitimes Ziel des Gesetzgebers darstellt.