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Wenn du es öffentlich verwendest und es vom Gericht als Verspottung oder Beschimpfung qualifiziert wird, könntest du nach §115 StGB verurteilt werden.
Ebenso käme uU Erregung öffentlichen Ärgernisses in Frage.
Vor allem aber: Was bringt Agression? Gelassenheit wär doch für dich - und andere - vorteilhafter ......




