ich kann zwar nicht sagen, wann wirklich Schluss war, aber 2010 war der Straßenstrich auf der ÄMH und der Linzer Straße noch höchst aktiv.
Die Straßenprostitution ist in Wien mit Inkrafttreten des ProstG 2011 mit 1.11.2011 allgemein verboten worden. Vorerst waren noch fünf Erlaubniszonen geplant, die aber (fast) alle irgendwelchen Einwänden zum Opfer fielen:
- Neubaugürtel,
- Sechshauser Gürtel,
- Holaubekplatz im 9. Bez.
- diese liegen eindeutig im Wohngebiet, hätten also wirklich einer Erlaubnis-VO bedürft.
Auf dem (nie rechtsverbindlichen und lange nicht aktualisierten und auch nicht mehr öffentlich sichtbaren) Zonenplan des 14. Bezirks ist ein kleines Gebiet in Auhof als erlaubte Zone ausgewiesen, wohl weil eindeutig nicht Wohngebiet (im weiteren Sinn). Dort wäre also keine ErlaubnisVO notwendig.
- Prater (Südportal-, Perspektivstr usw)
- da müssen eigentlich damals schon Bauarbeiten für den WU Campus im Gange gewesen sein, das Gebiet wäre wohl nicht lange Erlaubniszone geblieben.
Interessant aber die allgemein nicht bekannte Rechtslage in anderen Teilen des Praters (Achtung, Disclaimer! Blieb einmal in einer Diskussion mit der MA 62 unwidersprochen, wurde aber auch nicht bestätigt):
An und für sich müssten die "inneren Teile" (ohne die besiedelten Ränder) des Volkspraters südöstlich des Wurstelpraters (dieser ist explizit Verbotszone!) eine erlaubte Zone sein, weil nicht Siedlungsgebiet. Dafür spricht auch ganz stark die Existenz einer wenig bekannten BeschränkungsVO (wie für Einzinger und Brunner) für den Bereich bis zur Tangente mit den von der Einzinger bekannten zeitlichen Beschränkungen.
Der Rest des Volkspraters bis zum Spitz und mit Ausnahme der besiedelten Ränder müsste eigentlich eine unbeschräkt erlaubte Zone für Straßenprostitution sein.
Wie gesagt: "müsste" - mit allen denkbaren Disclaimern!