M
Gast
(Gelöschter Account)
Es ist die totale Themenverfehlung. die Polizei kann gar nichts entscheiden, der Beamte vor Ort, nimmt die Sachlage auf, außer es ist offensichtlich dass ein Strafbstand vorliegt, dann kann die Polizei auch Anzeige erstatten. Im Fall Rammstein wurde ja keine Polizei gerufen also auch keine Anzeige die unmittelbar von einem Beamten bewerkstelligt hätte werden können. Im Falle der Wegweisung die der User Tom anspricht steht es der Partei frei eine Anzeige zu erstatten was zB eine Wegweisung betrifft, gleichzeitig kann der Beamte von sich aus diese vornehmen wenn es eine offizielle Vereinbarung dbzgl-. gibt. Der Beamte kann de Facto gar nichts entscheiden, er ist Instrument in einer sehr undurchsichtigen GesetzgebungSind ja in Wirklichkeit Dinge über die man nicht diskutieren kann (sollte).
Ein Einzelfall kann nur individuell beurteilt werden.
Ist müßig.
