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wenn gutmenschen es als gut empfinden, dass das rechte lager einen empfindlichen dämpfer bekommen hat,
ja dann - also dann bin ich gerne ein gutmensch!
was auch immer das mit der sichtlich erheblich kriminellen energie des genannten hr hessenthaler zu tun hat ...
Nichts, aber es ist ja eine bekannte Taktik der Gutmenschen-Schreier, den Diskurs von der Kernthematik abzulenken um von ihren peinlichen Verfehlungen und ihre Schuld abzulenken. Der Witz ist, dass sich eben jene Bauernopfer, die sie eigentlich ausnutzen und ausbeuten sich schützend vor sie stellen, da sie eben leicht empfänglich für Propaganda sind und wenig/gar nichts hinterfragen oder reflektieren. Leider ein sehr weit verbreitetes Phänomen unserer Zeit.....
wobei der Satz "Insgesamt wurden in diesen zwölf Lokalen 34 technische sowie hygienische Mängel festgestellt." insofern interessant ist, als es vor kurzem ja hieß, daß die RBs auf technische und hygienische Mängel nicht mehr eingehen, weil die Gesetzeslage dazu ihrer Meinung nach überschiessend sei.
Also was jetzt?
Waren diese Aussagen nur eine gezielte Finte?
wobei der Satz "Insgesamt wurden in diesen zwölf Lokalen 34 technische sowie hygienische Mängel festgestellt." insofern interessant ist, als es vor kurzem ja hieß, daß die RBs auf technische und hygienische Mängel nicht mehr eingehen, weil die Gesetzeslage dazu ihrer Meinung nach überschiessend sei.
Also was jetzt?
Waren diese Aussagen nur eine gezielte Finte?
Zu einer Schwerpunktaktion rückte in dieser Woche die Wiener Polizei ins Rotlicht aus. Finanziell lohnte sich der Ausflug nicht.
www.krone.at
Das ist jetzt der Artikel der Krone dazu. Also es wird kontrolliert und fünf Läden wurden geschlossen, aber Strafen werden keine ausgestellt. Wieso sollte dann ein Betreiber die Mängel beheben, wenn er sowieso keine Strafe bekommt? Ich verstehe auch nicht wie das Gesetz geändert werden soll? Das Land Wien erpressen zu wollen, indem man keine Strafen ausstellt, ist auch sehr merkwürdiges Verhalten der Polizei.
Zu einer Schwerpunktaktion rückte in dieser Woche die Wiener Polizei ins Rotlicht aus. Finanziell lohnte sich der Ausflug nicht.
www.krone.at
Das ist jetzt der Artikel der Krone dazu. Also es wird kontrolliert und fünf Läden wurden geschlossen, aber Strafen werden keine ausgestellt. Wieso sollte dann ein Betreiber die Mängel beheben, wenn er sowieso keine Strafe bekommt? Ich verstehe auch nicht wie das Gesetz geändert werden soll? Das Land Wien erpressen zu wollen, indem man keine Strafen ausstellt, ist auch sehr merkwürdiges Verhalten der Polizei.
Dass die Polizei nur dann Strafen verhängen kann wenn es eine rechtliche Grundlage dazu gibt ist dir aber schon klar, oder? Das hat nichts mit "Erpressung" zu tun sondern mit Rechtskonformität.
da hast natürlich nicht ganz unrecht. Andererseits: das WPG treibt halt schon sehr seltsame Blüten. Einige der Vorschriften sind weit überschiessend.
Nicht umsonst gab's damals, als das WPG beschlossen wurde, vielfach die Vermutung, daß damit Bordelle eher verhindert werden sollten.
naja, viele Jahre hindurch haben die RBs die rechtliche Grundlage ja als gegeben gesehen und auch entsprechend Strafen verhängt. Bis ihnen offenbar immer klarer wurde, daß die zu verhängenden Strafen in keinem Verhältnis zu den geahndeten Vergehen stehen.
Wie gesagt: das WPG hat schon einige sehr fragwürdige Bestimmungen.
naja, viele Jahre hindurch haben die RBs die rechtliche Grundlage ja als gegeben gesehen und auch entsprechend Strafen verhängt. Bis ihnen offenbar immer klarer wurde, daß die zu verhängenden Strafen in keinem Verhältnis zu den geahndeten Vergehen stehen.
Wie gesagt: das WPG hat schon einige sehr fragwürdige Bestimmungen.
Ja, viele Jahre wurde das so gemacht weil die RBs die Rechtsansicht, dass das so rechtskonform ist, vertreten haben, jetzt gibt es gerichtliche Entscheidungen, die dies anders sehen und jetzt agieren die RBs gemäß der neuen Rechtsauffassung, alles andere wäre Willkür.
Ganz vorsichtig, weil ich mir's nicht im Detail angeschaut habe:
Jetzt sind die Studios einmal geschlossen. Der Verdienstentgang kann doch schon einmal Bestrafung sein.
Was ich nicht weiß, ist, ob die Entscheidung des Gerichts auch Strafen für das Aufsperren eines behördlich geschlossenen Prost-Lokals einschließt (oder ob vielleicht wegen der komplizierten Strafbestimmungen des Par 17 WPG genau dieses Strafbestimmung aufgehoben bzw fpr unanwendbar erklärt wurde).
wenn gutmenschen es als gut empfinden, dass das rechte lager einen empfindlichen dämpfer bekommen hat,
ja dann - also dann bin ich gerne ein gutmensch!
was auch immer das mit der sichtlich erheblich kriminellen energie des genannten hr hessenthaler zu tun hat ...
Zu einer Schwerpunktaktion rückte in dieser Woche die Wiener Polizei ins Rotlicht aus. Finanziell lohnte sich der Ausflug nicht.
www.krone.at
Das ist jetzt der Artikel der Krone dazu. Also es wird kontrolliert und fünf Läden wurden geschlossen, aber Strafen werden keine ausgestellt. Wieso sollte dann ein Betreiber die Mängel beheben, wenn er sowieso keine Strafe bekommt? Ich verstehe auch nicht wie das Gesetz geändert werden soll? Das Land Wien erpressen zu wollen, indem man keine Strafen ausstellt, ist auch sehr merkwürdiges Verhalten der Polizei.
Wäre es da nicht genau hier angebracht gewesen, einen doppelten Disclaimer anzubringen?
Früher hast du für jeden Schass (sorry) einen solchen gesetzt, lieber Herr Jurist.
Willkür wären m.E. auch jene Bestimmungen im WPG, wonach eine Betreiberin mit knapp 1000 Euro bestraft wird, weil sie an einem frühen Vormittag eines heissen Sommertages zwecks Durchlüftung für kurze Zeit die Notausgangstüre geöffnet hatte.
Oder wenn eine ungefähr gleich hohe Strafe verhängt wird, weil die Oberfläche des Tisches im Aufenthaltsraum um einige cm2 kleiner ausfällt als im WPG vorgegeben (erinnert mich fatal an den im EU-Recht vorgegebenen Krümmungsradius von Gurken).
Oder wenn ein Studio für mehrere Tage behördlich geschlossen wird, weil aufgrund eines Fehlers des Lieferanten die falsche Feuerlöscher-Type da ist.
Willkür wären m.E. auch jene Bestimmungen im WPG, wonach eine Betreiberin mit knapp 1000 Euro bestraft wird, weil sie an einem frühen Vormittag eines heissen Sommertages zwecks Durchlüftung für kurze Zeit die Notausgangstüre geöffnet hatte.
Oder wenn eine ungefähr gleich hohe Strafe verhängt wird, weil die Oberfläche des Tisches im Aufenthaltsraum um einige cm2 kleiner ausfällt als im WPG vorgegeben (erinnert mich fatal an den im EU-Recht vorgegebenen Krümmungsradius von Gurken).
Oder wenn ein Studio für mehrere Tage behördlich geschlossen wird, weil aufgrund eines Fehlers des Lieferanten die falsche Feuerlöscher-Type da ist.
Keiner der angeführten Sachverhalte ist im rechtlichen Sinn Willkür. (und die Geschichte mit dem Krümmungsradius der Gurken ist 1. ausgelutscht, 2. Geschichte und 3. wurde diese Regelung damals auf Wunsch des Handels eingeführt)
Zum Beispiel mit dem Feuerlöscher: Der Betreiber ist verantwortlich für die Einhaltung von Vorschriften, dazu muss er auch kontrollieren ob der Lieferant die bestellte Ware geliefert hat.
Ich verabschiede mich aber auch gleich wieder aus der Diskussion, ich habe keine Lust im Hinblick auf den Unterschied zwischen dem was gefühlt richtig und dem, was rechtlich korrekt ist, Aufklärungsarbeit zu leisten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadtregierung das WPG in absehbarer Zeit anrührt.
Gibt es jetzt sicher dringendere und wichtigere Dinge als die Puffs und mit Prostitution lassen sich sicher keine Wählerstimmen holen.
Das jetztige WPG wurde 2011 nur geschaffen, damit sie die Mädls von der Linzer und Felberstraße wegbekommen. Damit es nicht nach purer Anlassgesetzgebung aussieht, haben sie halt auch die Puffs inkludiert.
Die Mädchen sind jetzt weitgehenst von der Straße weg und somit aus den Augen aus dem Sinn. Was in den diversen Etablissements abgeht, interessiert die gemeine Bevölkerung nicht. Daraus kann man kein politisches Kapital schlagen.
Ich verabschiede mich aber auch gleich wieder aus der Diskussion, ich habe keine Lust im Hinblick auf den Unterschied zwischen dem was gefühlt richtig und dem, was rechtlich korrekt ist, Aufklärungsarbeit zu leisten.
Willkür wären m.E. auch jene Bestimmungen im WPG, wonach eine Betreiberin mit knapp 1000 Euro bestraft wird, weil sie an einem frühen Vormittag eines heissen Sommertages zwecks Durchlüftung für kurze Zeit die Notausgangstüre geöffnet hatte.
Oder wenn eine ungefähr gleich hohe Strafe verhängt wird, weil die Oberfläche des Tisches im Aufenthaltsraum um einige cm2 kleiner ausfällt als im WPG vorgegeben
das alles hat mit dem wpg nur subsidiär zu tun und steht überhaupt nicht im entsprechenden gesetz!
im genau zu sein:
das wpg ist in ordnung - die darauf abzielenden verordnungen sind wohl teilweise überschießend …
und das wiederum ist jetzt auch kein besonderes problem der prostitutionsbranche sondern betrifft viele andere branchen noch viel mehr wie zb gastgewerbe! in diesem sinn ist dann auch gar nicht die verordnung das problem, sondern die höhe der daraufhin verhängten verwaltungsstrafe! das liesse sich alles ohne grosses aufsehen reparieren und erfordert keine gestzesänderungen!