Laufhäuser Watchliste Oö. Laufhäuser !!!

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Liebe EF - Gemeinde!

Ich finde die Praktiken des Laufhaus/Laufhof Linz Laufhaus Linz, Laufhof Linz einfach ungeheuerlich.

Dort ist es im Stiegenhaus bzw. im Vorhof verboten mit einer zweiten Person zu sprechen. Wenn man sich nicht daran hält wird man bei der Polizei angezeigt. Diese Praktik widerspricht den Menschenrechten auf Redefreiheit und Meinungsäußerung.

Ebenso scheint es dort den Anschein zu haben dass SW`s dort nicht die Hoheit über Ihren Körper besitzen. Dort darf kein Naturfranzösisch angeboten werden. Diese Praktik widerspricht eigentlich § 216 StGB. Niemand darf den SW`s die Bedingungen der Ausübung der Tätigkeit vorschreiben wenn dieser daraus verdient (fortlaufende Einnahmen hat).

Mit lieben Grüßen
Peter
 
mit 2. Person meinst du wenn zB zwei Freunde dort unterwegs sind und sprechen?
 
Ja, genau. Dort hängt im 1. Stock ein Plakat welches sprichwörtlich den Vogel abschießt.
Dort wird es einem verboten zu zweit hinzugehen bzw. mit einer anderen Kundschaft sich zu unterhalten.
 
das is natürlich schon ein Wahnsinn obwohl man sagen muss das es sich zumindest im Stiegenhaus vom Laufhaus es sich schon auch öfters mal ein wenig abspielt (vom Lärmpegel) wenn mehrere beinander sind
das is die einzig halbwegs schlüssige Erklärung die ich hab ..:D
 
Liebe EF - Gemeinde!

Ich finde die Praktiken des Laufhaus/Laufhof Linz Laufhaus Linz, Laufhof Linz einfach ungeheuerlich.

Dort ist es im Stiegenhaus bzw. im Vorhof verboten mit einer zweiten Person zu sprechen. Wenn man sich nicht daran hält wird man bei der Polizei angezeigt. Diese Praktik widerspricht den Menschenrechten auf Redefreiheit und Meinungsäußerung.

Ebenso scheint es dort den Anschein zu haben dass SW`s dort nicht die Hoheit über Ihren Körper besitzen. Dort darf kein Naturfranzösisch angeboten werden. Diese Praktik widerspricht eigentlich § 216 StGB. Niemand darf den SW`s die Bedingungen der Ausübung der Tätigkeit vorschreiben wenn dieser daraus verdient (fortlaufende Einnahmen hat).

Mit lieben Grüßen
Peter


Hallo lieber Peter!

Ich denke das es den Hausbesitzer selbst überlassen ist wie er seine Hausregeln/Ordnung aufstellt, mit Anzeige zu drohen ist jetzt nicht unbedingt in meinen Augen Kundenfreundlich, es sei denn es gab Erfahrungswerte seitens des Hauses, dass eben nur diese Art von Intervention Nutzen zeigt. Es gibt sicher Herrschaften die sich nicht daran halten und ein ungestörtes Arbeiten der Damen somit beeinträchtigt ist?!?
Bezüglich NF, uiiii da scheiden sich die Geister, mit Paragraphen zu hausieren ist in meinen Augen sehr konträr zu den Verboten die so in der Tat in OÖ zumindest weiß ich das, NF absolut verbieten?!? Ich kenne den §216 so nicht und möchte auch nicht näher darauf eingehen. Dennoch ist bei den regelmäßigen Kontrollen mir bekannt, dass es verboten ist, allein aus Gesundheitsbedenklichen Gründen und Ansteckungsgefahren. Liebe Grüße
 
Hallo lieber Peter!

Ich denke das es den Hausbesitzer selbst überlassen ist wie er seine Hausregeln/Ordnung aufstellt, mit Anzeige zu drohen ist jetzt nicht unbedingt in meinen Augen Kundenfreundlich, es sei denn es gab Erfahrungswerte seitens des Hauses, dass eben nur diese Art von Intervention Nutzen zeigt. Es gibt sicher Herrschaften die sich nicht daran halten und ein ungestörtes Arbeiten der Damen somit beeinträchtigt ist?!?
Bezüglich NF, uiiii da scheiden sich die Geister, mit Paragraphen zu hausieren ist in meinen Augen sehr konträr zu den Verboten die so in der Tat in OÖ zumindest weiß ich das, NF absolut verbieten?!? Ich kenne den §216 so nicht und möchte auch nicht näher darauf eingehen. Dennoch ist bei den regelmäßigen Kontrollen mir bekannt, dass es verboten ist, allein aus Gesundheitsbedenklichen Gründen und Ansteckungsgefahren. Liebe Grüße

Hallo liebe Tantra-linz!

§ 50a (5) DSG 2000 i.d.g.F. untersagt die Videoüberwachung im höchstpersönlichen Lebensbereich eines Betroffenen. Der Laufhausbetreiber hat von mir und den anderen Kundschaften seiner Objekte keine Unterschriften in dem es Ihm erlaubt ist die Kundschaft zu filmen.

Kein Gesetz und auch kein Laufhausbetreiber darf einer SW vorschreiben wie die SW ihre Tätigkeit auszuführen hat; d. h. die Selbstbestimmung des Service der SW obliegt ganz alleine bei der SW weil ansonst § 216 StGB 1974 i.d.g.F. vorliegt.

Liebe Grüße
Peter
 
Wenn du ein Problem mit ner Kamera hast, dann geh nicht hin. Mir persönlich ist es lieber, ich werde für ein paar Stunden aufgezeichnet und die Damen können sich sicher sein, dass, sollte mal einer durchdrehen, dieser dann aufgrund des Bildmaterials mit höherer Wahrscheinlichkeit gefasst wird.
Und zu "mehr Rechte für Freier" sag ich lieber gar nichts. Da kommt mir das kotzen.
 
Wenn du ein Problem mit ner Kamera hast, dann geh nicht hin. Mir persönlich ist es lieber, ich werde für ein paar Stunden aufgezeichnet und die Damen können sich sicher sein, dass, sollte mal einer durchdrehen, dieser dann aufgrund des Bildmaterials mit höherer Wahrscheinlichkeit gefasst wird.
Und zu "mehr Rechte für Freier" sag ich lieber gar nichts. Da kommt mir das kotzen.


Lieber bergmeister456!

Ich denke Sie haben nicht alle Beiträge hier gelesen.
Es geht hier nicht nur um die Rechte der Freier sondern auch um die Rechte der SW´s. Vor allem jede SW sollte die Selbstbestimmung vor allem über Ihren Körper haben. Hier wäre auch streng genommen anzumerken dass alle Hausordnungen in sämtlichen Oö. Laufhäuseren eigentlich unrechtmäßig sind und nicht der Gesetzeslage entsprechen da diese Vorschreibungen enthalten wie die Tätigkeit in diesen Häusern zu verlaufen haben.

Liebe Grüße
Peter
 
§ 50a (5) DSG 2000 i.d.g.F. untersagt die Videoüberwachung im höchstpersönlichen Lebensbereich eines Betroffenen. Der Laufhausbetreiber hat von mir und den anderen Kundschaften seiner Objekte keine Unterschriften in dem es Ihm erlaubt ist die Kundschaft zu filmen.
Videoüberwachung am eigenen Grundstück und in den Räumlichkeiten dienen zur Sicherheit der SW'S. In jedem Geschäft wirst Video Überwacht auch ohne Unterschrift von Dir. Machst dort auch so einen Aufstand.
Wennst nicht willst dast Gefilmt wirst, gehst eben nicht hin.
 
Ist Dir,lieber Peter, wieder mal fad ?

Lieber Highständer, fad ist mir sicher nicht.

Videoüberwachung am eigenen Grundstück und in den Räumlichkeiten dienen zur Sicherheit der SW'S. In jedem Geschäft wirst Video Überwacht auch ohne Unterschrift von Dir. Machst dort auch so einen Aufstand.
Wennst nicht willst dast Gefilmt wirst, gehst eben nicht hin.

Lieber lover2016!

Ich finde dass Videoüberwachung in jedem Geschäft okay ist; nicht aber bei Sex. Möchtest Du dass Dich beim Sex jemand beobachtet?

§ 50a (5) DSG 2000 i.d.g.F. untersagt auch die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten. So gesehen darf der Laufhausbetreiber gar nicht wissen welche bzw. wie viel Kundschaft eine SW hat. Alarmknöpfe in den Zimmern der SW sind sinnvoll und voll gerechtfertigt.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Highständer, fad ist mir sicher nicht.
Ich finde dass Videoüberwachung in jedem Geschäft okay ist; nicht aber bei Sex. Möchtest Du dass Dich beim Sex jemand beobachtet?

§ 50a (5) DSG 2000 i.d.g.F. untersagt auch die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle an Arbeitsstätten. So gesehen darf der Laufhausbetreiber gar nicht wissen welche bzw. wie viel Kundschaft eine SW hat. Alarmknöpfe in den Zimmern der SW sind sinnvoll und voll gerechtfertigt.

Liebe Grüße
Peter

Ich bin jetzt fast seit 3 Jahren Stammgast im GT - Leonding. Dort sind genauso Kameras angebracht. Dort wirst auch schon am Parkplatz gefilmt beim Einparken, beim Betreten , in der Umkleide sind 2 Kameras , im Aussenbereich ebenfalls und im Obergeschoss wo sich die Zimmer befinden sind auch einige installiert. Alarmknöpfe auf den Zimmern deto !!! Diese Aufzeichnungen dienen sowohl zum Schutz vor Diebstahl und auch vor Gewalt. Ich kenn das GT samt Personal und auch die beiden Chefs sehr Gut und Weiß das diese Aufzeichnungen diskret behandelt werden. Wie Du schreibst beim Sex beobachten. Das ist sicher auch im Laufhaus oder Laufhof nicht der Fall , das in den Zimmern Kameras sind.
 
Also in Zimmern konnte ich noch nie Kameras sehen. Außerhalb schon. Aber wenn Sie Gefahr sehen, beim Sex gefilmt zu werden, dann gehen Sie doch einfach ins Zimmer, bevor Sie auspacken ;-)
 
Mann oh Mann; ich habe es kommen gesehen dass sich einige an meiner Wortwahl stoßen. Natürlich ist damit nicht die Videoüberwachung in den Zimmern gemeint.

Sex ist nun mal der höchstpersönliche Lebensbereich eines Jeden. Wenn Mann zu einem Bordell bzw. Laufhaus geht möchte dieser Sex haben; oder etwa nicht? In diesen Bereichen hat eine Videoüberwachung nichts zu suchen und ist nach § 50a (5) DSG 2000 i.d.g.F. verboten.

Aber; wir haben uns auch von einem Teilthema weit entfernt - dem Aufenthalt von zwei oder mehren Personen gleichzeitig im Stiegenhaus.
 
Mann oh Mann; ich habe es kommen gesehen dass sich einige an meiner Wortwahl stoßen. Natürlich ist damit nicht die Videoüberwachung in den Zimmern gemeint.

Sex ist nun mal der höchstpersönliche Lebensbereich eines Jeden. Wenn Mann zu einem Bordell bzw. Laufhaus geht möchte dieser Sex haben; oder etwa nicht? In diesen Bereichen hat eine Videoüberwachung nichts zu suchen und ist nach § 50a (5) DSG 2000 i.d.g.F. verboten.

Aber; wir haben uns auch von einem Teilthema weit entfernt - dem Aufenthalt von zwei oder mehren Personen gleichzeitig im Stiegenhaus.
Du gibst Dir ja in deinem Bericht die Antwort schon selbst. Zum höchstpersönlichen Lebensbereich gehört der nur der Sex !!
Nicht das betreten des Grundstücks oder des Objekt selbst. Du weißt aber auch sicher, das der Besitzer des Objekts das Hausrecht hat und er das Recht hat Kameras zu installieren.
SW'S Überwacht er damit sicher nicht. Sie sind keine Mitarbeiterinnen oder Angestellten. Alle ( Ich Betone ) alle SW'S sind Selbstständig. Da es ein Gewerbe ist.
 
Lieber lover2016!

Zur Erklärung des höchstpersönlichen Lebensbereich gehört "ALLES" was mit Sex zu tun hat; also auch schon das Grundstück und das Objekt.

Bist Du wirklich der Meinung dass alle SW´s Selbstständige sind?

Liebe Grüße
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier die Erklärung ob eine SW Selbstständige ist oder nicht:

Eine SW ist nicht wirklich eine Selbstständige. Vielmehr ist eine SW nur eine Pseudoselbstständige. Die SW ist arbeitsrechtlich gesehen solange eine Selbstständige solange diese nicht arbeitet. Die wirklichen Selbstständigen im Sexbereich sind die Bordell-, Club- und Laufhausbetreiber. Ein Merkmal der wirklichen Selbstständigkeit ist mitunter dass man eine Hausordnung selbst erstellen kann, freie Niederlassungsfreiheit besteht und kein Abhängigkeitsverhältnis gegeben ist.


Die SW hat auch keine freie Niederlassungsfreiheit. D.h. sie kann nicht selber bestimmen wo sie Ihre Tätigkeit ausüben kann. Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. treibt die SW in eine Unselbstständigkeit da die Anbahnung der Sexualdienstleistung nur in behördlich bewilligten Bordellen gestattet ist. Egal ob Club, Bordell oder Laufhaus die SW´s müssen Zwangsmieten bzw. Eintrittsgelder bezahlen damit diese arbeiten dürfen. Es entsteht auch ein Abhängigkeitsverhältnis der SW`s zu den Betreibern. Damit ist keine echte Selbstständigkeit gegeben und es entsteht eine Art Mitarbeiter- bzw. Angestelltenverhältnis.

Man muss der SW wie sie seit 1998 "selbständige Erwerbstätige" bzw. seit 2000 "Neue Selbständige" heißen, freie Niederlassungsfreiheit gewähren sowie nicht der Gefahr eines Abhängigkeitsverhältnisses aussetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der argumentation vom peter kann ich hier immer weniger folgen.
Ich mein eine sw hat sehr wohl das recht den ort ihrer selbständigkeit zu wählen im sinn in welchem haus sie arbeiten will. Das sie als mieterin einer hausordnung unterliegt kann kaum das problem sein, als mieter einer normalen wohnung unterliegt man ja auch einer hausordnung. Das gwissse praktiken zum schutz der kunden verboten verboten sind hat mit einer der frage einer selbststänigkeit auch nichts zu tun, immerhin kann ein normaler unternehmer such zb einem arbeitnehmerschutzgesetz, dh der unternehmer kann auch nicht machen was er will...
Im übrigen unterliegt man als normaler unternehmer zb auch einem betriebsanlagen genehmigungsverfahren, dh er kann ebenso nur dort eine unternehmung gründen wo es genehmigt wird. Ist der also auch kein selbständiger weil er sich an gewisse regel sprich gesetzte halten muss ?
Aber vermutlich liegts einfach an dem das ich das problem vom peter an sich nicht versteh.
 
Lieber mustermann79!

Die SW ist verpflichtet sich in gewisse Häuser einzumieten um arbeiten zu können und hat keine Wahl auf Niederlassungsfreiheit. Ein normaler Unternehmer bzw. Selbständiger kann es sich aussuchen wo er sich niederlässt.

Die SW ist ganz alleine verantwortlich auf Ihren Körper und somit auch auf ihr Service. Keine fremde Person darf über den Körper einer SW bestimmen schon gar nicht wenn die SW an diese Mieten, Eintritte bzw. Abgaben abführen muss. Dies wäre nämlich nach dem StGB verboten.

Wenn eine Person wie eine SW auf eine andere Person bzw. Mittelsmänner angewiesen ist um arbeiten zu können kann von Selbständigkeit keine Rede sein. Ein Selbständiger verdient Geld aus eigener Kraft und nicht aufgrund anderer Personen oder Mittelsmänner wodurch eine Abhängigkeit gegeben ist.

Der Staat verbietet Zwangsprostitution, illegale Prostitution und Abhängigkeiten im Prostitutionswesen was gut und richtig ist; aber mit Gesetzen wie dem Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. werden Abhängigkeiten geschaffen.

Liebe Grüße
Peter

PS.: Eigenartig dass dieses Thema noch keine SW aufgegriffen hat. Ist den SW`s alles egal?
 
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