Was machst du gerade?

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Bitte ... tante Fini ... hauskatze in schwarz ist davonglaufen :haha:

i fühl mi ordentlich unwohl .... so a scheiss ...
 
... auf § 107a StGB hinweisen. ;) Ein einziges Mal ihm zur Kenntnis bringen, dass Du keinen Kontakt mit ihm wünschst. Zumindest keinen privaten.

Hab ich :lehrer:

Aber da eo ich wohn, kennt jeder jeden ... m7ttlerweile wris er wo i wohn :evil:
 

Und was gab er als Antwort darauf?

Wenn einer Hals über Kopf einseitig verliebt ist und das nicht verkraftet, wäre es ja noch nachvollziebar, aber bei beharrlicher Verfolgung, die Deine Lebensführung unzumutbar beeinträchtigen (Koffer packen und mit oder ohne Kind woanders schlafen), hört sich dann langsam der "Spaß" auf.

Ich würde natürlich nicht gleich zur Polizei gehen, sondern versuchen, ihn über Umwege - z. B. Bekannte, die ihn kennen - zur Vernunft zu bringen.
 
Das hab i jetzt zum vierten? Mal? Polizei hilff, aber nur wennsg a paar :lol:

herren polizei persönlich kennst. Ich hab jetzt schnauze voll :cry:

wo ist minikampfhund :lol:

leutln, guats nächtle, bin weg fùr heut :winke:
 
Gute Nacht, Asti! ;)

... feststellen, dass es nur Kummer und Probleme mit dem anderen Geschlecht bei Aussichten auf Beziehung oder Körperlichem gibt. :mrgreen:
 
dem Tori sagen , dass dies nicht der einzige Punkt ist und es auch sehr viele schöne Aspekte gibt
 
feststellen, dass ich gestern überhaupt nicht hier rein geschaut hab :shock::shock::shock:

und mitbekommen dass sich da wohl zwei ganz liebe getroffen haben letzens :)
 
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