Das Element Frau - eine chemische Analyse

Tja, so schnell kann das ins Auge gehen wenn augenzwinkernde Ironie nicht verstanden wird.
 
Symbol: FR
Atomgewicht: Schwankungen zwischen 18 und 95 sind bekannt
Entdecker: Adam
Vorkommen: hauptsächlich in Stadtgebieten, in Landkreisen auch mit saisonal bedingter Fluktuation
Physikalische Eigenschaften: Oberfläche meist mit Farbe beschichtet, kocht wegen nichts, friert meist ohne Grund
Chemische Eigenschaften: grosse Affinität zu Gold, Silber, Platin und Edelsteinen; eher träge Reaktion, die unter Alkoholeinfluss jedoch zunimmt
Verwendung: schmückt, speziell bei Verwendung in Cabrios; unter bestimmten Umständen warm und anschmiegsam
Warnung: es ist illegal, mehr als eine auf einmal zu verwenden, außer Sie sind Moslem

Wie steht Ihr dazu?

:)


Wolltest Du witzig sein?

(Ich frage für einen Freund)
 
;) Und nein, fremdgehen ist schon lange kein Scheidungsgrund mehr ......., das wurde schon längst abgeschafft.

Aus mir unerfindlichen Gründen verbreitet dieser "Experte für eh Alles" seit Jahren diesen hirnverbrannten Unfug. Es wäre mir ja grundsätzlich Blunzn, aber in einem Forum wie diesem scheint mir Aufklärung als Akt der Menschlichkeit, kann doch nur so pekuniäres Unheil von dem ein oder anderen abgewandt werden.

Meine lieben Freunde der Blasmusik vertraut mir oder schlagt selber nach:


§ 49 Ehegesetz, Scheidung aus Verschulden

Ein Ehegatte kann Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Eine schwere Eheverfehlung liegt insbesondere vor, wenn ein Ehegatte die Ehe gebrochen oder dem anderen körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid zugefügt hat. Wer selbst eine Verfehlung begangen hat, kann die Scheidung nicht begehren, wenn nach der Art seiner Verfehlung, insbesondere wegen des Zusammenhangs der Verfehlung des anderen Ehegatten mit seinem eigenen Verschulden sein Scheidungsbegehren bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt ist.

Ein Schuldspruch im Scheidungsverfahren hat zur Folge, dass der Schuldige dem Unschuldigen zum Unterhalt verpflichtet sein kann. Also: OBACHT! Und unter uns: DIe größte Missachtung des Partners wäre doch sich beim Ehebruch auch noch erwischen zu lassen.

PS: Für alle interessierten: Das Eherechtsänderungsgesetz 1999 hat den Ehebruch als Scheidungsgrund nicht beseitigt, sondern ihn lediglich von einem „absoluten“ Scheidungsgrund zu einem „normalen“ Scheidungsgrund degradiert. Früher musste der Richter nur prüfen ob fremd geschnackselt wurde. Peng, aus, Klappe zu, Affe tot. Heute muss die Richterin noch prüfen ob durch den Ehebruch die Ehe auch zerüttet wurde. Wenn ja: Peng, aus, Klappe zu, Affe tot>>> Auftritt Brennstein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du ruderst.....

Dabei will ich dich nicht weiter stören.....

Ein Intellektueller, ich wiederhole mich ... "rudern" oder "radfahren"? d. i. h. d. F. :hmm:

"Jetzt kommt die Zeit der Jawoll-Sager, Mitläufer: Blockwarte,
wer offen, frei denkt und wirkt - hat die Arschkarte!
Findet, bindet und stärkt eure Minderheiten,
für Gallische Dörfer in Krisenzeiten.
So bekommt ihre die Gunst der höheren Warte!"

:)
 
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